Was Leadgenerierung für Kanzleien bedeutet
Im Marketing ist ein „Lead“ eine Anfrage: ein Anruf, eine E-Mail, eine Terminbuchung. Für Kanzleien gilt dabei eine wichtige Grenze. Wer Mandate vermittelt bekommt, darf dafür weder Gebührenanteile noch sonstige Vorteile geben (§ 49b Abs. 3 BRAO (externer Link)). Portale, die pro gewonnenem Mandat kassieren, sind deshalb heikel.
Unser Ansatz ist einfacher und berufsrechtlich weniger heikel: Die Kanzlei baut eigene Kanäle auf. Ihre Website, Ihr Profil in Google Maps, Ihre Anzeigen und Ihre Fachartikel gehören Ihnen. Wer darüber zu Ihnen findet, kommt ohne Umweg – und bleibt Ihr Kontakt.
Alle Kanäle auf einen Blick
Die Zeitangaben sind Erfahrungswerte und hängen stark von Region, Rechtsgebiet und Wettbewerb ab. Sie sind keine Garantie.
| Kanal | Kosten | Erste Wirkung | Laufender Aufwand |
|---|---|---|---|
| Local SEO und Google-Unternehmensprofil | Ohne Werbebudget | wenige Wochen | gering bis mittel |
| Google Ads und Microsoft Ads | Budget nötig | ab dem ersten Tag | hoch: Pflege und Kontrolle |
| KI-Sichtbarkeit | Ohne Werbebudget | mehrere Monate | mittel |
| Organische Sichtbarkeit (SEO) | Ohne Werbebudget | drei bis zwölf Monate | mittel bis hoch |
| Kanzlei-Website | Eigenleistung oder Budget | sofort nach Start | gering |
| Content-Strategie | Zeit oder Budget | mehrere Monate | regelmäßig |
| Technisches Setup und Messung | Ohne Werbebudget | sofort | gering |
Die Kanäle im Detail
Local SEO & Google-Profil
Gefunden werden, wenn jemand „Anwalt in meiner Nähe“ sucht – in Google Maps, Bing und Apple Karten. Kostet vor allem Zeit.
Ohne Werbebudget
Google & Microsoft Ads
Sofort sichtbar, wenn jemand dringend Hilfe sucht – bei Google und Bing. Braucht Werbebudget und laufende Kontrolle.
Budget nötig
KI-Sichtbarkeit
Wenn Menschen ChatGPT, Copilot oder Google-KI fragen, welche Kanzlei hilft – damit Ihr Name dort fällt. Kostet vor allem Sorgfalt.
Ohne Werbebudget
Organische Sichtbarkeit (SEO)
Dauerhaft in den normalen Suchergebnissen von Google und Bing stehen – ohne für jeden Klick zu zahlen. Braucht Geduld und gute Inhalte.
Ohne Werbebudget
Kanzlei-Website & Webentwicklung
Das Zuhause aller Kanäle: eine schnelle, vertrauenswürdige Website mit vollständigen Pflichtangaben. Eigenleistung oder Budget.
Teilweise ohne Werbebudget Teilweise Budget nötig
Content-Strategie & Content-Erstellung
Ratgeber, FAQ, Checklisten und Videos, die Fragen beantworten, bevor jemand anruft. Kostet Zeit oder Budget.
Teilweise ohne Werbebudget Teilweise Budget nötig
Technisches Setup & Messung
Search Console, Bing Webmaster Tools, Sitemap, strukturierte Daten und eine Statistik, die zeigt, was wirkt. Werkzeuge meist gebührenfrei, die Einrichtung kostet Zeit und Know-how.
Ohne Werbebudget
Welche Kombination passt zu Ihrer Kanzlei?
Es gibt kein Paket, das für alle passt. Drei typische Ausgangslagen helfen bei der Orientierung.
Sie haben gerade gegründet
Zuerst das Fundament: Google-Unternehmensprofil, Einträge bei Bing und Apple, eine schlanke Website mit je einer Seite pro Rechtsgebiet. Wenn schnell Anfragen nötig sind, kommen gezielte Suchanzeigen in einem eng begrenzten Gebiet dazu. Das Budget lässt sich dabei jederzeit anpassen.
Ihre Kanzlei ist etabliert, aber online kaum zu sehen
Hier liegt das größte Potenzial meist in Dingen, die kein Werbebudget brauchen, aber Zeit und Know-how: ein vollständiges Profil, regelmäßig neue Bewertungen, Rechtsgebietsseiten mit echtem Mehrwert und eine saubere Technik. Anzeigen sind eher eine Ergänzung für besonders umkämpfte oder eilige Themen.
Sie beraten vor allem Unternehmen
Unternehmen suchen seltener über Karten-Apps und häufiger über Fachartikel, Empfehlungen und berufliche Netzwerke. Ratgeberinhalte mit echter Tiefe und Microsoft Ads lohnen sich hier besonders. Bei Microsoft lassen sich Gebote nach Branche, Unternehmen und Jobfunktion aus LinkedIn-Profilen anpassen.
Was erlaubt ist – kurz und ehrlich
Anwaltswerbung muss sachlich über die berufliche Tätigkeit informieren und darf nicht auf einen Auftrag im Einzelfall zielen (§ 43b BRAO (externer Link)). Die Berufsordnung verbietet unsachliche, unlautere und vor allem irreführende Werbung. Anwälte dürfen auch nicht daran mitwirken, dass Dritte für sie unzulässig werben (§ 6 BORA, Stand 1. Dezember 2025 (externer Link)).
Für Sie heißt das: Die Kanäle auf diesen Seiten lassen sich innerhalb der bekannten berufsrechtlichen Grenzen nutzen, wenn die Inhalte stimmen. Ob eine konkrete Maßnahme zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Superlative wie „bester Anwalt der Stadt“ oder Erfolgsversprechen gehören nicht hinein. Bei Einzelfragen ist Ihre Rechtsanwaltskammer die richtige Ansprechpartnerin.
Quellen
- § 43b BRAO – Werbung (externer Link), Bundesministerium der Justiz
- § 49b BRAO – Vergütung (externer Link), Bundesministerium der Justiz
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Stand 1. Dezember 2025 (externer Link), Bundesrechtsanwaltskammer
- LinkedIn-Ausrichtung in Microsoft Advertising (externer Link), Microsoft