Rechtsgebiet

Online-Marketing für Kanzleien im Strafrecht

Kaum ein Rechtsgebiet ist so akut wie das Strafrecht. Wer eine Vorladung erhält oder dessen Angehöriger festgenommen wurde, sucht sofort – und erwartet eine Kanzlei, die jetzt erreichbar ist und diskret bleibt.

Teilweise ohne Werbebudget Teilweise Budget nötig Aktualisiert am 12 Min. Lesezeit von Miklós Bognár

Was diese Seite Ihrer Kanzlei bringt

Ein typisches Beispiel: Sonntagabend. Eine Mutter erfährt, dass ihr Sohn festgenommen wurde. Sie weiß nicht, was sie tun soll. Sie sucht „Sohn festgenommen was tun“, dann „Strafverteidiger Notdienst [Stadt]“, dann „Anwalt Strafrecht sofort“.

Gut möglich, dass sie die erste Kanzlei anruft, die eine erreichbare Nummer zeigt und in wenigen Sätzen erklärt, was jetzt passiert. Ein anderes Beispiel: Ein Mann erhält eine schriftliche Vorladung der Polizei als Beschuldigter. Er schämt sich, fragt niemanden und sucht heimlich nachts „Vorladung Polizei muss ich hin“.

Beide Situationen haben gemeinsam: Die Entscheidung fällt schnell, und Vertrauen entsteht in Sekunden. Diese Seite zeigt, wie Ihre Kanzlei dann gefunden werden kann.

Die Zahlen hinter dem Rechtsgebiet

Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2025 bundesweit 5.508.559 erfasste Fälle aus, 5,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Es gab rund 2,05 Millionen Tatverdächtige, die Aufklärungsquote lag bei 57,9 Prozent (BKA: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 (externer Link)).

Nicht jeder Tatverdächtige braucht einen Verteidiger, und nicht jeder sucht online. Aber die Zahl zeigt die Größenordnung: Strafrechtliche Ermittlungen betreffen jedes Jahr Millionen Menschen – und deren Angehörige.

Wie Mandanten im Strafrecht suchen

SituationTypische SuchenDringlichkeit
Festnahme, Haft„Festnahme was tun“, „Strafverteidiger Notdienst [Stadt]“extrem hoch
Durchsuchung„Hausdurchsuchung Rechte“, „Durchsuchung Anwalt sofort“extrem hoch
Vorladung„Vorladung Polizei Beschuldigter“, „Vorladung muss ich hin“hoch
Anhörungsbogen, Strafbefehl„Strafbefehl Einspruch“, „Anhörungsbogen ausfüllen“hoch
Anklage, Hauptverhandlung„Anklage erhalten Anwalt“, „Pflichtverteidiger beantragen“mittel bis hoch
Bestimmte Vorwürfe„Anwalt Betrug [Stadt]“, „Anwalt Drogen“, „Anwalt Steuerhinterziehung“hoch

Wichtig: Viele Suchende sind nicht die Beschuldigten selbst, sondern Angehörige. Ihre Inhalte sollten beide ansprechen.

Rechtliche Eckpunkte, die das Suchverhalten prägen

  • Schweigerecht und Verteidiger: Bei Beginn der Vernehmung ist der Beschuldigte darauf hinzuweisen, dass er nicht zur Sache aussagen muss und jederzeit, auch schon vor der Vernehmung, einen Verteidiger befragen kann (§ 136 StPO (externer Link)). Er kann sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen (§ 137 StPO (externer Link)).
  • Vorladung: Eine Pflicht des Beschuldigten, auf Ladung zu erscheinen, regelt die Strafprozessordnung ausdrücklich für die Staatsanwaltschaft (§ 163a Abs. 3 StPO (externer Link)). „Muss ich zur Polizei?“ gehört zu den häufigsten Suchen überhaupt – eine klare, fachlich geprüfte Antwort auf Ihrer Website ist ein starker Einstieg.
  • Notwendige Verteidigung: In bestimmten Fällen, etwa bei einem Verbrechensvorwurf oder Untersuchungshaft, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 StPO (externer Link)). Viele suchen dazu „Pflichtverteidiger“.
  • Akteneinsicht: Die Ermittlungsakte kann der Verteidiger einsehen (§ 147 StPO (externer Link)). Das erklärt, warum eine frühe Beauftragung sinnvoll ist – ein zentrales, sachliches Argument für Ihre Inhalte.

Kanal 1: Erreichbarkeit – der wichtigste „Marketing-Kanal“

Im Strafrecht entscheidet nicht die schönste Website, sondern wer abnimmt. Bevor Sie Geld in Anzeigen stecken, klären Sie:

  • Wer nimmt außerhalb der Bürozeiten an? Ein Notdienst, eine Rufumleitung oder ein verlässlicher Rückruf innerhalb kurzer Zeit.
  • Was steht auf der Website? Eine Notfallnummer gehört gut sichtbar auf jede Seite – aber nur, wenn sie wirklich besetzt ist.
  • Was passiert bei einem Anruf um 2 Uhr nachts? Testen Sie es selbst.

Werben Sie mit „24 Stunden erreichbar“ oder „Notdienst“ nur, wenn das stimmt. Eine nicht eingehaltene Erreichbarkeitszusage ist irreführend (§ 5 UWG (externer Link)) und kostet in diesem Rechtsgebiet sofort Vertrauen.

Kanal 2: Das Google-Unternehmensprofil

Bei „Strafverteidiger [Stadt]“ zeigt Google zuerst die Karte. Pflegen Sie die spezifische Kategorie für Strafrecht, falls sie Ihren Schwerpunkt trifft (Google Hilfe: Unternehmenskategorie (externer Link)), und tragen Sie Öffnungszeiten ehrlich ein. Wenn Sie einen Notdienst haben, erklären Sie ihn in der Beschreibung und den Leistungen.

Bewertungen sind im Strafrecht besonders heikel. Viele Mandanten möchten auf keinen Fall öffentlich mit einem Strafverfahren in Verbindung gebracht werden. Fragen Sie trotzdem neutral, drängen Sie aber niemanden. Antworten Sie auf Bewertungen grundsätzlich ohne jeden Bezug zu einem Verfahren. Schon die Bestätigung, dass jemand Mandant war, kann gegen die Schweigepflicht verstoßen (§ 43a BRAO (externer Link)). Mehr unter Local SEO und Google-Unternehmensprofil.

Kanal 3: Suchanzeigen – nur mit echter Erreichbarkeit

Suchanzeigen im Strafrecht wirken, wenn jemand sofort anrufen kann. Schalten Sie Anzeigen deshalb zu den Zeiten, in denen Sie tatsächlich erreichbar sind – oder rund um die Uhr, wenn Sie einen echten Notdienst haben.

Kampagnen nach Situation trennen:

  • Akut: „Strafverteidiger Notdienst [Stadt]“, „Anwalt Festnahme [Stadt]“, „Durchsuchung Anwalt“
  • Vorladung: „Anwalt Vorladung Polizei [Stadt]“, „Vorladung Beschuldigter Anwalt“
  • Vorwürfe: Kampagnen für Ihre Schwerpunkte, etwa Betäubungsmittel, Wirtschafts- oder Verkehrsstrafrecht

Ausschließende Begriffe für den Start:

  • serie, film, krimi, buch, podcast
  • studium, klausur, jura, ausbildung, jobs
  • statistik, definition, wikipedia

Beispiel für eine sachliche Anzeige:

Vorladung als Beschuldigter? Strafverteidigung in [Stadt] Sie müssen nicht sofort aussagen. Wir beraten Sie vertraulich und beantragen Akteneinsicht. Kurzfristige Termine.

Klickpreise und Budget ermitteln Sie mit dem Keyword-Planer (externer Link). Den Aufbau finden Sie unter Google Ads und Microsoft Ads.

Kanal 4: Inhalte, die in der Krise Halt geben

Ein Themenplan für Strafrechtskanzleien:

  1. Hauptseite: „Strafverteidigung in [Stadt]“ – Erreichbarkeit, Ansprechpartner, Ablauf.
  2. Kernthemen: Vorladung, Durchsuchung, Festnahme und Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklage, Pflichtverteidigung.
  3. Einzelfragen, zum Beispiel:
    • Vorladung von der Polizei: Muss ich hingehen?
    • Hausdurchsuchung: Ihre Rechte in fünf Punkten
    • Angehöriger festgenommen – was jetzt?
    • Strafbefehl erhalten: Einspruch ja oder nein?
    • Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger?
    • Warum Sie vor einer Aussage Akteneinsicht brauchen
    • Was kostet ein Strafverteidiger?

Der Ton entscheidet. Menschen in dieser Lage brauchen keine Belehrung und keine Dramatik. Sie brauchen Ruhe, klare Schritte und das Gefühl, nicht verurteilt zu werden. Ein Einstieg wie „Eine Vorladung ist beunruhigend. Das Wichtigste vorab: Sie müssen nicht sofort aussagen.“ wirkt oft stärker als jede Werbebotschaft.

Diskretion auch technisch. Verzichten Sie auf Tracking-Werkzeuge, die Daten an Dritte senden. Wer nach Strafverteidigung sucht, möchte keine Spuren hinterlassen. Eine Website ohne Cookies und ohne Fremdinhalte ist im Strafrecht ein echter Vertrauensvorteil. Mehr unter Technisches Setup und Messung.

Kanal 5: KI-Sichtbarkeit

Gerade bei schambesetzten Themen fragen viele Menschen lieber eine KI als einen Menschen: „Was passiert, wenn ich eine Vorladung ignoriere?“ Klare, belegte und fachlich geprüfte Inhalte erhöhen die Chance, dass Ihre Kanzlei in solchen Antworten genannt wird. Testen Sie regelmäßig, wie unter KI-Sichtbarkeit beschrieben.

Lead-Magnete im Strafrecht

Im Strafrecht funktionieren keine verspielten Werkzeuge. Was hilft, sind klare, ruhige Orientierungshilfen:

Lead-MagnetWarum er wirktHinweis
Notfallkarte „Durchsuchung – Ihre Rechte“zum Ausdrucken und Speichern, wird geteiltknapp, sachlich, mit Notfallnummer
Seite „Angehöriger festgenommen“spricht die vergessene Zielgruppe ankonkrete Schritte, keine Dramatik
Erklärung „Ablauf eines Strafverfahrens“nimmt Angst durch Strukturals einfache Grafik
Fristenhinweis Strafbefehldringend, führt direkt zum AnrufFrist und Zustellung verständlich erklären

Die Rechtsgebietsseite: was sie braucht

  • Erreichbarkeit ganz oben: Telefonnummer, Notdienst (falls vorhanden), Rückrufzeiten.
  • Eine ruhige Überschrift: „Strafverteidigung in [Stadt] – vertraulich und schnell erreichbar“.
  • Die drei wichtigsten Sofort-Hinweise: nicht aussagen ohne Beratung, Verteidiger kontaktieren, Akteneinsicht abwarten.
  • Die Verteidigerinnen und Verteidiger mit Foto und Fachanwaltstitel, falls verliehen.
  • Ein klarer Hinweis auf vertrauliche Kontaktwege.
  • Eine ehrliche Erklärung zu Kosten und Pflichtverteidigung.

Berufsrecht: Worauf Strafverteidiger achten sollten

  • Keine Freispruch-Versprechen. „Wir holen Sie raus“ oder „Einstellung garantiert“ sind unsachlich und irreführend (§ 43b BRAO (externer Link), § 5 UWG (externer Link)).
  • Keine Werbung mit konkreten Verfahren ohne ausdrückliche Einwilligung des Mandanten (§ 6 BORA (externer Link)). Auch medienbekannte Fälle sind tabu, wenn die Einwilligung fehlt.
  • Kein gezieltes Ansprechen Betroffener. Wer aus der Zeitung von einer Festnahme erfährt und den Betroffenen anschreibt, zielt auf einen Auftrag im Einzelfall. Eine Suchanzeige an alle Suchenden ist etwas anderes.
  • Fachanwaltstitel und Schwerpunkte nur entsprechend § 7 BORA (externer Link).

Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Klären Sie Zweifelsfälle mit Ihrer Rechtsanwaltskammer.

Eine typische Persona im Strafrecht

MerkmalBeispiel
PersonAngestellter, 34 Jahre, nicht vorbestraft
Anlassschriftliche Vorladung der Polizei als Beschuldigter wegen eines Betrugsvorwurfs
Erste Suche„Vorladung Polizei Beschuldigter muss ich hin“
Größte SorgeErfährt der Arbeitgeber davon? Was passiert, wenn ich nicht hingehe?
Was er brauchtDiskretion, eine klare erste Einschätzung, einen schnellen, unauffälligen Termin
Bevorzugter KontaktE-Mail oder Rückruf außerhalb der Arbeitszeit

Diese Persona zeigt, worauf es ankommt: diskrete Kontaktwege, Termine am Abend, eine Website ohne Tracking und ein Ratgeber, der die Vorladung ruhig und klar erklärt.

Angehörige als eigene Zielgruppe

In vielen Strafsachen sucht nicht der Beschuldigte selbst, sondern ein Angehöriger: die Eltern bei Jugendlichen, der Partner bei einer Festnahme, die Kinder bei älteren Beschuldigten. Diese Menschen haben eigene Fragen:

  • Wie erfahre ich, wo mein Angehöriger ist?
  • Kann ich einen Verteidiger für ihn beauftragen?
  • Darf ich ihn in der Untersuchungshaft besuchen?
  • Was darf ich am Telefon sagen?

Eine eigene Seite für Angehörige kann eine der wirksamsten Maßnahmen im Strafrecht-Marketing sein. Sie wird selten angeboten, wird aber in der Krise intensiv gesucht. Achten Sie im Gespräch darauf, dass der Mandant der Beschuldigte bleibt und die Schweigepflicht auch gegenüber Angehörigen gilt.

Wirtschaftsstrafrecht: ein anderer Markt

Wer Unternehmen und Führungskräfte verteidigt, braucht eine andere Strategie als eine Kanzlei für allgemeines Strafrecht. Die Suchenden sind Geschäftsführer, Steuerberater oder Rechtsabteilungen. Sie suchen seltener nachts mit dem Handy und häufiger gezielt nach Expertise:

  • Fachbeiträge mit Tiefe: Durchsuchung im Unternehmen, Steuerstrafverfahren, Compliance-Fragen, Selbstanzeige.
  • Präsenz in Fachkreisen: Vorträge bei Kammern und Verbänden, Beiträge in Fachzeitschriften, ein gepflegtes LinkedIn-Profil.
  • Microsoft Ads: Die Ausrichtung nach Branche und Jobfunktion kann helfen, Entscheider zu erreichen (Microsoft Learn: LinkedIn-Ausrichtung (externer Link)).
  • Ein Notfallplan für Unternehmen als Lead-Magnet: „Was tun bei einer Durchsuchung im Betrieb?“ – zum Ausdrucken für den Empfang.

Mehrsprachigkeit im Strafrecht

Beschuldigte und Angehörige sprechen nicht immer gut Deutsch, und gerade in der Krise sucht man in der eigenen Sprache. Wenn Ihre Kanzlei Verteidigung in weiteren Sprachen anbietet, machen Sie das sichtbar: im Google-Profil, auf der Website und mit eigenen Seiten in diesen Sprachen. Technisch helfen dabei hreflang-Angaben, damit Suchmaschinen die richtige Sprachversion zeigen (Google: Lokalisierte Versionen (externer Link)). Maschinelle Übersetzungen ohne Prüfung sind im Strafrecht allerdings riskant – ein Missverständnis kann hier schwer wiegen.

Die häufigsten Fehler im Strafrecht-Marketing

FehlerFolgeBesser so
„24 Stunden erreichbar“ ohne echten Notdienstirreführend, verlorenes Vertrauennur werben, was stimmt
Anzeigen nachts ohne Erreichbarkeitbezahlte Klicks gehen zur KonkurrenzAnzeigenzeiten an Erreichbarkeit koppeln
Tracking-Werkzeuge mit Datenübertragung an DritteDiskretion leidetWebsite ohne Fremd-Tracking
Reißerische Sprache und Freispruch-Versprechenunsachlich und irreführendruhiger, klarer Ton
Antworten auf Bewertungen mit VerfahrensbezugVerstoß gegen die Schweigepflichtallgemeine Antworten ohne Details

Was Sie monatlich messen sollten

  • Anrufe nach Uhrzeit und Wochentag: Wann kommen die meisten Anfragen? Passen Notdienst und Anzeigenzeiten dazu?
  • Anfragen nach Situation: Vorladung, Durchsuchung, Festnahme, Strafbefehl, Anklage.
  • Klicks auf Ihre Ratgeber zu Vorladung und Durchsuchung in der Search Console.
  • Kosten pro Anfrage aus Anzeigen, getrennt nach Kampagne.
  • Verpasste Anrufe: Ein verpasster Anruf im Strafrecht kann leicht ein verlorenes Mandat bedeuten.

Jugendstrafrecht: Eltern als Suchende

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende in ein Strafverfahren geraten, suchen fast immer die Eltern. Sie sind schockiert, wissen nicht, was auf ihr Kind zukommt, und haben Angst vor den Folgen für Schule, Ausbildung und Zukunft. Kanzleien mit Schwerpunkt im Jugendstrafrecht sollten diese Situation gezielt aufgreifen:

  • Eine eigene Seite für Eltern, ruhig und verständlich formuliert.
  • Erklärungen zu den Besonderheiten des Verfahrens gegen Jugendliche, etwa zur Rolle der Jugendgerichtshilfe.
  • Antworten auf typische Sorgen: Bekommt die Schule davon mit? Was bedeutet das für die Ausbildung?
  • Ein klarer Hinweis, dass der Jugendliche selbst der Mandant ist und die Schweigepflicht auch ihm gegenüber gilt.

Was eine diskrete Website technisch ausmacht

Diskretion beginnt nicht erst im Gespräch. Schon beim ersten Besuch Ihrer Website entscheidet sich, ob jemand Vertrauen fasst. Diese Punkte machen eine Strafrechts-Website technisch diskret:

  • Keine Fremd-Tracker und keine Werbe-Pixel, die Besuchsdaten an Plattformen übertragen.
  • Keine eingebetteten Karten oder Videos, die beim Laden automatisch Daten an Dritte senden. Ein einfacher Link genügt.
  • Verschlüsselte Übertragung über HTTPS auf allen Seiten.
  • Ein Hinweis zu sicheren Kontaktwegen, etwa dass Unterlagen nicht ungeschützt per einfacher E-Mail gesendet werden sollten.
  • Eine klare Datenschutzerklärung, die genau beschreibt, was passiert – und was nicht.

Mehr zu den technischen Grundlagen finden Sie unter Kanzlei-Website.

Kosten ehrlich erklären

„Was kostet ein Strafverteidiger?“ ist eine der häufigsten Fragen – und eine, die viele Kanzleien ausweichend beantworten. Gerade in einer Krise schafft eine ehrliche Antwort Vertrauen. Erklären Sie, dass sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung richtet, wovon die Höhe abhängt, wie das Erstgespräch abgerechnet wird und in welchen Fällen eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt. Konkrete Beispielrechnungen helfen, solange sie als Beispiele gekennzeichnet sind und keine Festpreise versprechen, die Sie nicht halten können.

Ihr 90-Tage-Plan

ZeitraumAufgabenKosten
Woche 1Erreichbarkeit klären und testen: Notdienst, Rufumleitung, RückrufzeitenOrganisation
Woche 2Google-Profil prüfen: Kategorie, Öffnungszeiten, Notdienst-HinweisOhne Werbebudget
Woche 3–4Hauptseite Strafrecht mit Sofort-Hinweisen und NotfallnummerOhne Werbebudget
Monat 2Kernseiten Vorladung, Durchsuchung, Festnahme schreibenOhne Werbebudget
Monat 2Website von Fremd-Trackern befreienOhne Werbebudget
Monat 3Suchkampagne für akute Situationen – nur zu erreichbaren ZeitenBudget nötig
LaufendSearch Console, Profil-Leistung und Anrufe auswertenOhne Werbebudget

Häufige Fragen zum Marketing im Strafrecht

Muss ich einen Notdienst anbieten, um online erfolgreich zu sein?

Nicht zwingend, aber Erreichbarkeit ist im Strafrecht entscheidend. Wer keinen Notdienst anbietet, sollte klare Rückrufzeiten nennen und Anzeigen nur zu Zeiten schalten, in denen er reagieren kann.

Wie gehe ich mit Bewertungen um, wenn Mandanten anonym bleiben wollen?

Respektieren Sie das ausnahmslos. Fragen Sie neutral, akzeptieren Sie jedes Nein und antworten Sie auf Bewertungen nie mit Bezug zu einem Verfahren.

Darf ich über erfolgreiche Verteidigungen berichten?

Nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mandanten und ohne Verletzung der Schweigepflicht. Allgemeine, anonymisierte Erklärungen typischer Verfahrensverläufe sind die sicherere Wahl.

Welche Inhalte bringen die meisten Anfragen?

Erfahrungsgemäß die zu Vorladung und Durchsuchung, weil dort die Unsicherheit am größten ist und schnelles Handeln zählt.

Warum sollte meine Strafrechts-Website ohne Tracking auskommen?

Weil Diskretion für Ihre Mandanten zentral ist. Eine Website ohne Cookies und ohne Datenübertragung an Dritte zeigt, dass Sie das ernst nehmen.

Quellen