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Links für Kanzleien – seriös statt Spam

Links von anderen Websites sind für Suchmaschinen ein Hinweis darauf, dass Ihre Kanzlei bekannt und vertrauenswürdig ist. Für Kanzleien gibt es viele seriöse Wege zu solchen Links, die ohnehin zum Berufsalltag gehören. Dieser Leitfaden zeigt sie – und warnt vor den Angeboten, die Ihnen regelmäßig ins Postfach flattern.

Teilweise ohne Werbebudget Teilweise Budget nötig Aktualisiert am 7 Min. Lesezeit von Miklós Bognár Veröffentlicht am

Das Angebot im Postfach

Fast jede Kanzlei kennt diese E-Mails: „Wir platzieren Ihren Link auf 50 hochwertigen Rechtsportalen – nur 299 Euro.“ Oder: „Gastartikel auf unserem Magazin mit hoher Domain-Autorität.“ Die Versprechen klingen verlockend, denn Links sind tatsächlich wichtig.

Ein typisches Beispiel: Angenommen, eine Kanzlei für Mietrecht kauft ein solches Paket. Ein Jahr später zeigt ein Blick in die eigenen Links: Die Artikel stehen auf Seiten, die niemand besucht, zwischen Texten über Online-Casinos und Kredite. Neue Mandate bringen solche Links in der Regel keine. Dafür muss die Kanzlei nun überlegen, wie sie diese Links wieder loswird.

Seriöse Links entstehen anders: durch Dinge, die Sie ohnehin tun – Vorträge halten, Fachbeiträge schreiben, mit Kollegen zusammenarbeiten, in Vereinen aktiv sein. Man muss sie nur bewusst nutzen.

Google nennt in seinen Erklärungen zur lokalen Suche die Anzahl der Websites, die auf ein Unternehmen verweisen, ausdrücklich als einen Hinweis auf dessen Bekanntheit (Google: Ranking in lokalen Suchergebnissen (externer Link)). Für die normale Suche gilt Ähnliches: Links helfen Google, neue Seiten zu finden und ihre Bedeutung einzuschätzen (Google: Crawlbare Links (externer Link)).

Aber nicht jeder Link ist gleich viel wert. Ein Link von der Website Ihrer Rechtsanwaltskammer oder aus einem Artikel der Lokalzeitung sagt mehr über Ihre Kanzlei aus als hundert Links aus unbekannten Verzeichnissen. Und für Kanzleien zählt noch etwas anderes: Ein guter Link bringt auch Menschen auf Ihre Website, die sich für Ihr Thema interessieren.

Bevor es um gute Links geht, das Wichtigste vorweg. Google zählt unter anderem diese Praktiken zum Link-Spam (Google: Spamrichtlinien (externer Link)):

  • Kauf oder Verkauf von Links zur Verbesserung des Rankings, auch im Austausch gegen kostenlose Leistungen,
  • übermäßiger Linktausch nach dem Muster „Verlinkst du mich, verlinke ich dich“,
  • Links aus minderwertigen Verzeichnissen oder Lesezeichen-Diensten,
  • automatisch erzeugte Links,
  • Links in Forensignaturen, versteckte Links in Widgets und Fußzeilen-Links über viele Websites.

Bezahlte Links sind erlaubt, wenn sie gekennzeichnet sind, etwa mit rel="sponsored" (Google: Ausgehende Links eingrenzen (externer Link)). Dann zählen sie aber nicht für das Ranking. Wer Ihnen „starke, unmarkierte Links“ verkauft, verkauft Ihnen also einen Regelverstoß.

Berufliche Netzwerke

1. Kammer und Verzeichnisse. Prüfen Sie Ihren Eintrag im amtlichen Anwaltsverzeichnis und bei Ihrer Kammer. Manche Kammern und Anwaltvereine bieten Profilseiten mit Link zur Website. Mehr dazu in Teil 14 dieser Serie.

2. Anwaltvereine und Arbeitsgemeinschaften. Mitgliedschaften in örtlichen Anwaltvereinen und fachlichen Arbeitsgemeinschaften bringen oft einen Eintrag in deren Suche und Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen.

3. Kooperationspartner. Steuerberater, Notare, Mediatoren, Sachverständige oder Kanzleien anderer Fachrichtungen, mit denen Sie tatsächlich zusammenarbeiten, verlinken einander oft gern. Achten Sie darauf, dass die Darstellung keinen falschen Eindruck einer gemeinsamen Kanzlei erweckt (§ 8 BORA (externer Link)), und vermeiden Sie reine Linktausch-Seiten.

Wissen teilen

4. Fachbeiträge. Artikel in Fachzeitschriften, Kammermitteilungen, Verbandsmagazinen oder auf Fachportalen enthalten häufig eine Autorenzeile mit Link. Sie stärken zugleich Ihre fachliche Reputation.

5. Vorträge und Seminare. Vorträge bei Volkshochschulen, Unternehmerverbänden, Mietervereinen, Selbsthilfegruppen oder Industrie- und Handelskammern werden meist online angekündigt – oft mit Link zur Referentin. Nach dem Vortrag können Sie die Folien oder eine Zusammenfassung auf Ihrer Website veröffentlichen.

6. Lehraufträge und Ausbildung. Wer an Hochschulen, in der Referendarausbildung oder für Fachanwaltslehrgänge lehrt, erscheint auf den Seiten der Einrichtungen.

7. Podcasts und Interviews. Fachpodcasts, lokale Radiosender und Online-Magazine suchen Expertinnen und Experten, die komplizierte Themen verständlich erklären.

Präsenz vor Ort

8. Lokale Presse. Lokalzeitungen und Online-Portale berichten über Gesetzesänderungen, Urteile und Verbraucherthemen und brauchen dafür Einschätzungen. Bieten Sie sich der Redaktion als Ansprechpartnerin für Ihr Rechtsgebiet an. Bei Berichten über eigene Verfahren gilt: nur mit Einwilligung der Mandanten (§ 6 Abs. 2 BORA (externer Link)).

9. Vereine und Engagement. Ehrenamt, Mitgliedschaften und Sponsoring im Sportverein, bei Kulturinitiativen oder sozialen Projekten führen oft zu Erwähnungen auf deren Websites. Bezahlte Sponsoring-Links sollten als solche gekennzeichnet sein – der Wert liegt hier eher in der Bekanntheit vor Ort als im Ranking.

10. Veranstaltungen. Eigene Informationsabende, etwa „Testament und Vorsorge“ oder „Ihre Rechte als Mieter“, werden in Veranstaltungskalendern von Städten, Gemeinden und Zeitungen angekündigt.

Inhalte, die andere verlinken wollen

11. Nützliche Werkzeuge und Übersichten. Ein gut gemachter Fristenrechner, eine verständliche Checkliste oder eine aktuelle Übersicht zu einer Gesetzesänderung werden von Ratgeberseiten, Foren und Journalisten verlinkt. Was Sie dabei beachten sollten, zeigt Teil 20 dieser Serie.

12. Eigene Auswertungen. Wenn Sie aus Ihrer Praxis allgemeine, anonymisierte Erkenntnisse gewinnen – etwa welche Themen in Ihrem Rechtsgebiet zugenommen haben –, kann daraus ein Beitrag werden, den die Presse aufgreift. Achten Sie streng darauf, dass keine Rückschlüsse auf Mandate möglich sind.

Um zu sehen, welche Websites bereits auf Sie verlinken, nutzen Sie:

Schauen Sie dabei vor allem auf zwei Dinge: Gibt es wertvolle Erwähnungen ohne Link, bei denen Sie freundlich um eine Verlinkung bitten können? Und gibt es auffällige Links von Spam-Seiten? Einzelne Spam-Links sind normal und meist kein Grund zur Sorge. Wenn Sie aber in der Vergangenheit Links gekauft haben, sollten Sie das mit einer Fachperson besprechen.

Nicht jede Erwähnung muss ein Link sein. Ein Artikel in der Lokalzeitung, ein Eintrag im Programmheft eines Vereins oder ein Zitat in einem Fachbeitrag stärken Ihre Bekanntheit trotzdem – bei Menschen und zunehmend auch bei KI-Systemen, die Informationen aus vielen Quellen zusammenführen. Achten Sie darauf, dass Ihr Kanzleiname überall gleich geschrieben wird. Mehr zur Sichtbarkeit in KI-Antworten zeigt Teil 16 dieser Serie.

Die häufigsten Fehler

FehlerFolgeBesser so
Linkpakete kaufenWertlose oder schädliche Links, Verstoß gegen Googles RichtlinienLinks über echte Aktivitäten gewinnen
Massenhafte VerzeichniseinträgeLinks aus minderwertigen VerzeichnissenWenige, gepflegte Einträge
Linktausch-Seiten mit PartnernGilt als übermäßiger LinktauschNur echte Kooperationen, sinnvoll dargestellt
Gastartikel auf themenfremden SeitenKein Nutzen, Spam-VerdachtFachbeiträge in passenden Medien
Vorträge ohne Online-SpurVerschenkte ErwähnungenVeranstalter um Ankündigung mit Link bitten, Zusammenfassung veröffentlichen
Fallberichte ohne EinwilligungVerstoß gegen die Verschwiegenheit und § 6 Abs. 2 BORANur anonymisiert oder mit Einwilligung

Ihre Checkliste

  1. Kammer-, Vereins- und Verzeichniseinträge prüfen.
  2. Drei Kooperationspartner um eine Erwähnung mit Link bitten.
  3. Einen Fachbeitrag im Jahr für ein passendes Medium planen.
  4. Zwei Vorträge im Jahr halten und online ankündigen lassen.
  5. Sich der Lokalredaktion als Ansprechpartnerin für Ihr Rechtsgebiet vorstellen.
  6. Ein nützliches Werkzeug oder eine Übersicht für Ihre Website planen.
  7. Vorhandene Links mit Search Console oder Ahrefs Webmaster Tools prüfen.
  8. Linkangebote per E-Mail konsequent ablehnen.

Häufige Fragen

Wie viele Links braucht eine Kanzlei?

Es gibt keine feste Zahl. Ein paar Links von angesehenen, thematisch oder örtlich passenden Websites sind mehr wert als viele Links von beliebigen Seiten.

Sind Links von Verzeichnissen wertlos?

Nicht grundsätzlich. Einträge in amtlichen und viel genutzten Verzeichnissen sind sinnvoll. Problematisch sind Massen-Einträge in minderwertigen Verzeichnissen.

Darf ich für einen Link bezahlen?

Sie dürfen zum Beispiel für Sponsoring oder Anzeigen bezahlen. Der Link sollte dann als bezahlt gekennzeichnet sein. Links, die nur gekauft werden, um das Ranking zu beeinflussen, verstoßen gegen Googles Richtlinien.

Was mache ich mit Spam-Links, die auf meine Website zeigen?

Einzelne Spam-Links sind normal und meist kein Problem. Wenn Sie früher Links gekauft haben oder auffällig viele Spam-Links sehen, holen Sie sich fachlichen Rat.

Zählt ein Link aus meinem LinkedIn-Profil?

Links aus sozialen Netzwerken haben kaum Einfluss auf das Ranking, können aber Besucher bringen. Wie Sie LinkedIn sinnvoll nutzen, zeigt Teil 25 dieser Serie.

Quellen