Rechtsgebiet

Online-Marketing für Kanzleien im Erbrecht

Im Erbrecht gibt es zwei ganz unterschiedliche Suchende. Die einen haben gerade einen Angehörigen verloren und stehen unter Zeitdruck. Die anderen planen in Ruhe, was nach ihnen kommen soll. Beide brauchen Vertrauen – aber auf verschiedenen Wegen.

Teilweise ohne Werbebudget Teilweise Budget nötig Aktualisiert am 12 Min. Lesezeit von Miklós Bognár

Was diese Seite Ihrer Kanzlei bringt

Zwei typische Beispiele, zwei Suchen. Eine Frau, Anfang fünfzig, hat vor drei Wochen ihren Vater verloren. Ihr Bruder hat das Testament gefunden, sie ist darin nicht bedacht. Sie sucht „Pflichtteil wie viel“, „Erbe enterbt was tun“, „Anwalt Pflichtteil [Stadt]“.

Ein Ehepaar, beide Anfang siebzig, sitzt am Sonntag zusammen und fragt sich, wie sie ihr Haus gerecht an die drei Kinder vererben. Er sucht am Computer „Berliner Testament Vor- und Nachteile“, sie fragt eine Freundin, ob sie einen guten Anwalt kennt.

Die Frau braucht schnell Klarheit. Das Ehepaar braucht Zeit, Vertrauen und eine Empfehlung. Diese Seite zeigt, wie Ihre Kanzlei für beide sichtbar werden kann – und welche Wege dafür am besten funktionieren.

Die Zahlen hinter dem Rechtsgebiet

Das Statistische Bundesamt meldet für 2025 ein steuerlich berücksichtigtes Vermögen aus Erbschaften und Schenkungen von 150,5 Milliarden Euro, ein Plus von 32,9 Prozent. Davon entfielen 87,3 Milliarden Euro auf Erbschaften und Vermächtnisse. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichte mit 21,4 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert (Destatis, Pressemitteilung Nr. 306 vom 26. August 2026 (externer Link)).

Ein zweiter Blick lohnt: Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer erhielt 2025 über eine Million Sterbefallmitteilungen der Standesämter. Nur bei 63 Prozent davon fand sich mindestens eine registrierte Urkunde wie ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag (Zentrales Testamentsregister, Jahresbericht 2025 (externer Link)). In vielen anderen Fällen gilt die gesetzliche Erbfolge oder es gibt ein privates Testament – beides häufige Auslöser für Fragen und Streit.

Auf der Seite der Kanzleien gibt es 2.452 Fachanwaltstitel für Erbrecht (BRAK: Fachanwaltstitel nach Fachgebieten, Stand 1. Januar 2026 (externer Link)). Der Wettbewerb ist spürbar, aber deutlich geringer als im Arbeits- oder Familienrecht.

Wie Mandanten im Erbrecht suchen

ZielgruppeAnlassTypische SuchenDringlichkeit
ErbenErbfall, Testament gefunden„Erbe was tun nach Todesfall“, „Erbschein beantragen“mittel bis hoch
ErbenSchulden im Nachlass„Erbe ausschlagen Frist“, „Erbschaft ausschlagen Schulden“sehr hoch
EnterbtePflichtteil„Pflichtteil berechnen“, „enterbt Anwalt“hoch
MiterbenErbengemeinschaft, Streit„Erbengemeinschaft auflösen“, „Geschwister streiten Erbe“mittel bis hoch
ErblasserTestament, Nachlassplanung„Testament schreiben Muster“, „Berliner Testament“, „Haus vererben Kinder“niedrig
ErblasserSchenkung, Steuer„Haus zu Lebzeiten übertragen“, „Erbschaftsteuer Freibetrag Kinder“niedrig bis mittel

Wichtig: Menschen in der Nachlassplanung sind oft älter, suchen häufiger am Computer und lesen gründlicher. Sie vertrauen stark auf Empfehlungen, Vorträge und persönliche Eindrücke. Erben dagegen suchen häufig am Handy und brauchen schnell eine verständliche Antwort.

Rechtliche Eckpunkte, die das Suchverhalten prägen

  • Ausschlagungsfrist: Eine Erbschaft kann nur binnen sechs Wochen ausgeschlagen werden. Die Frist beginnt, wenn der Erbe vom Anfall und vom Grund der Berufung Kenntnis erlangt (§ 1944 BGB (externer Link)). Bei überschuldeten Nachlässen ist das der dringendste Suchanlass im Erbrecht.
  • Gesetzliche Erbfolge: Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers (§ 1924 BGB (externer Link)). „Wer erbt ohne Testament?“ ist eine der häufigsten Fragen überhaupt.
  • Pflichtteil: Wer als Abkömmling, Elternteil oder Ehegatte durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen ist, kann den Pflichtteil verlangen. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB (externer Link)). Der Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB (externer Link)), deren Beginn sich nach § 199 BGB (externer Link) richtet.
  • Testament: Ein eigenhändiges Testament muss selbst geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB (externer Link)). Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament reicht dafür nicht – ein häufiger, folgenschwerer Irrtum.
  • Erbschein: Das Nachlassgericht erteilt dem Erben auf Antrag einen Erbschein (§ 2353 BGB (externer Link)).
  • Erbschaftsteuer: Steuerfrei bleiben bei unbeschränkter Steuerpflicht unter anderem 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder (§ 16 ErbStG (externer Link)). Fragen zu Freibeträgen verbinden Erbrecht und Steuerrecht.

Kanal 1: Ratgeberinhalte – das Herzstück im Erbrecht

Im Erbrecht sind gründliche Inhalte der stärkste Kanal. Viele Fragen sind wiederkehrend, gut erklärbar und werden über Jahre gesucht. Ein Themenplan:

  1. Hauptseite: „Erbrecht in [Stadt]“ – mit zwei klaren Einstiegen: „Ein Erbfall ist eingetreten“ und „Ich möchte meinen Nachlass regeln“.
  2. Kernthemen für Erben: Erbfall – erste Schritte, Erbschein, Ausschlagung, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Testamentsanfechtung.
  3. Kernthemen für die Nachlassplanung: Testament, Berliner Testament, Erbvertrag, Schenkung zu Lebzeiten, Vorsorge für Unternehmer, Patchwork-Familien.
  4. Einzelfragen, zum Beispiel:
    • Was tun in den ersten zwei Wochen nach einem Todesfall?
    • Erbe ausschlagen: Wann lohnt es sich, und wie läuft es ab?
    • Pflichtteil berechnen: ein Beispiel Schritt für Schritt
    • Ist ein am Computer geschriebenes Testament gültig?
    • Berliner Testament: Was passiert mit den Kindern?
    • Erbengemeinschaft: Wie verkauft man ein geerbtes Haus?
    • Brauche ich einen Erbschein, wenn es ein Testament gibt?

Schreiben Sie für Erben mit Mitgefühl und Klarheit, für die Nachlassplanung mit Ruhe und Gründlichkeit. Beispiele mit Zahlen helfen enorm: „Hinterlässt ein verwitweter Vater zwei Kinder und enterbt eines davon, beträgt dessen Pflichtteil ein Viertel des Nachlasses.“ Mehr dazu unter Content-Strategie.

Kanal 2: Das Google-Unternehmensprofil

Bei „Anwalt Erbrecht [Stadt]“ entscheidet die Karte. Pflegen Sie die spezifische Kategorie für Erbrecht, falls sie Ihren Schwerpunkt trifft (Google Hilfe: Unternehmenskategorie (externer Link)), und legen Sie die Leistungen einzeln an: Testamentsgestaltung, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ausschlagung, Unternehmensnachfolge.

Ein Detail mit Wirkung im Erbrecht: Angaben zur Barrierefreiheit vor Ort. Gibt es einen Aufzug, einen ebenerdigen Zugang, Parkplätze nahe der Tür? Für ältere Mandanten ist das oft entscheidend. Mehr unter Local SEO und Google-Unternehmensprofil.

Kanal 3: Vorträge und persönliche Präsenz

Gerade in der Nachlassplanung kommen viele Mandate über persönliche Begegnungen. Was online beginnt, setzt sich offline fort – und umgekehrt:

  • Vorträge bei Volkshochschulen, Seniorenverbänden, Kirchengemeinden oder Unternehmerverbänden zu Themen wie „Testament richtig gestalten“ oder „Das Haus an die Kinder übertragen“.
  • Ankündigung online: Jeder Vortrag wird als Beitrag im Google-Profil und auf der Website angekündigt. So entsteht laufend frischer, lokaler Inhalt.
  • Nachbereitung: Die wichtigsten Punkte des Vortrags als Ratgeberartikel – für alle, die nicht dabei sein konnten.

Achten Sie dabei auf sachliche Information statt Akquise im Einzelfall (§ 43b BRAO (externer Link)). Ein Vortrag informiert alle Interessierten. Das gezielte Ansprechen einzelner Zuhörer nach dem Vortrag auf ihren konkreten Fall ist etwas anderes.

Kanal 4: Suchanzeigen – gezielt für Konfliktfälle

Für die Nachlassplanung sind Anzeigen selten der beste Weg: Die Menschen informieren sich lange und entscheiden nach Vertrauen. Für Konfliktfälle mit klarer Absicht lohnen sich Anzeigen dagegen oft:

  • „Anwalt Pflichtteil [Stadt]“, „Pflichtteil einfordern Anwalt“
  • „Anwalt Erbengemeinschaft [Stadt]“, „Erbstreit Anwalt“
  • „Erbe ausschlagen Anwalt“

Ausschließende Begriffe für den Start:

  • muster, vorlage, formular, kostenlos
  • notar (wenn Sie nicht gezielt Notarsuchende ansprechen wollen)
  • erbschaftsteuer rechner (wenn Sie keine steuerliche Beratung anbieten)
  • jobs, ausbildung, studium

Beispiel für eine sachliche Anzeige:

Enterbt? Kanzlei für Erbrecht in [Stadt] Wir prüfen Ihren Pflichtteilsanspruch und erklären die nächsten Schritte. Termine auch per Video.

Klickpreise ermitteln Sie mit dem Keyword-Planer (externer Link), den Aufbau finden Sie unter Google Ads und Microsoft Ads. Für die Nachlassplanung eignet sich Microsoft Ads besonders, weil viele ältere Menschen am Computer suchen.

Kanal 5: KI-Sichtbarkeit

„Wie viel Pflichtteil steht mir zu?“ oder „Ist mein Testament gültig?“ – solche Fragen werden zunehmend einer KI gestellt. Mit gründlichen, belegten Inhalten und Rechenbeispielen steigt die Chance, dass Ihre Kanzlei in den Antworten genannt wird. Testen Sie monatlich, wie unter KI-Sichtbarkeit beschrieben.

Zwei Personas im Erbrecht

MerkmalErbin im KonfliktErblasser in der Planung
PersonLehrerin, 51 Jahre, zwei GeschwisterRentner-Ehepaar, 72 und 70 Jahre, drei Kinder, eigenes Haus
Anlassim Testament des Vaters nicht bedachtmöchte Streit unter den Kindern vermeiden
Erste Suche„enterbt Pflichtteil wie viel“„Haus vererben drei Kinder gerecht“
Größte SorgeFristen verpassen, Streit mit den GeschwisternFehler im Testament, Steuer, Pflegekosten
Was sie brauchenklare Berechnung, Fristen, schneller Terminruhige Erklärung, Vertrauen, Zeit
Bevorzugter KontaktTelefon oder Videoterminpersönlicher Termin, oft gemeinsam

Zusammenarbeit mit Notaren und Steuerberatern

Im Erbrecht arbeiten Anwälte oft mit Notaren und Steuerberatern zusammen. Das ist fachlich sinnvoll und für Mandanten wertvoll. Achten Sie dabei auf eine Grenze: Für die Vermittlung von Aufträgen dürfen Anwälte weder Gebührenanteile noch sonstige Vorteile geben oder annehmen (§ 49b Abs. 3 BRAO (externer Link)). Fachlicher Austausch, gemeinsame Veranstaltungen und gegenseitige Empfehlungen aus Überzeugung sind dagegen möglich.

Inhalte können diese Zusammenarbeit sichtbar machen, etwa ein Ratgeber „Notar oder Anwalt – wer hilft beim Testament?“. Er beantwortet eine häufige Frage ehrlich und zeigt, wann eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist.

Eine Website für ältere Mandanten

Viele Menschen in der Nachlassplanung sind über siebzig. Ihre Website sollte darauf eingestellt sein:

  • Große, gut lesbare Schrift und starke Kontraste.
  • Eine Telefonnummer, die überall gut sichtbar ist – viele ältere Menschen rufen lieber an, als ein Formular auszufüllen.
  • Klare Sprache ohne Fachbegriffe oder mit verständlichen Erklärungen.
  • Ausdruckbare Inhalte: Checklisten und Ratgeber, die man ausdrucken und mit den Kindern besprechen kann.
  • Angaben zur Erreichbarkeit vor Ort: Aufzug, Parken, Hausbesuche, falls angeboten.

Diese Punkte decken sich mit den Grundsätzen der Barrierefreiheit, die auf der Seite Kanzlei-Website beschrieben sind.

Unternehmensnachfolge: eine lohnende Nische

Wer ein Unternehmen besitzt, hat beim Thema Vererben besonders viele Fragen: Wer führt den Betrieb weiter? Wie wird die Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen behandelt? Was passiert, wenn mehrere Kinder erben, aber nur eines im Unternehmen arbeitet? Diese Fragen verbinden Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht – und die Mandate sind entsprechend umfangreich.

Unternehmer erreichen Sie anders als Privatpersonen:

  • Fachbeiträge zu Nachfolgeplanung, Gesellschaftsverträgen und Testamenten für Unternehmer.
  • Vorträge bei Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Unternehmerverbänden.
  • Microsoft Ads mit Gebotsanpassung für Geschäftsführer und Inhaber (Microsoft Learn: LinkedIn-Ausrichtung (externer Link)).
  • Zusammenarbeit mit Steuerberatern, fachlich und ohne Vermittlungsprovisionen.

Eine eigene Seite „Unternehmensnachfolge“ hebt Ihre Kanzlei von Wettbewerbern ab, die nur private Erbfälle ansprechen.

Gesichter zeigen: Videos für eine vertrauensvolle Entscheidung

Im Erbrecht geht es um Familie, Vermögen und oft um alte Konflikte. Wer eine Kanzlei auswählt, möchte vorher wissen, mit wem er über solche persönlichen Dinge spricht. Kurze Videos, in denen eine Anwältin der Kanzlei eine häufige Frage ruhig beantwortet – etwa „Was muss ich beim eigenhändigen Testament beachten?“ –, schaffen genau dieses Vertrauen. Für ältere Menschen sind Videos oft zugänglicher als lange Texte. Binden Sie sie so ein, dass sie erst nach einem Klick laden, und stellen Sie eine kurze Textfassung darunter.

Lead-Magnete im Erbrecht

Lead-MagnetWarum er wirktHinweis
Pflichtteilsrechnerbeantwortet die häufigste KonfliktfrageErgebnis als Orientierung kennzeichnen
Checkliste „Die ersten Schritte nach einem Todesfall“gibt Halt in einer schweren Zeitzum Ausdrucken
Ratgeber „Testament richtig schreiben“stark gesucht, baut Vertrauen aufFormvorschriften klar erklären, keine Muster ohne Hinweis
Fristenhinweis Ausschlagungdringend bei Schulden im Nachlasssechs Wochen, Beginn verständlich erklären
Übersicht Erbschaftsteuer-Freibeträgehäufige Frage, verbindet mit SteuerrechtRechtsstand und Datum angeben

Die Rechtsgebietsseite: was sie braucht

  • Zwei klare Einstiege: „Erbfall eingetreten“ und „Nachlass regeln“.
  • Für Erben: die Ausschlagungsfrist und die ersten Schritte gleich zu Beginn.
  • Für die Planung: ein ruhiger Überblick über Testament, Erbvertrag und Schenkung.
  • Die zuständigen Anwältinnen und Anwälte mit Foto, Werdegang und Fachanwaltstitel, falls verliehen.
  • Hinweise zu Erreichbarkeit, Barrierefreiheit vor Ort und Videoterminen.
  • Eine ehrliche Erklärung zu Kosten und Ablauf des Erstgesprächs.

Berufsrecht: Worauf Erbrechtskanzleien achten sollten

Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Klären Sie Zweifelsfälle mit Ihrer Rechtsanwaltskammer.

Die häufigsten Fehler im Erbrechts-Marketing

FehlerFolgeBesser so
Erben und Planende auf einer Seite vermischtkeine der beiden Gruppen fühlt sich angesprochenzwei klare Einstiege
Kleine Schrift, versteckte Telefonnummerältere Mandanten springen abgroße Schrift, Nummer überall
Nur Online, keine VorträgeNachlassplanung entsteht oft über Vertrauen vor OrtVorträge mit Online-Ankündigung
Breite Anzeigen auf „Testament“viele Klicks von MustersuchendenAnzeigen auf Pflichtteil und Erbstreit
Veraltete SteuerangabenVertrauensverlustRechtsstand und Datum angeben

Was Sie monatlich messen sollten

  • Anfragen nach Zielgruppe: Erbfall oder Nachlassplanung?
  • Anfragen nach Anlass: Pflichtteil, Ausschlagung, Erbengemeinschaft, Testament.
  • Klicks auf Ihre Ratgeber in der Search Console – besonders zu Pflichtteil und Testament.
  • Teilnehmer und Anfragen nach Vorträgen.
  • Herkunft der Mandate aus dem Erstgespräch: Empfehlung, Vortrag, Ratgeber, Profil oder Anzeige?

Ihr 90-Tage-Plan

ZeitraumAufgabenKosten
Woche 1–2Google-Profil: Kategorie, Leistungen, Barrierefreiheit vor OrtOhne Werbebudget
Woche 3–4Hauptseite Erbrecht mit zwei Einstiegen überarbeitenOhne Werbebudget
Monat 2Kernseiten Pflichtteil, Ausschlagung, Testament schreibenOhne Werbebudget
Monat 2Ersten Vortrag planen und online ankündigenOhne Werbebudget
Monat 3Pflichtteilsrechner oder Todesfall-Checkliste veröffentlichenZeit oder Budget nötig
Monat 3Optional: Suchkampagne „Pflichtteil“ testen, Microsoft Ads ergänzenBudget nötig
LaufendSearch Console, Profil-Leistung und Mandatsherkunft prüfenOhne Werbebudget

Häufige Fragen zum Marketing im Erbrecht

Wie erreiche ich Menschen in der Nachlassplanung?

Über gründliche Ratgeber, Vorträge und Empfehlungen. Diese Menschen entscheiden nach Vertrauen und nehmen sich Zeit. Anzeigen helfen hier weniger als in Konfliktfällen.

Lohnen sich Anzeigen im Erbrecht?

Für Pflichtteil, Erbstreit und Ausschlagung oft ja, weil die Absicht klar ist. Für allgemeine Suchen zum Testament bringen gute Inhalte meist mehr.

Darf ich mit Notaren zusammenarbeiten?

Fachlich ja. Für die Vermittlung von Mandaten dürfen aber keine Vorteile gegeben oder angenommen werden. Gemeinsame Veranstaltungen und fachlicher Austausch sind möglich.

Sollte ich Testamentsmuster anbieten?

Mit Vorsicht. Erklären Sie lieber, worauf es bei einem Testament ankommt. Ein Muster ohne Erklärung kann zu Fehlern führen – und schwächt den Grund, eine Kanzlei zu beauftragen.

Welche Inhalte bringen die meisten Anfragen?

Erfahrungsgemäß die zu Pflichtteil und Ausschlagung, weil dort Geld und Fristen im Spiel sind. In der Nachlassplanung wirken Ratgeber zum Berliner Testament und zur Übertragung von Immobilien besonders gut.

Quellen