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Ratgeberartikel und FAQ-Seiten, die Mandanten bringen

Ratgeberartikel und FAQ-Seiten beantworten die Fragen, die Menschen stellen, bevor sie eine Kanzlei anrufen. Gut gemacht, können sie über Jahre Besucher und Vertrauen bringen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Themen auswählen, Texte aufbauen und dabei die bekannten berufsrechtlichen Grenzen beachten – mit einer Vorlage, die Sie direkt verwenden können.

Ohne Werbebudget Aktualisiert am 8 Min. Lesezeit von Miklós Bognár Veröffentlicht am

Ein Artikel, der über Jahre Mandate bringen kann

Ein typisches Beispiel: Angenommen, eine Kanzlei für Erbrecht schreibt einen Artikel „Erbe ausschlagen – Frist, Ablauf, Kosten“. Er beantwortet die Frage in den ersten drei Sätzen, erklärt dann den Ablauf beim Nachlassgericht, nennt die Sechs-Wochen-Frist mit Link auf das Gesetz (§ 1944 BGB (externer Link)) und endet mit dem Hinweis, wann sich eine Beratung lohnt.

Der Artikel wird einmal im Jahr geprüft und aktualisiert. So kann er über Jahre regelmäßig Besucher bringen – Menschen, die gerade einen Angehörigen verloren haben und nicht wissen, was zu tun ist. Einige davon rufen vielleicht an.

So funktionieren gute Ratgeber: Sie helfen zuerst und werben erst danach. Und weil die Frage nie aus der Mode kommt, können sie über Jahre wirken.

Ratgeber oder FAQ – was wann?

FormatWofürLängeBeispiel
RatgeberartikelEin Thema mit mehreren Aspekten erklärenausführlich„Kündigung erhalten – was jetzt zu tun ist“
FAQ-Abschnitt auf einer SeiteRestfragen zu einem Rechtsgebiet beantwortenkurz„Muss ich für den Termin persönlich kommen?“
FAQ-SeiteViele kurze Fragen zu einem Rechtsgebiet bündelnmittel„Häufige Fragen zum Arbeitsrecht“

Faustregel: Wenn die Antwort in drei, vier Sätzen gegeben ist, gehört sie in eine FAQ. Wenn sie Zwischenüberschriften braucht, ist sie ein Ratgeberartikel.

Schritt 1: Themen finden

Die besten Themen sind Fragen, die Ihre Mandanten tatsächlich stellen. Sie finden sie hier:

  • Telefon und Erstgespräche: Was fragen Menschen immer wieder? Lassen Sie das Sekretariat eine Woche lang mitschreiben.
  • Search Console: Suchanfragen mit Fragewörtern wie „wie“, „was“, „wann“, „kosten“ (Teil 6 dieser Serie).
  • Suchvorschläge und „Ähnliche Fragen“: In Google, mit Fragewörtern vor Ihrem Thema (Teil 7 dieser Serie).
  • Aktuelle Änderungen: Neue Gesetze, wichtige Urteile, geänderte Beträge.

Bewerten Sie jedes Thema mit zwei Fragen: Passt es zu den Mandaten, die Sie wollen? Und ist die Frage so häufig, dass sich ein eigener Artikel lohnt? Themen, die beides erfüllen, kommen zuerst.

Schritt 2: Der Aufbau eines Ratgeberartikels

Diese Vorlage hat sich bewährt. Sie ist so gebaut, dass Eilige in Sekunden die Antwort finden und Gründliche alle Details bekommen.

BausteinInhalt
ÜberschriftDie Frage oder das Anliegen in den Worten der Suchenden
KurzantwortZwei bis drei Sätze, die die Frage direkt beantworten
Das Wichtigste in KürzeDrei bis fünf Punkte zum Überfliegen
HauptteilAbschnitte mit Zwischenüberschriften, je ein Aspekt
Fristen und ZahlenMit Link auf Gesetz oder Behörde
Typische FehlerWas Betroffene häufig falsch machen
Wann eine Beratung sinnvoll istEhrlich, ohne Druck
Häufige FragenDrei bis fünf Restfragen
Autor und DatumWer hat geschrieben, wann zuletzt geprüft
KontaktTelefon, Formular, Erreichbarkeit

Beispielgliederung: „Kündigung erhalten – was jetzt?“

  1. Kurzantwort: Wer gegen eine Kündigung vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG (externer Link)). Prüfen Sie die Kündigung deshalb sofort.
  2. Das Wichtigste in Kürze
  3. Ist die Kündigung überhaupt wirksam?
  4. Die Drei-Wochen-Frist: Wann sie beginnt und was passiert, wenn sie abläuft
  5. Abfindung: Gibt es einen Anspruch?
  6. Arbeitslosengeld: Was Sie jetzt melden müssen
  7. Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?
  8. Typische Fehler nach einer Kündigung
  9. Wann sich eine Beratung lohnt
  10. Häufige Fragen

Schritt 3: Verständlich schreiben

Ihre Leser sind keine Juristen. Sie sind oft verunsichert und lesen am Handy. Diese Regeln helfen:

  • Die Antwort zuerst. Nicht mit der Geschichte des Paragrafen beginnen.
  • Kurze Sätze, kurze Absätze. Ein Gedanke pro Satz, drei bis vier Sätze pro Absatz.
  • Fachbegriffe erklären. „Kündigungsschutzklage – also die Klage, mit der Sie die Kündigung gerichtlich prüfen lassen“.
  • Konkret statt allgemein. „Innerhalb von drei Wochen“ statt „innerhalb einer kurzen Frist“.
  • Quellen verlinken. Auf den Gesetzestext, die Behörde, das Gericht. Das schafft Vertrauen und hilft Lesern, die tiefer einsteigen möchten.
  • Ehrlich bleiben. Wenn es auf den Einzelfall ankommt, sagen Sie das – und erklären Sie, wovon es abhängt.

Google empfiehlt, Inhalte für Menschen zu schreiben, nicht für Suchmaschinen. Eine bevorzugte Wortzahl gibt es nicht; es ist sogar ein Warnsignal, Texte auf eine bestimmte Länge zu trimmen (Google: Hilfreiche Inhalte (externer Link)).

Schritt 4: FAQ-Seiten richtig bauen

FAQ-Seiten bündeln kurze Fragen und Antworten. Damit sie funktionieren:

  1. Eine FAQ pro Rechtsgebiet, nicht eine riesige FAQ für die ganze Kanzlei.
  2. Fragen in der Sprache der Mandanten formulieren, so wie sie am Telefon gestellt werden.
  3. Antworten in zwei bis vier Sätzen. Wer mehr wissen will, findet einen Link zum passenden Ratgeber.
  4. Nach Themen gruppieren, etwa Kosten, Ablauf, Fristen.
  5. Kosten-Fragen nicht auslassen. „Was kostet das erste Gespräch?“ ist fast immer die häufigste Frage.

Ein Hinweis zur Technik: Google zeigt seit dem 7. Mai 2026 keine FAQ-Rich-Ergebnisse mehr in der Suche an (Google: FAQ-Seiten (externer Link)). FAQ lohnen sich trotzdem: für Ihre Besucher und für KI-Assistenten, die kurze, klare Antworten gut verarbeiten können (Teil 16 dieser Serie).

Schritt 5: Berufsrechtliche Grenzen

Ratgeber sind sachliche Information und damit eine der besten Formen der Kanzleiwerbung (§ 43b BRAO (externer Link)). Achten Sie auf diese Punkte:

  • Allgemein, nicht individuell. Ein Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein. Konkrete Fragen in Kommentaren beantworten Sie nicht öffentlich, sondern verweisen auf einen vertraulichen Kontaktweg.
  • Keine Mandantengeschichten ohne Einwilligung. Fallbeispiele nur so anonymisiert, dass niemand erkennbar ist, oder mit ausdrücklicher Einwilligung (§ 6 Abs. 2 BORA (externer Link)).
  • Keine Erfolgsversprechen. „In vielen Fällen ist eine Abfindung möglich“ statt „Sie bekommen eine Abfindung“.
  • Ein kurzer Hinweis genügt. Dass ein Artikel keine Beratung im Einzelfall ersetzt, gehört einmal an das Ende, nicht in jeden Absatz.

Mehr zu den Regeln für Anwaltswerbung erklärt Teil 3 dieser Serie.

Schritt 6: Autor, Datum, Aktualisierung

Jeder Ratgeber nennt seine Autorin oder seinen Autor mit Link auf die Profilseite und das Datum der letzten Prüfung. Das ist für Leser ein Vertrauenssignal und hilft Suchmaschinen, die Seite einzuordnen. Google empfiehlt, Autorenangaben auch in den strukturierten Daten anzugeben (Google: Strukturierte Daten für Artikel (externer Link)).

Planen Sie feste Termine für die Aktualisierung: einmal im Jahr für alle Artikel, sofort bei Gesetzesänderungen. Ändern Sie das Datum nur, wenn Sie den Inhalt tatsächlich geprüft oder geändert haben.

Schritt 7: Mit KI arbeiten – aber richtig

KI-Werkzeuge können beim Gliedern und Formulieren helfen. Google bewertet Inhalte nach ihrer Qualität, nicht danach, wie sie entstanden sind; massenhaft erstellte Inhalte zur Manipulation von Rankings verstoßen aber gegen die Spamrichtlinien (Google: KI-generierte Inhalte (externer Link)). Für Kanzleien heißt das: KI darf zuarbeiten, die fachliche Verantwortung bleibt bei Ihnen. Prüfen Sie jede Aussage, jede Frist, jede Zahl. Und geben Sie keine Mandantendaten in KI-Werkzeuge ein.

Schritt 8: Mehr aus jedem Artikel machen

Ein gründlicher Ratgeber ist die Grundlage für weitere Inhalte:

  • FAQ-Einträge auf der passenden Rechtsgebietsseite,
  • ein Beitrag im Google-Unternehmensprofil mit Link auf den Artikel,
  • ein LinkedIn-Beitrag mit den drei wichtigsten Punkten (Teil 25 dieser Serie),
  • ein kurzes Video, in dem eine Anwältin die Kernfrage erklärt (Teil 19 dieser Serie),
  • eine Checkliste zum Herunterladen (Teil 20 dieser Serie).

Verlinken Sie den Artikel außerdem von der passenden Rechtsgebietsseite und umgekehrt. So finden Leser und Suchmaschinen den Weg zwischen allgemeiner Information und Ihrem Angebot.

Ein realistischer Redaktionsplan

RhythmusAufgabe
MonatlichEin neuer Ratgeberartikel zu einem Thema mit hoher Priorität
MonatlichDrei neue FAQ-Einträge aus Telefon und Search Console
VierteljährlichSearch Console: Welche Artikel werden gefunden, welche nicht?
JährlichAlle Artikel prüfen und aktualisieren
SofortBei Gesetzesänderungen betroffene Artikel anpassen

Die häufigsten Fehler

FehlerFolgeBesser so
Themen nach Interesse der Kanzlei statt nach Fragen der MandantenNiemand sucht danachThemen aus Telefon, Search Console und Suchvorschlägen
Lange Einleitung, Antwort im fünften AbsatzLeser springen abKurzantwort zuerst
Juristischer StilUnverständlich für LaienKurze Sätze, Fachbegriffe erklären
Keine QuellenWeniger VertrauenGesetz und Behörde verlinken
Veraltete Fristen und BeträgeSchadet dem RufJährliche Prüfung
Kein Weg zur KanzleiLeser gehen, ohne Kontakt aufzunehmenKontakt und Link zur Rechtsgebietsseite am Ende

Ihre Checkliste

  1. Zehn Themen aus Telefon, Search Console und Suchvorschlägen sammeln.
  2. Nach Relevanz und Häufigkeit priorisieren.
  3. Vorlage für Ratgeberartikel im Team festlegen.
  4. Pro Rechtsgebiet eine FAQ-Seite oder einen FAQ-Abschnitt anlegen.
  5. Autorenprofile mit Foto und Qualifikation einrichten.
  6. Jeden Artikel mit Datum der letzten Prüfung versehen.
  7. Redaktionsplan mit monatlichem Rhythmus einführen.
  8. Jährliche Aktualisierung fest im Kalender eintragen.

Häufige Fragen

Wie viele Ratgeberartikel braucht eine Kanzlei?

Es kommt auf Qualität und Passung an, nicht auf die Menge. Zehn gründliche Artikel zu den häufigsten Fragen Ihrer Mandanten bringen mehr als fünfzig oberflächliche.

Wie lang sollte ein Ratgeber sein?

So lang, wie die Frage es braucht. Google hat keine bevorzugte Wortzahl. Wichtig ist, dass die Frage vollständig und verständlich beantwortet wird.

Lohnen sich FAQ noch, obwohl Google keine FAQ-Ergebnisse mehr zeigt?

Ja. Besucher schätzen kurze, klare Antworten, und KI-Assistenten greifen gern auf solche Inhalte zurück.

Darf ich Kommentare unter Artikeln zulassen?

Sie dürfen, müssen aber damit rechnen, dass Menschen konkrete Rechtsfragen stellen. Beantworten Sie diese nicht öffentlich, sondern verweisen Sie auf einen vertraulichen Kontaktweg. Viele Kanzleien verzichten deshalb auf Kommentare.

Wer sollte die Artikel schreiben?

Eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Thema – oder eine andere Person nach deren Vorgaben, mit anschließender fachlicher Prüfung. Der Artikel erscheint unter dem Namen der fachlich verantwortlichen Person.

Quellen