Was diese Seite Ihrer Kanzlei bringt
Drei typische Beispiele: Zwei Gründerinnen wollen ihr Softwareunternehmen als GmbH gründen. Sie suchen „GmbH oder UG Vor- und Nachteile“ und „Gesellschaftervertrag was regeln“. Ein Unternehmer, Mitte sechzig, möchte seinen Betrieb an die Tochter übergeben und fragt seinen Steuerberater, welche Kanzlei er empfehlen kann. Ein Gesellschafter einer Handwerks-GmbH liegt mit seinem Mitgesellschafter über Kreuz und sucht nachts „Gesellschafter ausschließen GmbH“.
Drei sehr unterschiedliche Wege zur Kanzlei. Bei keinem davon reicht eine einzelne Anzeige. Entscheidend ist, dass Ihre Kanzlei an jedem dieser Punkte als kompetent erscheint: in der Suche, im Gespräch mit dem Steuerberater und auf LinkedIn. Diese Seite zeigt, wie das gelingen kann.
Die Zahlen hinter dem Rechtsgebiet
Das Statistische Bundesamt verzeichnet für 2025 insgesamt 24.064 Unternehmensinsolvenzen nach 21.812 im Jahr 2024 (Destatis: Insolvenzen nach Jahren (externer Link)). Krisen, Sanierungen und Haftungsfragen von Geschäftsführern sind damit ein wachsendes Thema.
Auf der Seite der Kanzleien gibt es 2.174 Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht (BRAK: Fachanwaltstitel nach Fachgebieten, Stand 1. Januar 2026 (externer Link)). Dazu kommen viele Wirtschaftskanzleien ohne Fachanwaltstitel, die in diesem Feld beraten. Der Wettbewerb läuft hier weniger über Anzeigen als über Reputation und Netzwerke.
Wie Mandanten im Gesellschaftsrecht suchen
| Zielgruppe | Anlass | Typische Suchen | Dringlichkeit |
|---|---|---|---|
| Gründer | Rechtsform, Gründung | „GmbH oder UG“, „GmbH gründen Ablauf“, „Gesellschaftervertrag Muster“ | niedrig bis mittel |
| Personengesellschaften | Register, Umwandlung | „GbR ins Gesellschaftsregister eintragen“, „eGbR Pflicht“ | mittel |
| Gesellschafter | Streit, Ausscheiden | „Gesellschafter ausschließen“, „Abfindung Gesellschafter“ | hoch |
| Geschäftsführer | Haftung, Krise | „Geschäftsführer Haftung Insolvenz“, „Insolvenzantrag Frist“ | sehr hoch |
| Unternehmer | Nachfolge, Verkauf | „Unternehmensnachfolge Familie“, „Firma verkaufen Anwalt“ | niedrig |
| Unternehmen | Verträge, Handelsrecht | „Handelsvertreter Ausgleichsanspruch“, „AGB B2B prüfen“ | mittel |
Typisch für dieses Rechtsgebiet: Viele Suchen sind Recherchen, keine akuten Hilferufe. Unternehmer lesen sich ein, vergleichen mehrere Kanzleien und entscheiden nach Kompetenz und Sympathie. Eine Ausnahme sind Krisen und Gesellschafterstreitigkeiten – dort geht es plötzlich sehr schnell.
Rechtliche Eckpunkte, die das Suchverhalten prägen
- GmbH und UG: Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen (§ 5 GmbHG (externer Link)). Wer mit weniger gründet, muss als „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ firmieren (§ 5a GmbHG (externer Link)). „GmbH oder UG?“ gehört zu den häufigsten Gründerfragen.
- Übertragung von Anteilen: Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf eines notariellen Vertrags (§ 15 GmbHG (externer Link)).
- Geschäftsführerhaftung: Geschäftsführer haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden und haften bei Pflichtverletzungen der Gesellschaft für den Schaden (§ 43 GmbHG (externer Link)).
- Insolvenzantragspflicht: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Antrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a InsO (externer Link)). Für Geschäftsführer in der Krise ist das der dringendste Suchanlass.
- Gesellschaftsregister: Seit 2024 können Gesellschaften bürgerlichen Rechts in das Gesellschaftsregister eingetragen werden (§ 707 BGB (externer Link)). Die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig, aber verpflichtend, wenn die GbR etwa im Grundbuch eingetragen werden soll oder GmbH-Anteile hält (IHK Köln: Das Gesellschaftsregister (externer Link)). Viele GbR-Gesellschafter sind noch unsicher – ein gutes Thema für Inhalte.
- Kaufmann: Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB (externer Link)).
Kanal 1: Fachbeiträge mit echter Tiefe
Unternehmer erkennen sofort, ob ein Text von jemandem stammt, der ihre Situation versteht. Oberflächliche Ratgeber schaden hier mehr, als sie nützen. Ein Themenplan:
- Hauptseite: „Gesellschaftsrecht für Unternehmen in [Stadt/Region]“ – mit klaren Einstiegen: Gründung, Gesellschafter, Geschäftsführer, Nachfolge, Krise.
- Kernthemen: Rechtsformwahl, Gesellschaftervertrag, Gesellschafterstreit, Geschäftsführerhaftung, Unternehmensnachfolge, Unternehmenskauf, Krise und Insolvenzantragspflicht.
- Fachbeiträge, zum Beispiel:
- GmbH oder UG: eine ehrliche Entscheidungshilfe
- Was in jeden Gesellschaftervertrag gehört
- Gesellschafterstreit: Optionen vor dem Gericht
- Geschäftsführer in der Krise: Pflichten und Haftungsrisiken
- GbR und Gesellschaftsregister: Wer muss sich eintragen?
- Unternehmensnachfolge in der Familie: die häufigsten Fehler
- Handelsvertreter: Wann besteht ein Ausgleichsanspruch?
Fachbeiträge im Gesellschaftsrecht dürfen länger und anspruchsvoller sein als in Verbraucherthemen. Wichtig sind trotzdem klare Struktur, konkrete Beispiele und eine Autorin oder ein Autor mit sichtbarer Erfahrung. Mehr unter Content-Strategie.
Kanal 2: LinkedIn und persönliche Sichtbarkeit
Im Gesellschaftsrecht wird die Kanzlei oft über die Person gewählt. LinkedIn ist dafür der wichtigste Kanal:
- Ein vollständiges Profil der Partnerinnen und Partner mit Schwerpunkten, Werdegang und Veröffentlichungen.
- Regelmäßige, kurze Beiträge zu aktuellen Urteilen, Gesetzesänderungen oder typischen Fehlern – sachlich und ohne Werbesprache.
- Verlinkung auf die Fachbeiträge der Kanzleiwebsite.
- Kommentare und Austausch mit Unternehmern, Steuerberatern und Verbänden.
Beachten Sie auch hier die Grenze des § 43b BRAO (externer Link): Sachliche Fachbeiträge sind in der Regel zulässig, das gezielte Anschreiben einzelner Unternehmer wegen eines bekannten Problems ist es nicht.
Kanal 3: Microsoft Ads und Google Ads
Anzeigen im Gesellschaftsrecht lohnen sich vor allem für klare Anliegen:
- „Anwalt Gesellschafterstreit“, „Anwalt GmbH Gründung [Stadt]“
- „Anwalt Geschäftsführerhaftung“, „Anwalt Unternehmensnachfolge“
Microsoft Ads ist hier besonders interessant, weil viele Entscheider am Bürorechner suchen und Microsoft Gebote nach Unternehmen, Branche und Jobfunktion anpassen kann (Microsoft Learn: LinkedIn-Ausrichtung (externer Link)).
Ausschließende Begriffe für den Start:
- muster, vorlage, kostenlos, online gründen
- gewerbe anmelden, steuernummer, buchhaltung
- jobs, ausbildung, studium, bwl
Beispiel für eine sachliche Anzeige:
Streit unter Gesellschaftern? Kanzlei für Gesellschaftsrecht Wir beraten Gesellschafter und Geschäftsführer bei Konflikten, Ausscheiden und Abfindung. Diskret und lösungsorientiert.
Den Aufbau finden Sie unter Google Ads und Microsoft Ads, Klickpreise im Keyword-Planer (externer Link).
Kanal 4: Netzwerke, Kammern und Steuerberater
Viele gesellschaftsrechtliche Mandate entstehen über Empfehlungen. Online-Marketing verstärkt diese Wege, ersetzt sie aber nicht:
- Vorträge bei Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Gründerzentren und Unternehmerverbänden.
- Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die oft als erste Ansprechpartner von Unternehmern fungieren. Fachlicher Austausch und gegenseitige Empfehlungen aus Überzeugung sind möglich, Vermittlungsprovisionen nicht (§ 49b Abs. 3 BRAO (externer Link)).
- Veranstaltungen online ankündigen, etwa als Beitrag im Google-Profil, auf LinkedIn und auf der Website – und die Inhalte danach als Fachbeitrag veröffentlichen.
Kanal 5: Google-Profil und KI-Sichtbarkeit
Auch Unternehmer schauen auf das Google-Profil, bevor sie anrufen. Pflegen Sie Kategorie, Leistungen und echte Fotos (Google Hilfe: Unternehmenskategorie (externer Link)). Mehr unter Local SEO und Google-Unternehmensprofil.
Unternehmer stellen außerdem zunehmend einer KI Fragen wie „Welche Rechtsform passt für zwei Gründer mit wenig Kapital?“. Gründliche Fachbeiträge mit klarer Autorenschaft erhöhen die Chance, dass Ihre Kanzlei genannt wird. Testen Sie regelmäßig, wie unter KI-Sichtbarkeit beschrieben.
Drei Personas im Gesellschaftsrecht
| Merkmal | Gründerinnen | Gesellschafter im Streit | Unternehmer vor der Nachfolge |
|---|---|---|---|
| Person | zwei Softwareentwicklerinnen, Anfang 30 | Mitgesellschafter einer Handwerks-GmbH, 52 | Inhaber eines Familienbetriebs, 64 |
| Anlass | Gründung einer Gesellschaft | Konflikt über Gewinnverteilung und Führung | Übergabe an die Tochter |
| Erste Suche | „GmbH oder UG Vor- und Nachteile“ | „Gesellschafter ausschließen GmbH“ | Frage an den Steuerberater |
| Größte Sorge | Fehler im Vertrag, Kosten | Verlust des Lebenswerks | Familienfrieden, Steuern |
| Was sie brauchen | klare Entscheidungshilfe, fairer Festpreis für die Gründung | schnelle, diskrete Einschätzung | Zeit, Vertrauen, Zusammenarbeit mit dem Steuerberater |
| Bevorzugter Kontakt | Videotermin, E-Mail | Telefon, persönliches Gespräch | persönlicher Termin, oft gemeinsam mit dem Steuerberater |
Krise und Sanierung: Inhalte für Geschäftsführer
Mit steigenden Unternehmensinsolvenzen wächst der Beratungsbedarf von Geschäftsführern. Viele wissen nicht genau, ab wann sie handeln müssen und welche persönlichen Haftungsrisiken bestehen. Inhalte zu diesen Fragen werden intensiv gesucht – oft spät abends und unter großem Druck:
- Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung: Was ist der Unterschied?
- Die Fristen des § 15a InsO verständlich erklärt
- Persönliche Haftung des Geschäftsführers: Wann droht sie?
- Sanierung statt Insolvenz: Welche Wege gibt es?
Diskretion ist hier entscheidend. Bieten Sie einen vertraulichen Kontaktweg und kurzfristige Termine an. Eine Website ohne Tracking durch Dritte unterstreicht diese Vertraulichkeit.
Inhalte für Steuerberater als Multiplikatoren
Weil Steuerberater oft die ersten Ansprechpartner von Unternehmern sind, lohnt sich eine eigene Seite „Für Steuerberater“. Sie erklärt, bei welchen gesellschaftsrechtlichen Fragen Ihre Kanzlei unterstützt, wie die Zusammenarbeit abläuft und dass Sie die Mandantenbeziehung des Steuerberaters respektieren. Ergänzend wirken kurze Fachinformationen speziell für Steuerberater, etwa zu Gesellschafterwechseln, Umwandlungen oder Haftungsfragen bei der Nachfolge. Sie helfen Steuerberatern im Alltag und zeigen gleichzeitig Ihre Kompetenz.
Gründerzentren, Hochschulen und Start-up-Szene
Gründerinnen und Gründer sind eine Zielgruppe mit langfristigem Potenzial. Wer heute eine GmbH gründet, braucht morgen einen Beteiligungsvertrag, übermorgen eine Finanzierungsrunde und irgendwann eine Nachfolge- oder Exit-Lösung. Präsenz in Gründerzentren, bei Hochschul-Gründungsprogrammen und in regionalen Start-up-Netzwerken bringt Ihre Kanzlei früh ins Spiel. Möglich sind zum Beispiel:
- kurze Workshops zu Rechtsformwahl und Gesellschaftervertrag,
- Sprechstunden in Gründerzentren,
- Fachbeiträge zu typischen Gründerfragen wie Vesting, Beteiligungen und Investorenverträgen.
Transparente Festpreise für Standardleistungen wie eine Gründung können bei Gründern die Hemmschwelle zur ersten Kontaktaufnahme deutlich senken.
Handelsrecht und Vertriebsverträge
Neben dem Gesellschaftsrecht gehört das Handelsrecht zu Ihrem Feld: Handelsvertreter, Vertragshändler, Lieferverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Unternehmen. Diese Themen werden seltener gesucht, aber von Unternehmen, die genau wissen, was sie brauchen. Eine Seite pro Thema mit konkreten Beispielen – etwa zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsende – kann genau diese Mandanten anziehen.
Gesichter zeigen: die Partner als Marke
Unternehmer kaufen Vertrauen in Personen. Kurze Videos, in denen eine Partnerin der Kanzlei in zwei Minuten eine typische Frage beantwortet – etwa „Was passiert, wenn sich Gesellschafter nicht mehr einigen können?“ –, wirken stärker als lange Selbstdarstellungen. Sie lassen sich auf der Website, auf LinkedIn und in Vortragsankündigungen einsetzen. Wichtig: sachlich bleiben, keine Mandanten nennen, eine kurze Textfassung darunter anbieten und Videos erst nach einem Klick laden.
Lead-Magnete im Gesellschaftsrecht
| Lead-Magnet | Warum er wirkt | Hinweis |
|---|---|---|
| Entscheidungshilfe „GmbH oder UG?“ | häufigste Gründerfrage | ehrlich, mit Vor- und Nachteilen |
| Checkliste Gesellschaftervertrag | zeigt, was oft vergessen wird | keine Vertragsmuster ohne Beratung |
| Krisen-Checkliste für Geschäftsführer | dringend, führt zum Anruf | Fristen des § 15a InsO erklären |
| Leitfaden Unternehmensnachfolge | langfristige Mandate | Zusammenarbeit mit Steuerberatern erwähnen |
| Übersicht GbR und Gesellschaftsregister | viele Unsicherheiten seit 2024 | mit Gesetzesbezug |
Die Rechtsgebietsseite: was sie braucht
- Klare Einstiege nach Anliegen: Gründung, Gesellschafter, Geschäftsführer, Nachfolge, Krise, Handelsrecht.
- Die Anwältinnen und Anwälte mit Werdegang, Branchenerfahrung, Veröffentlichungen und LinkedIn-Profil.
- Ein Hinweis auf die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Notaren.
- Transparente Angaben zu Honorarmodellen, etwa Festpreise für Gründungen oder Stundensätze.
- Diskrete Kontaktwege für Krisen und Gesellschafterstreitigkeiten.
Berufsrecht: Worauf Wirtschaftskanzleien achten sollten
- Keine Werbung mit Mandanten ohne deren ausdrückliche Einwilligung (§ 6 BORA (externer Link)). Das gilt auch für Logos bekannter Unternehmen auf der Website.
- Widerstreitende Interessen: Bei Gesellschafterstreitigkeiten besonders sorgfältig prüfen, wen Sie vertreten – die Gesellschaft, einen Gesellschafter oder den Geschäftsführer (§ 43a Abs. 4 BRAO (externer Link)).
- Keine Provisionen an Steuerberater, Unternehmensberater oder Banken für vermittelte Mandate (§ 49b Abs. 3 BRAO (externer Link)).
- Keine irreführenden Superlative wie „führende Wirtschaftskanzlei“ ohne belegbare Grundlage (§ 5 UWG (externer Link)).
- Fachanwaltstitel und Schwerpunkte nur entsprechend § 7 BORA (externer Link).
Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Klären Sie Zweifelsfälle mit Ihrer Rechtsanwaltskammer.
Die häufigsten Fehler im Marketing für Wirtschaftskanzleien
| Fehler | Folge | Besser so |
|---|---|---|
| Oberflächliche Ratgeber | Unternehmer zweifeln an der Kompetenz | Fachbeiträge mit Tiefe und Beispielen |
| Keine persönliche Sichtbarkeit | Mandanten wählen andere Köpfe | LinkedIn-Profile der Partner pflegen |
| Nur Google Ads | Entscheider am Bürorechner verpasst | Microsoft Ads mit Branchenausrichtung |
| Mandantenlogos ohne Einwilligung | berufsrechtlich riskant | nur mit ausdrücklicher Zustimmung |
| Krisenthemen ignoriert | dringende Mandate gehen an andere | Inhalte für Geschäftsführer in der Krise |
Was Sie monatlich messen sollten
- Anfragen nach Anliegen: Gründung, Gesellschafterstreit, Haftung, Nachfolge, Krise, Handelsrecht.
- Herkunft der Anfragen: Website, LinkedIn, Empfehlung, Steuerberater, Vortrag, Anzeige.
- Reichweite und Interaktionen Ihrer LinkedIn-Beiträge.
- Klicks auf Fachbeiträge in der Search Console.
- Kosten pro Anfrage aus Microsoft Ads und Google Ads.
Ihr 90-Tage-Plan
| Zeitraum | Aufgaben | Kosten |
|---|---|---|
| Woche 1–2 | LinkedIn-Profile der Partner vervollständigen, Google-Profil anpassen | Ohne Werbebudget |
| Woche 3–4 | Hauptseite Gesellschaftsrecht mit Einstiegen nach Anliegen | Ohne Werbebudget |
| Monat 2 | Fachbeiträge zu Rechtsformwahl, Gesellschafterstreit und Geschäftsführerhaftung | Ohne Werbebudget |
| Monat 2 | Erste LinkedIn-Beiträge mit Verweis auf die Fachbeiträge | Ohne Werbebudget |
| Monat 3 | Vortrag bei Kammer oder Gründerzentrum planen und ankündigen | Ohne Werbebudget |
| Monat 3 | Optional: Microsoft Ads mit Branchenausrichtung testen | Budget nötig |
| Laufend | Herkunft der Anfragen erfassen und auswerten | Ohne Werbebudget |
Häufige Fragen zum Marketing im Gesellschaftsrecht
Lohnt sich Online-Marketing für Wirtschaftskanzleien überhaupt?
Ja, aber anders als im Verbraucherbereich. Es geht weniger um schnelle Anfragen als um sichtbare Kompetenz, die Empfehlungen verstärkt und Unternehmern die Entscheidung erleichtert.
Welche Rolle spielt LinkedIn?
Eine sehr große. Unternehmer wählen oft die Person, nicht die Kanzlei. Ein gepflegtes Profil mit regelmäßigen Fachbeiträgen ist im Gesellschaftsrecht einer der wirksamsten Kanäle.
Darf ich Logos meiner Mandanten auf der Website zeigen?
Nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mandanten. Ohne diese ist Werbung mit Mandanten berufsrechtlich unzulässig.
Lohnen sich Microsoft Ads im Gesellschaftsrecht?
Oft ja, weil viele Entscheider am Bürorechner suchen und sich Gebote nach Branche und Jobfunktion anpassen lassen.
Wie arbeite ich mit Steuerberatern zusammen, ohne gegen das Berufsrecht zu verstoßen?
Durch fachlichen Austausch, gemeinsame Veranstaltungen und Empfehlungen aus Überzeugung. Vermittlungsprovisionen oder andere Vorteile für zugeführte Mandate sind unzulässig.
Quellen
- Insolvenzen nach Jahren (externer Link), Statistisches Bundesamt
- Fachanwaltstitel nach Fachgebieten, Stand 1. Januar 2026 (externer Link), Bundesrechtsanwaltskammer
- Das Gesellschaftsregister (externer Link), IHK Köln
- § 5 GmbHG (externer Link), § 5a GmbHG (externer Link), § 15 GmbHG (externer Link), § 43 GmbHG (externer Link), § 15a InsO (externer Link), § 707 BGB (externer Link), § 1 HGB (externer Link), Bundesministerium der Justiz
- § 43a BRAO (externer Link), § 43b BRAO (externer Link), § 49b BRAO (externer Link), § 5 UWG (externer Link), Bundesministerium der Justiz
- Berufsordnung für Rechtsanwälte, Stand 1. Dezember 2025 (externer Link), Bundesrechtsanwaltskammer
- LinkedIn-Ausrichtung (externer Link), Microsoft Learn
- Unternehmenskategorie verwalten (externer Link) und Keyword-Planer (externer Link), Google