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LinkedIn für Anwältinnen und Anwälte

Für Kanzleien mit Unternehmensmandanten ist LinkedIn oft der wichtigste Ort außerhalb der eigenen Website. Hier lesen Geschäftsführer, Personalleiterinnen, Steuerberater und Kolleginnen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie ein überzeugendes Profil aufbauen, worüber Sie schreiben und wo die berufsrechtlichen Grenzen liegen.

Ohne Werbebudget Aktualisiert am 7 Min. Lesezeit von Miklós Bognár Veröffentlicht am

Wie aus Beiträgen Mandate werden

Ein typisches Beispiel: Angenommen, eine Fachanwältin für Arbeitsrecht, die vor allem mittelständische Unternehmen berät, schreibt ein Jahr lang jede Woche einen kurzen Beitrag auf LinkedIn: zu einem neuen Urteil, einer Gesetzesänderung, einer typischen Frage aus der Praxis – verständlich, ohne Fachchinesisch, nie länger als 200 Wörter.

Spektakuläre Reichweiten hat sie nicht. Aber die Personalleiterin eines Maschinenbauers liest regelmäßig mit. Steht im Unternehmen eine schwierige Umstrukturierung an, kann es gut sein, dass sie anruft: „Ich lese seit Monaten Ihre Beiträge. Sie erklären die Dinge so, dass unsere Geschäftsführung sie versteht.“

So funktioniert LinkedIn für Kanzleien: nicht über Werbung, sondern über wiederholte, hilfreiche Präsenz bei den richtigen Menschen.

Für wen sich LinkedIn lohnt

Lohnt sich besondersLohnt sich weniger
Arbeitsrecht mit UnternehmensmandantenRechtsgebiete mit überwiegend Privatpersonen in akuten Lagen
Gesellschafts-, Handels-, IT-, Bank- und SteuerrechtKanzleien ohne Zeit für regelmäßige Beiträge
Kanzleien, die Kooperationspartner suchen
Kanzleien, die Fachkräfte suchen

Auch wenn Ihre Mandanten überwiegend Privatpersonen sind, kann ein gepflegtes Profil sinnvoll sein: Es ist ein Vertrauenssignal für alle, die Ihren Namen suchen, und hilft bei der Suche nach Mitarbeitenden (Teil 27 dieser Serie).

Schritt 1: Das persönliche Profil

Auf LinkedIn folgen Menschen Menschen. Das persönliche Profil ist deshalb wichtiger als die Kanzleiseite.

BereichEmpfehlung
FotoAktuell, freundlich, gut ausgeleuchtet, Gesicht deutlich erkennbar
TitelbildKanzleilogo, Stadt oder ein ruhiges Motiv; keine Werbebotschaften
ÜberschriftWer Sie sind und für wen Sie arbeiten: „Fachanwältin für Arbeitsrecht · Beratung von Unternehmen in Rheinland-Pfalz“
InfoDrei kurze Absätze: Wobei Sie helfen, für wen, wie man Sie erreicht
BerufserfahrungKanzlei mit Link zur Kanzleiseite, Schwerpunkte in Stichworten
Ausbildung und TitelFachanwaltstitel, Lehraufträge, Mitgliedschaften
KontaktinfosLink zur Website und zum Impressum

Achten Sie bei Titeln und Schwerpunkten auf dieselben Regeln wie auf Ihrer Website: Fachanwaltstitel nur, wenn verliehen (§ 43c BRAO (externer Link)); Schwerpunkte und qualifizierende Zusätze wie „Spezialist“ nur, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (§ 7 BORA (externer Link)). Bei geschäftsmäßiger Nutzung sollten die Pflichtangaben erreichbar sein, etwa über einen Link auf das Impressum Ihrer Website (Teil 22 dieser Serie).

Schritt 2: Die Kanzleiseite

Eine Kanzleiseite auf LinkedIn ergänzt die persönlichen Profile. Sie zeigt die Kanzlei als Ganzes, bündelt Stellenanzeigen und gibt Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Arbeitgeberin zu verknüpfen. Pflegen Sie sie mit denselben Angaben wie Website und Google-Profil: Name, Adresse, Website, Beschreibung, Rechtsgebiete.

Teilen Sie Beiträge der Anwältinnen und Anwälte auf der Kanzleiseite – die Reichweite entsteht meist über die persönlichen Profile.

Schritt 3: Worüber Sie schreiben

Die besten Beiträge beantworten eine Frage, die Ihre Zielgruppe gerade beschäftigt. Bewährte Formate:

FormatBeispiel
Neues Urteil, verständlich erklärt„Was das neue Urteil zur Arbeitszeiterfassung für Ihr Unternehmen bedeutet – in drei Punkten“
Gesetzesänderung mit Handlungsbedarf„Ab nächstem Monat gilt …: Das sollten Personalabteilungen jetzt prüfen“
Typische Frage aus der Praxis„Eine Frage, die ich diese Woche dreimal gehört habe: …“
Checkliste„Fünf Punkte, die in keinem Geschäftsführervertrag fehlen sollten“
Hinweis auf eigenen RatgeberKurze Zusammenfassung mit Link auf den vollständigen Artikel
Einblick in die KanzleiNeues Teammitglied, Vortrag, Ausbildung – ohne Mandatsbezug

Wie aus einem Ratgeber auf Ihrer Website mehrere LinkedIn-Beiträge werden, zeigt Teil 18 dieser Serie.

So schreiben Sie für LinkedIn

  • Erster Satz zählt. Er muss neugierig machen, denn der Rest wird oft erst nach einem Klick angezeigt.
  • Kurz. 100 bis 250 Wörter, kurze Absätze.
  • Eine Botschaft pro Beitrag.
  • Konkret. Zahlen, Fristen, Beispiele – mit Quelle.
  • Persönlich, aber professionell. Ihre Einschätzung ist gefragt, nicht eine Pressemitteilung.
  • Ein Satz zum Schluss, der zum Gespräch einlädt, ohne zu drängen.

Schritt 4: Rhythmus und Netzwerk

Regelmäßigkeit schlägt Reichweite. Ein Beitrag pro Woche ist für die meisten Anwältinnen und Anwälte realistisch und reicht, um im Gedächtnis zu bleiben.

  1. Montag, 30 Minuten: Einen Beitrag schreiben und veröffentlichen.
  2. Mittwoch, 15 Minuten: Zu drei Beiträgen aus Ihrem Netzwerk einen inhaltlichen Kommentar schreiben.
  3. Freitag, 15 Minuten: Neue Kontakte aus Gesprächen, Vorträgen und Veranstaltungen der Woche vernetzen – mit einer kurzen persönlichen Nachricht.

Vernetzen Sie sich gezielt mit Menschen, die Sie kennengelernt haben oder die für Ihre Arbeit relevant sind: Mandanten (nur, wenn diese es möchten), Kooperationspartner, Kolleginnen, Personalverantwortliche in Ihrer Region. Qualität ist wichtiger als die Zahl der Kontakte.

Die berufsrechtlichen Grenzen

Beiträge auf LinkedIn sind Werbung im Sinne des Berufsrechts, wenn sie für Sie oder Ihre Kanzlei werben. Es gelten dieselben Regeln wie überall (§ 43b BRAO (externer Link), § 6 BORA (externer Link)). Was das im Einzelnen heißt, erklärt Teil 3 dieser Serie. Für LinkedIn besonders wichtig:

  • Keine Mandate ohne Einwilligung. „Heute haben wir für einen großen Automobilzulieferer …“ – wenn der Mandant erkennbar ist, nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung (§ 6 Abs. 2 BORA). Auch Andeutungen können Rückschlüsse ermöglichen.
  • Verschwiegenheit in Kommentaren. Bestätigen Sie in Kommentaren nicht, dass jemand Ihr Mandant ist (§ 43a Abs. 2 BRAO (externer Link)).
  • Keine Beratung im Einzelfall in der Öffentlichkeit. Konkrete Fragen in Kommentaren beantworten Sie allgemein und verweisen auf einen vertraulichen Weg.
  • Vorsicht bei Werbenachrichten. Unaufgeforderte Werbung per elektronischer Nachricht kann eine unzumutbare Belästigung sein (§ 7 UWG (externer Link)). Vernetzungsanfragen mit persönlichem Bezug sind etwas anderes als Serienbotschaften mit Angeboten.
  • Keine Superlative und Erfolgsversprechen. Auch nicht in der Profil-Überschrift.

Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Im Zweifel klären Sie Fragen mit Ihrer Kammer oder lassen sie rechtlich prüfen.

Was Sie messen sollten

LinkedIn zeigt Ihnen Impressionen, Reaktionen und Profilaufrufe. Wichtiger sind zwei Fragen:

  1. Wer liest mit? Schauen Sie, aus welchen Unternehmen und Funktionen die Leser Ihrer Beiträge kommen.
  2. Führt es zu Gesprächen? Notieren Sie bei neuen Anfragen, ob LinkedIn eine Rolle gespielt hat (Teil 21 dieser Serie).

Rechnen Sie mit einigen Monaten, bevor sich messbare Ergebnisse zeigen.

Die häufigsten Fehler

FehlerFolgeBesser so
Unvollständiges Profil ohne FotoWenig VertrauenProfil in einer Stunde vervollständigen
Nur Kanzleiseite, keine persönlichen ProfileKaum ReichweitePersönliche Profile in den Mittelpunkt
Unregelmäßige BeiträgeKein WiedererkennungswertEin Beitrag pro Woche
Reine WerbebeiträgeWenig InteresseHilfreiche Inhalte mit eigener Einschätzung
Mandate ohne Einwilligung erwähntVerstoß gegen § 6 Abs. 2 BORA und VerschwiegenheitNur anonymisiert oder mit Einwilligung
Serienbotschaften an FremdeBelästigung, schlechter RufPersönliche Vernetzung, keine Werbenachrichten

Ihre Checkliste

  1. Foto, Überschrift und Info-Text des Profils überarbeiten.
  2. Titel und Schwerpunkte mit § 43c BRAO und § 7 BORA abgleichen.
  3. Link zu Website und Impressum ergänzen.
  4. Kanzleiseite mit einheitlichen Angaben anlegen.
  5. Zehn Beitragsideen aus Ihrer Praxis notieren.
  6. Wochenroutine in den Kalender eintragen.
  7. Herkunft „LinkedIn“ in Ihrer Anfrageliste ergänzen.

Häufige Fragen

Wie oft sollte ich auf LinkedIn posten?

Ein Beitrag pro Woche ist für die meisten realistisch und reicht, um sichtbar zu bleiben. Regelmäßigkeit ist wichtiger als Häufigkeit.

Darf ich über gewonnene Fälle berichten?

Nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mandanten, wenn diese erkennbar sind, und ohne Verletzung der Verschwiegenheit. Allgemeine Einordnungen ohne Mandatsbezug sind die sicherere Wahl.

Brauche ich eine Kanzleiseite?

Sie ist sinnvoll, besonders für Stellenanzeigen und als Verknüpfung für Mitarbeitende. Die meiste Reichweite entsteht aber über persönliche Profile.

Darf ich potenzielle Mandanten direkt anschreiben?

Persönliche Vernetzung mit Bezug ist üblich. Unaufgeforderte Werbenachrichten können dagegen eine unzumutbare Belästigung sein. Halten Sie sich an persönliche Kontakte und hilfreiche Inhalte.

Lohnen sich LinkedIn-Anzeigen?

Für Kanzleien mit klar umrissenen Unternehmenszielgruppen können sie sinnvoll sein. Starten Sie aber mit dem kostenlosen Profil und regelmäßigen Beiträgen.

Quellen