Rechtsgebiet

Online-Marketing für Kanzleien im Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht kommen Mandate selten über eine schnelle Suche. Unternehmer vergleichen gründlich, fragen Steuerberater und Kollegen und prüfen, ob eine Kanzlei ihre Welt versteht. Online-Marketing bedeutet hier vor allem: Fachkompetenz sichtbar machen.

Teilweise ohne Werbebudget Teilweise Budget nötig Aktualisiert am 11 Min. Lesezeit von Miklós Bognár

Was diese Seite Ihrer Kanzlei bringt

Drei typische Beispiele: Zwei Gründerinnen wollen ihr Softwareunternehmen als GmbH gründen. Sie suchen „GmbH oder UG Vor- und Nachteile“ und „Gesellschaftervertrag was regeln“. Ein Unternehmer, Mitte sechzig, möchte seinen Betrieb an die Tochter übergeben und fragt seinen Steuerberater, welche Kanzlei er empfehlen kann. Ein Gesellschafter einer Handwerks-GmbH liegt mit seinem Mitgesellschafter über Kreuz und sucht nachts „Gesellschafter ausschließen GmbH“.

Drei sehr unterschiedliche Wege zur Kanzlei. Bei keinem davon reicht eine einzelne Anzeige. Entscheidend ist, dass Ihre Kanzlei an jedem dieser Punkte als kompetent erscheint: in der Suche, im Gespräch mit dem Steuerberater und auf LinkedIn. Diese Seite zeigt, wie das gelingen kann.

Die Zahlen hinter dem Rechtsgebiet

Das Statistische Bundesamt verzeichnet für 2025 insgesamt 24.064 Unternehmensinsolvenzen nach 21.812 im Jahr 2024 (Destatis: Insolvenzen nach Jahren (externer Link)). Krisen, Sanierungen und Haftungsfragen von Geschäftsführern sind damit ein wachsendes Thema.

Auf der Seite der Kanzleien gibt es 2.174 Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht (BRAK: Fachanwaltstitel nach Fachgebieten, Stand 1. Januar 2026 (externer Link)). Dazu kommen viele Wirtschaftskanzleien ohne Fachanwaltstitel, die in diesem Feld beraten. Der Wettbewerb läuft hier weniger über Anzeigen als über Reputation und Netzwerke.

Wie Mandanten im Gesellschaftsrecht suchen

ZielgruppeAnlassTypische SuchenDringlichkeit
GründerRechtsform, Gründung„GmbH oder UG“, „GmbH gründen Ablauf“, „Gesellschaftervertrag Muster“niedrig bis mittel
PersonengesellschaftenRegister, Umwandlung„GbR ins Gesellschaftsregister eintragen“, „eGbR Pflicht“mittel
GesellschafterStreit, Ausscheiden„Gesellschafter ausschließen“, „Abfindung Gesellschafter“hoch
GeschäftsführerHaftung, Krise„Geschäftsführer Haftung Insolvenz“, „Insolvenzantrag Frist“sehr hoch
UnternehmerNachfolge, Verkauf„Unternehmensnachfolge Familie“, „Firma verkaufen Anwalt“niedrig
UnternehmenVerträge, Handelsrecht„Handelsvertreter Ausgleichsanspruch“, „AGB B2B prüfen“mittel

Typisch für dieses Rechtsgebiet: Viele Suchen sind Recherchen, keine akuten Hilferufe. Unternehmer lesen sich ein, vergleichen mehrere Kanzleien und entscheiden nach Kompetenz und Sympathie. Eine Ausnahme sind Krisen und Gesellschafterstreitigkeiten – dort geht es plötzlich sehr schnell.

Rechtliche Eckpunkte, die das Suchverhalten prägen

  • GmbH und UG: Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen (§ 5 GmbHG (externer Link)). Wer mit weniger gründet, muss als „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ firmieren (§ 5a GmbHG (externer Link)). „GmbH oder UG?“ gehört zu den häufigsten Gründerfragen.
  • Übertragung von Anteilen: Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf eines notariellen Vertrags (§ 15 GmbHG (externer Link)).
  • Geschäftsführerhaftung: Geschäftsführer haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden und haften bei Pflichtverletzungen der Gesellschaft für den Schaden (§ 43 GmbHG (externer Link)).
  • Insolvenzantragspflicht: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Antrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a InsO (externer Link)). Für Geschäftsführer in der Krise ist das der dringendste Suchanlass.
  • Gesellschaftsregister: Seit 2024 können Gesellschaften bürgerlichen Rechts in das Gesellschaftsregister eingetragen werden (§ 707 BGB (externer Link)). Die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig, aber verpflichtend, wenn die GbR etwa im Grundbuch eingetragen werden soll oder GmbH-Anteile hält (IHK Köln: Das Gesellschaftsregister (externer Link)). Viele GbR-Gesellschafter sind noch unsicher – ein gutes Thema für Inhalte.
  • Kaufmann: Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB (externer Link)).

Kanal 1: Fachbeiträge mit echter Tiefe

Unternehmer erkennen sofort, ob ein Text von jemandem stammt, der ihre Situation versteht. Oberflächliche Ratgeber schaden hier mehr, als sie nützen. Ein Themenplan:

  1. Hauptseite: „Gesellschaftsrecht für Unternehmen in [Stadt/Region]“ – mit klaren Einstiegen: Gründung, Gesellschafter, Geschäftsführer, Nachfolge, Krise.
  2. Kernthemen: Rechtsformwahl, Gesellschaftervertrag, Gesellschafterstreit, Geschäftsführerhaftung, Unternehmensnachfolge, Unternehmenskauf, Krise und Insolvenzantragspflicht.
  3. Fachbeiträge, zum Beispiel:
    • GmbH oder UG: eine ehrliche Entscheidungshilfe
    • Was in jeden Gesellschaftervertrag gehört
    • Gesellschafterstreit: Optionen vor dem Gericht
    • Geschäftsführer in der Krise: Pflichten und Haftungsrisiken
    • GbR und Gesellschaftsregister: Wer muss sich eintragen?
    • Unternehmensnachfolge in der Familie: die häufigsten Fehler
    • Handelsvertreter: Wann besteht ein Ausgleichsanspruch?

Fachbeiträge im Gesellschaftsrecht dürfen länger und anspruchsvoller sein als in Verbraucherthemen. Wichtig sind trotzdem klare Struktur, konkrete Beispiele und eine Autorin oder ein Autor mit sichtbarer Erfahrung. Mehr unter Content-Strategie.

Kanal 2: LinkedIn und persönliche Sichtbarkeit

Im Gesellschaftsrecht wird die Kanzlei oft über die Person gewählt. LinkedIn ist dafür der wichtigste Kanal:

  • Ein vollständiges Profil der Partnerinnen und Partner mit Schwerpunkten, Werdegang und Veröffentlichungen.
  • Regelmäßige, kurze Beiträge zu aktuellen Urteilen, Gesetzesänderungen oder typischen Fehlern – sachlich und ohne Werbesprache.
  • Verlinkung auf die Fachbeiträge der Kanzleiwebsite.
  • Kommentare und Austausch mit Unternehmern, Steuerberatern und Verbänden.

Beachten Sie auch hier die Grenze des § 43b BRAO (externer Link): Sachliche Fachbeiträge sind in der Regel zulässig, das gezielte Anschreiben einzelner Unternehmer wegen eines bekannten Problems ist es nicht.

Kanal 3: Microsoft Ads und Google Ads

Anzeigen im Gesellschaftsrecht lohnen sich vor allem für klare Anliegen:

  • „Anwalt Gesellschafterstreit“, „Anwalt GmbH Gründung [Stadt]“
  • „Anwalt Geschäftsführerhaftung“, „Anwalt Unternehmensnachfolge“

Microsoft Ads ist hier besonders interessant, weil viele Entscheider am Bürorechner suchen und Microsoft Gebote nach Unternehmen, Branche und Jobfunktion anpassen kann (Microsoft Learn: LinkedIn-Ausrichtung (externer Link)).

Ausschließende Begriffe für den Start:

  • muster, vorlage, kostenlos, online gründen
  • gewerbe anmelden, steuernummer, buchhaltung
  • jobs, ausbildung, studium, bwl

Beispiel für eine sachliche Anzeige:

Streit unter Gesellschaftern? Kanzlei für Gesellschaftsrecht Wir beraten Gesellschafter und Geschäftsführer bei Konflikten, Ausscheiden und Abfindung. Diskret und lösungsorientiert.

Den Aufbau finden Sie unter Google Ads und Microsoft Ads, Klickpreise im Keyword-Planer (externer Link).

Kanal 4: Netzwerke, Kammern und Steuerberater

Viele gesellschaftsrechtliche Mandate entstehen über Empfehlungen. Online-Marketing verstärkt diese Wege, ersetzt sie aber nicht:

  • Vorträge bei Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Gründerzentren und Unternehmerverbänden.
  • Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die oft als erste Ansprechpartner von Unternehmern fungieren. Fachlicher Austausch und gegenseitige Empfehlungen aus Überzeugung sind möglich, Vermittlungsprovisionen nicht (§ 49b Abs. 3 BRAO (externer Link)).
  • Veranstaltungen online ankündigen, etwa als Beitrag im Google-Profil, auf LinkedIn und auf der Website – und die Inhalte danach als Fachbeitrag veröffentlichen.

Kanal 5: Google-Profil und KI-Sichtbarkeit

Auch Unternehmer schauen auf das Google-Profil, bevor sie anrufen. Pflegen Sie Kategorie, Leistungen und echte Fotos (Google Hilfe: Unternehmenskategorie (externer Link)). Mehr unter Local SEO und Google-Unternehmensprofil.

Unternehmer stellen außerdem zunehmend einer KI Fragen wie „Welche Rechtsform passt für zwei Gründer mit wenig Kapital?“. Gründliche Fachbeiträge mit klarer Autorenschaft erhöhen die Chance, dass Ihre Kanzlei genannt wird. Testen Sie regelmäßig, wie unter KI-Sichtbarkeit beschrieben.

Drei Personas im Gesellschaftsrecht

MerkmalGründerinnenGesellschafter im StreitUnternehmer vor der Nachfolge
Personzwei Softwareentwicklerinnen, Anfang 30Mitgesellschafter einer Handwerks-GmbH, 52Inhaber eines Familienbetriebs, 64
AnlassGründung einer GesellschaftKonflikt über Gewinnverteilung und FührungÜbergabe an die Tochter
Erste Suche„GmbH oder UG Vor- und Nachteile“„Gesellschafter ausschließen GmbH“Frage an den Steuerberater
Größte SorgeFehler im Vertrag, KostenVerlust des LebenswerksFamilienfrieden, Steuern
Was sie brauchenklare Entscheidungshilfe, fairer Festpreis für die Gründungschnelle, diskrete EinschätzungZeit, Vertrauen, Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Bevorzugter KontaktVideotermin, E-MailTelefon, persönliches Gesprächpersönlicher Termin, oft gemeinsam mit dem Steuerberater

Krise und Sanierung: Inhalte für Geschäftsführer

Mit steigenden Unternehmensinsolvenzen wächst der Beratungsbedarf von Geschäftsführern. Viele wissen nicht genau, ab wann sie handeln müssen und welche persönlichen Haftungsrisiken bestehen. Inhalte zu diesen Fragen werden intensiv gesucht – oft spät abends und unter großem Druck:

  • Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung: Was ist der Unterschied?
  • Die Fristen des § 15a InsO verständlich erklärt
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers: Wann droht sie?
  • Sanierung statt Insolvenz: Welche Wege gibt es?

Diskretion ist hier entscheidend. Bieten Sie einen vertraulichen Kontaktweg und kurzfristige Termine an. Eine Website ohne Tracking durch Dritte unterstreicht diese Vertraulichkeit.

Inhalte für Steuerberater als Multiplikatoren

Weil Steuerberater oft die ersten Ansprechpartner von Unternehmern sind, lohnt sich eine eigene Seite „Für Steuerberater“. Sie erklärt, bei welchen gesellschaftsrechtlichen Fragen Ihre Kanzlei unterstützt, wie die Zusammenarbeit abläuft und dass Sie die Mandantenbeziehung des Steuerberaters respektieren. Ergänzend wirken kurze Fachinformationen speziell für Steuerberater, etwa zu Gesellschafterwechseln, Umwandlungen oder Haftungsfragen bei der Nachfolge. Sie helfen Steuerberatern im Alltag und zeigen gleichzeitig Ihre Kompetenz.

Gründerzentren, Hochschulen und Start-up-Szene

Gründerinnen und Gründer sind eine Zielgruppe mit langfristigem Potenzial. Wer heute eine GmbH gründet, braucht morgen einen Beteiligungsvertrag, übermorgen eine Finanzierungsrunde und irgendwann eine Nachfolge- oder Exit-Lösung. Präsenz in Gründerzentren, bei Hochschul-Gründungsprogrammen und in regionalen Start-up-Netzwerken bringt Ihre Kanzlei früh ins Spiel. Möglich sind zum Beispiel:

  • kurze Workshops zu Rechtsformwahl und Gesellschaftervertrag,
  • Sprechstunden in Gründerzentren,
  • Fachbeiträge zu typischen Gründerfragen wie Vesting, Beteiligungen und Investorenverträgen.

Transparente Festpreise für Standardleistungen wie eine Gründung können bei Gründern die Hemmschwelle zur ersten Kontaktaufnahme deutlich senken.

Handelsrecht und Vertriebsverträge

Neben dem Gesellschaftsrecht gehört das Handelsrecht zu Ihrem Feld: Handelsvertreter, Vertragshändler, Lieferverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Unternehmen. Diese Themen werden seltener gesucht, aber von Unternehmen, die genau wissen, was sie brauchen. Eine Seite pro Thema mit konkreten Beispielen – etwa zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsende – kann genau diese Mandanten anziehen.

Gesichter zeigen: die Partner als Marke

Unternehmer kaufen Vertrauen in Personen. Kurze Videos, in denen eine Partnerin der Kanzlei in zwei Minuten eine typische Frage beantwortet – etwa „Was passiert, wenn sich Gesellschafter nicht mehr einigen können?“ –, wirken stärker als lange Selbstdarstellungen. Sie lassen sich auf der Website, auf LinkedIn und in Vortragsankündigungen einsetzen. Wichtig: sachlich bleiben, keine Mandanten nennen, eine kurze Textfassung darunter anbieten und Videos erst nach einem Klick laden.

Lead-Magnete im Gesellschaftsrecht

Lead-MagnetWarum er wirktHinweis
Entscheidungshilfe „GmbH oder UG?“häufigste Gründerfrageehrlich, mit Vor- und Nachteilen
Checkliste Gesellschaftervertragzeigt, was oft vergessen wirdkeine Vertragsmuster ohne Beratung
Krisen-Checkliste für Geschäftsführerdringend, führt zum AnrufFristen des § 15a InsO erklären
Leitfaden Unternehmensnachfolgelangfristige MandateZusammenarbeit mit Steuerberatern erwähnen
Übersicht GbR und Gesellschaftsregisterviele Unsicherheiten seit 2024mit Gesetzesbezug

Die Rechtsgebietsseite: was sie braucht

  • Klare Einstiege nach Anliegen: Gründung, Gesellschafter, Geschäftsführer, Nachfolge, Krise, Handelsrecht.
  • Die Anwältinnen und Anwälte mit Werdegang, Branchenerfahrung, Veröffentlichungen und LinkedIn-Profil.
  • Ein Hinweis auf die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Notaren.
  • Transparente Angaben zu Honorarmodellen, etwa Festpreise für Gründungen oder Stundensätze.
  • Diskrete Kontaktwege für Krisen und Gesellschafterstreitigkeiten.

Berufsrecht: Worauf Wirtschaftskanzleien achten sollten

  • Keine Werbung mit Mandanten ohne deren ausdrückliche Einwilligung (§ 6 BORA (externer Link)). Das gilt auch für Logos bekannter Unternehmen auf der Website.
  • Widerstreitende Interessen: Bei Gesellschafterstreitigkeiten besonders sorgfältig prüfen, wen Sie vertreten – die Gesellschaft, einen Gesellschafter oder den Geschäftsführer (§ 43a Abs. 4 BRAO (externer Link)).
  • Keine Provisionen an Steuerberater, Unternehmensberater oder Banken für vermittelte Mandate (§ 49b Abs. 3 BRAO (externer Link)).
  • Keine irreführenden Superlative wie „führende Wirtschaftskanzlei“ ohne belegbare Grundlage (§ 5 UWG (externer Link)).
  • Fachanwaltstitel und Schwerpunkte nur entsprechend § 7 BORA (externer Link).

Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Klären Sie Zweifelsfälle mit Ihrer Rechtsanwaltskammer.

Die häufigsten Fehler im Marketing für Wirtschaftskanzleien

FehlerFolgeBesser so
Oberflächliche RatgeberUnternehmer zweifeln an der KompetenzFachbeiträge mit Tiefe und Beispielen
Keine persönliche SichtbarkeitMandanten wählen andere KöpfeLinkedIn-Profile der Partner pflegen
Nur Google AdsEntscheider am Bürorechner verpasstMicrosoft Ads mit Branchenausrichtung
Mandantenlogos ohne Einwilligungberufsrechtlich riskantnur mit ausdrücklicher Zustimmung
Krisenthemen ignoriertdringende Mandate gehen an andereInhalte für Geschäftsführer in der Krise

Was Sie monatlich messen sollten

  • Anfragen nach Anliegen: Gründung, Gesellschafterstreit, Haftung, Nachfolge, Krise, Handelsrecht.
  • Herkunft der Anfragen: Website, LinkedIn, Empfehlung, Steuerberater, Vortrag, Anzeige.
  • Reichweite und Interaktionen Ihrer LinkedIn-Beiträge.
  • Klicks auf Fachbeiträge in der Search Console.
  • Kosten pro Anfrage aus Microsoft Ads und Google Ads.

Ihr 90-Tage-Plan

ZeitraumAufgabenKosten
Woche 1–2LinkedIn-Profile der Partner vervollständigen, Google-Profil anpassenOhne Werbebudget
Woche 3–4Hauptseite Gesellschaftsrecht mit Einstiegen nach AnliegenOhne Werbebudget
Monat 2Fachbeiträge zu Rechtsformwahl, Gesellschafterstreit und GeschäftsführerhaftungOhne Werbebudget
Monat 2Erste LinkedIn-Beiträge mit Verweis auf die FachbeiträgeOhne Werbebudget
Monat 3Vortrag bei Kammer oder Gründerzentrum planen und ankündigenOhne Werbebudget
Monat 3Optional: Microsoft Ads mit Branchenausrichtung testenBudget nötig
LaufendHerkunft der Anfragen erfassen und auswertenOhne Werbebudget

Häufige Fragen zum Marketing im Gesellschaftsrecht

Lohnt sich Online-Marketing für Wirtschaftskanzleien überhaupt?

Ja, aber anders als im Verbraucherbereich. Es geht weniger um schnelle Anfragen als um sichtbare Kompetenz, die Empfehlungen verstärkt und Unternehmern die Entscheidung erleichtert.

Welche Rolle spielt LinkedIn?

Eine sehr große. Unternehmer wählen oft die Person, nicht die Kanzlei. Ein gepflegtes Profil mit regelmäßigen Fachbeiträgen ist im Gesellschaftsrecht einer der wirksamsten Kanäle.

Darf ich Logos meiner Mandanten auf der Website zeigen?

Nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mandanten. Ohne diese ist Werbung mit Mandanten berufsrechtlich unzulässig.

Lohnen sich Microsoft Ads im Gesellschaftsrecht?

Oft ja, weil viele Entscheider am Bürorechner suchen und sich Gebote nach Branche und Jobfunktion anpassen lassen.

Wie arbeite ich mit Steuerberatern zusammen, ohne gegen das Berufsrecht zu verstoßen?

Durch fachlichen Austausch, gemeinsame Veranstaltungen und Empfehlungen aus Überzeugung. Vermittlungsprovisionen oder andere Vorteile für zugeführte Mandate sind unzulässig.

Quellen