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Videos für Kanzleien: einfach produziert, datenschutzfreundlich eingebunden

Videos zeigen, wer hinter einer Kanzlei steht – Stimme, Auftreten, Art zu erklären. Für viele Mandanten ist das der beste Weg, Vertrauen zu fassen, bevor sie anrufen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie mit einfacher Ausstattung brauchbare Videos drehen, welche Themen sich eignen und wie Sie sie einbinden, ohne beim Seitenaufruf Daten an Dritte zu senden.

Teilweise ohne Werbebudget Teilweise Budget nötig Aktualisiert am 7 Min. Lesezeit von Miklós Bognár Veröffentlicht am

„Ich wollte wissen, wie Sie sind“

Ein typisches Beispiel: Angenommen, eine Fachanwältin für Familienrecht stellt fünf kurze Videos auf ihre Website: Sie erklärt jeweils in zwei Minuten eine häufige Frage – zum Trennungsjahr, zum Kindesunterhalt, zu den Kosten einer Scheidung. Gedreht mit dem Smartphone im Besprechungsraum, mit einem Ansteckmikrofon, ohne Effekte.

Im Erstgespräch kann sie dann einen Satz wie diesen hören: „Ich habe Ihre Videos gesehen. Ich wollte wissen, wie Sie sind, bevor ich anrufe.“ Gerade im Familienrecht, wo es um sehr persönliche Dinge geht, kann das ein echter Vorteil sein.

Videos ersetzen keine guten Texte. Aber sie zeigen etwas, das Text nicht zeigen kann: den Menschen.

Welche Videos sich lohnen

VideoartLängeWofürWo
Vorstellungsvideo der Kanzlei1–2 MinutenWer sind wir, für wen arbeiten wir, wie läuft es ab?Startseite, Google-Profil
Vorstellung einzelner Personen1 MinutePersönlichkeit, Schwerpunkte, ArbeitsweisePersonenseite
Erklärvideo zu einer häufigen Frage2–4 MinutenEine Frage verständlich beantwortenRatgeber, Rechtsgebietsseite, YouTube
„So läuft das Erstgespräch ab“1–2 MinutenUnsicherheit nehmenKontaktseite
Kurzformat für soziale Medienunter 1 MinuteAufmerksamkeit, Hinweis auf längeren InhaltLinkedIn, Instagram

Beginnen Sie mit drei bis fünf Erklärvideos zu den häufigsten Fragen in Ihrem wichtigsten Rechtsgebiet. Die Fragen kennen Sie aus Telefon und Erstgesprächen; wie Sie sie systematisch sammeln, zeigt Teil 18 dieser Serie.

Die Ausstattung

Sie brauchen kein Studio. Für gute Ergebnisse reicht:

  1. Ein aktuelles Smartphone im Querformat für Website und YouTube, im Hochformat für Kurzformate.
  2. Ein Ansteckmikrofon. Der Ton ist wichtiger als das Bild. Ein verrauschter, halliger Ton wirkt unprofessioneller als ein mittelmäßiges Bild.
  3. Ein Stativ in Augenhöhe.
  4. Tageslicht von vorn, etwa mit Blick zum Fenster. Kein Gegenlicht.
  5. Ein ruhiger Hintergrund – Bücherregal, Besprechungsraum. Keine Akten, keine Bildschirme mit Mandantendaten im Bild.

Das Drehbuch in fünf Teilen

Schreiben Sie kein Wort-für-Wort-Skript, sondern Stichpunkte. Abgelesene Texte wirken steif.

  1. Die Frage (10 Sekunden): „Viele fragen mich: Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit?“
  2. Die Antwort (20 Sekunden): „Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.“
  3. Die Erklärung (60–120 Sekunden): Was bedeutet das, worauf muss man achten, typische Fehler.
  4. Der Hinweis (15 Sekunden): „Das ist eine allgemeine Erklärung. Ihr Fall kann anders liegen.“
  5. Der nächste Schritt (10 Sekunden): „Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Nummer finden Sie unter dem Video.“

Achten Sie auf Fristen und Zahlen: Im Video sind sie genauso verbindlich wie im Text. Nennen Sie die Rechtsgrundlage im Begleittext, etwa § 4 KSchG (externer Link) für die Klagefrist.

Datenschutzfreundlich einbinden

Hier passieren die meisten Fehler. Ein normal eingebettetes YouTube-Video lädt beim Seitenaufruf Inhalte von Google-Servern – noch bevor jemand auf „Abspielen“ drückt. Dabei werden Daten wie die IP-Adresse übertragen, und je nach Einbindung können Informationen im Browser gespeichert werden. Für das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Endgerät ist grundsätzlich eine Einwilligung nötig, sofern es nicht unbedingt erforderlich ist (§ 25 TDDDG (externer Link)).

Drei Lösungen:

LösungWie es funktioniertBewertung
Zwei-Klick-LösungStatt des Videos wird zunächst ein Vorschaubild von Ihrem eigenen Server gezeigt. Erst nach Klick und Hinweis wird das Video von YouTube geladen.Gute Balance aus Datenschutz und Reichweite
Eigenes HostingDas Video liegt als Datei auf Ihrem Server und wird mit dem Standard-Player des Browsers abgespielt.Keine Daten an Dritte; braucht Speicherplatz und gut komprimierte Dateien
Erweiterter Datenschutzmodus von YouTubeEinbindung über die Adresse youtube-nocookie.comNach Angaben von YouTube wird das Abspielen nicht zur Personalisierung genutzt (YouTube-Hilfe (externer Link)); ersetzt aber keine datenschutzrechtliche Prüfung

Für die meisten Kanzleien ist die Zwei-Klick-Lösung oder das eigene Hosting die beste Wahl. Erwähnen Sie die gewählte Lösung in Ihrer Datenschutzerklärung. Mehr zu Fremddiensten auf der Website zeigt Teil 23 dieser Serie.

Bei Google und YouTube gefunden werden

YouTube ist selbst eine große Suchmaschine. Ein Kanal mit Erklärvideos kann Menschen erreichen, die Ihre Website nie gesehen hätten. Gleichzeitig zeigt Google Videos in den Suchergebnissen an.

Google empfiehlt unter anderem (Google: Best Practices für Videos (externer Link)):

  • für jedes Video eine eigene Seite, die sich auf dieses Video konzentriert, wenn das für Sie sinnvoll ist,
  • strukturierte Daten vom Typ VideoObject mit Titel, Beschreibung und Vorschaubild,
  • ein gültiges, dauerhaft erreichbares Vorschaubild,
  • eine Video-Sitemap oder Einträge in der bestehenden Sitemap.

Für YouTube gilt: Titel in der Sprache der Suchenden („Kündigung erhalten – wie lange habe ich Zeit?“), eine Beschreibung mit den wichtigsten Punkten und einem Link zu Ihrer Website, und Kapitelmarken bei längeren Videos.

Untertitel und Textfassung

Viele Menschen schauen Videos ohne Ton, etwa in der Bahn. Andere können nicht hören oder verstehen gesprochenes Deutsch schlechter als geschriebenes. Untertitel und eine kurze Textfassung unter dem Video helfen allen – und machen den Inhalt für Suchmaschinen und KI-Assistenten lesbar. Untertitel sind außerdem ein Baustein barrierefreier Inhalte (Teil 11 dieser Serie).

Automatische Untertitel von YouTube oder Schnittprogrammen sind ein guter Ausgangspunkt. Prüfen Sie sie aber, besonders Fachbegriffe und Zahlen.

Berufsrechtliche Hinweise

Videos sind Werbung im Sinne des Berufsrechts, wenn sie für die Kanzlei werben. Es gelten dieselben Regeln wie für Texte: sachlich, wahr, nicht irreführend (§ 43b BRAO (externer Link), § 6 BORA (externer Link)). Darüber hinaus:

  • Keine Mandanten im Bild ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung.
  • Keine Akten, Bildschirme oder Notizen mit erkennbaren Daten im Hintergrund.
  • Keine Beratung im Einzelfall in Kommentaren. Verweisen Sie auf einen vertraulichen Kontaktweg.
  • Mitarbeitende im Video nur mit deren Einwilligung; klären Sie auch, was mit dem Video passiert, wenn jemand die Kanzlei verlässt.

Diese Hinweise zu Berufsrecht und Datenschutz sind allgemeine Informationen und keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Ein realistischer Plan

MonatAufgabe
1Fünf häufige Fragen auswählen, Stichpunkte schreiben, Ausstattung besorgen
2Drehtag: fünf Erklärvideos und ein Vorstellungsvideo
2Schnitt, Untertitel, Textfassung
3Veröffentlichung auf Website (Zwei-Klick oder eigenes Hosting) und YouTube
3Vorstellungsvideo im Google-Profil, Hinweis auf LinkedIn
danachAlle zwei Monate ein neues Erklärvideo

Die häufigsten Fehler

FehlerFolgeBesser so
YouTube-Video ohne Vorkehrung eingebettetDatenübertragung beim SeitenaufrufZwei-Klick-Lösung oder eigenes Hosting
Schlechter TonWirkt unprofessionell, Zuschauer brechen abAnsteckmikrofon
Abgelesenes SkriptSteif und unpersönlichStichpunkte, frei sprechen
Zu lang, zu allgemeinNiemand schaut zu EndeEine Frage pro Video, zwei bis vier Minuten
Keine UntertitelOhne Ton nicht verständlichUntertitel prüfen und einbinden
Video ohne TextfassungFür Suchmaschinen unsichtbarKurze Textfassung unter dem Video

Ihre Checkliste

  1. Drei bis fünf häufige Fragen für Erklärvideos auswählen.
  2. Ansteckmikrofon und Stativ besorgen.
  3. Stichpunkte nach dem Fünf-Teile-Schema schreiben.
  4. Drehort ohne erkennbare Daten vorbereiten.
  5. Videos mit Untertiteln und Textfassung versehen.
  6. Einbindung auf der Website datenschutzfreundlich lösen.
  7. Videos auf YouTube mit gutem Titel und Beschreibung veröffentlichen.
  8. Vorstellungsvideo im Google-Profil hochladen.

Häufige Fragen

Wie lang sollte ein Erklärvideo sein?

Zwei bis vier Minuten für eine Frage. Ein Vorstellungsvideo der Kanzlei kommt mit ein bis zwei Minuten aus.

Brauche ich eine professionelle Produktion?

Für Erklärvideos nicht. Ein Smartphone, ein Ansteckmikrofon und gutes Licht reichen. Für ein Vorstellungsvideo der Kanzlei kann sich eine professionelle Produktion lohnen.

Darf ich YouTube-Videos einfach auf meiner Website einbetten?

Eine normale Einbettung lädt beim Seitenaufruf Inhalte von YouTube. Nutzen Sie besser eine Zwei-Klick-Lösung oder hosten Sie die Videos selbst und erwähnen Sie die Lösung in Ihrer Datenschutzerklärung.

Muss ich Untertitel anbieten?

Untertitel helfen allen Zuschauern, die ohne Ton schauen oder nicht hören können, und machen Inhalte für Suchmaschinen lesbar. Bei einer Pflicht zur Barrierefreiheit gehören sie dazu.

Wie gehe ich mit Fragen in YouTube-Kommentaren um?

Beantworten Sie allgemeine Fragen allgemein. Bei konkreten Fällen verweisen Sie auf einen vertraulichen Kontaktweg. Sie können Kommentare auch deaktivieren.

Quellen