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Die datenschutzfreundliche Kanzlei-Website: Schriften, Karten, Videos, Formulare

Mandanten vertrauen Kanzleien ihre sensibelsten Angelegenheiten an. Eine Website, die beim ersten Aufruf Daten an ein halbes Dutzend Dienste sendet und mit einem Cookie-Banner begrüßt, passt nicht zu diesem Vertrauen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Ihre Website datenschutzfreundlich gestalten – oft mit dem Nebeneffekt, dass sie schneller wird.

Teilweise ohne Werbebudget Teilweise Budget nötig Aktualisiert am 7 Min. Lesezeit von Miklós Bognár Veröffentlicht am

Was beim ersten Aufruf passiert

Ein einfaches Beispiel zum Ausprobieren: Öffnen Sie Ihre eigene Website in einem privaten Browserfenster, drücken Sie F12 und schauen Sie im Reiter „Netzwerk“, welche Adressen geladen werden. Typischerweise können dort neben der eigenen Domain auftauchen: Schriften von Google, eine Karte von Google Maps, ein Video von YouTube, ein Chat-Widget, ein Statistikdienst, manchmal Social-Media-Buttons.

Jeder dieser Dienste erhält beim Seitenaufruf mindestens die IP-Adresse der Besucher. Einige speichern zusätzlich Informationen im Browser. Für Besucher ist das unsichtbar – bis das Cookie-Banner erscheint, das genau diese Dienste aufzählt.

Die meisten dieser Verbindungen sind nicht nötig. Wer sie entfernt oder ersetzt, braucht oft gar kein Banner mehr.

Die Grundregeln

Zwei Regelwerke bestimmen, was auf Ihrer Website erlaubt ist:

RegelWas sie sagt (vereinfacht)
§ 25 TDDDG (externer Link)Das Speichern von Informationen auf dem Gerät der Besucher und der Zugriff darauf brauchen grundsätzlich eine Einwilligung – außer, es ist für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich
DSGVO (externer Link)Jede Verarbeitung personenbezogener Daten, auch der IP-Adresse, braucht eine Rechtsgrundlage (Art. 6); Besucher müssen informiert werden (Art. 13); Dienstleister brauchen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28); Übermittlungen in Drittländer unterliegen besonderen Regeln (Art. 44 ff.)

Für Kanzleien kommt hinzu: Schon die Tatsache, dass jemand eine Seite zu „Strafverteidigung bei Steuerhinterziehung“ besucht, kann sensibel sein. Datensparsamkeit ist hier nicht nur Pflicht, sondern ein Qualitätsmerkmal.

Schritt 1: Bestandsaufnahme

Listen Sie alle Dienste auf, die Ihre Website beim Aufruf lädt. Diese Fragen helfen:

FrageTypische Antworten
Woher kommen die Schriftarten?Google Fonts, Adobe Fonts, eigener Server
Gibt es eine eingebettete Karte?Google Maps, OpenStreetMap
Sind Videos eingebettet?YouTube, Vimeo
Welche Statistik läuft?Google Analytics, Matomo, eigene
Gibt es Chat, Terminbuchung, Bewertungs-Widgets?externe Anbieter
Gibt es Social-Media-Buttons oder eingebettete Beiträge?LinkedIn, Instagram, Facebook
Wird ein Captcha genutzt?reCAPTCHA, andere
Woher kommen Skripte und Bibliotheken?Content-Delivery-Netzwerke, eigener Server

Für jeden Dienst entscheiden Sie: entfernen, ersetzen oder mit Einwilligung einbinden.

Schritt 2: Die häufigsten Fremddienste – und bessere Lösungen

Schriftarten

Externe Schriftdienste übertragen bei jedem Seitenaufruf Daten an den Anbieter. Die Lösung ist einfach: Laden Sie die Schriftdateien herunter, legen Sie sie auf Ihren eigenen Server und binden Sie sie von dort ein. Viele Schriften stehen unter freien Lizenzen, die das erlauben; prüfen Sie die Lizenz Ihrer Schrift. Dieses Portal lädt alle Schriften vom eigenen Server.

Karten

Eine eingebettete Google-Karte lädt beim Seitenaufruf Inhalte von Google. Bessere Lösungen:

  • Ein statisches Kartenbild mit Ihrem Standort, das auf Ihrem Server liegt, plus ein Link „Route planen“, der Google Maps oder Apple Karten erst nach Klick öffnet.
  • Eine Anfahrtsbeschreibung in Textform: Haltestelle, Parkmöglichkeiten, barrierefreier Zugang.
  • Eine Zwei-Klick-Lösung, bei der die Karte erst nach Klick und Hinweis geladen wird.

Videos

Eingebettete YouTube-Videos laden Inhalte von Google-Servern, bevor jemand auf „Abspielen“ drückt. Nutzen Sie eine Zwei-Klick-Lösung oder hosten Sie die Videos selbst. Details zeigt Teil 19 dieser Serie.

Statistik

Eine Statistik mit Cookies braucht eine Einwilligung. Eine cookielose Statistik, die keine Profile bildet, kommt in der Regel ohne aus. Welche Lösung zu Ihnen passt, erklärt Teil 21 dieser Serie.

Social Media

Eingebettete Beiträge und „Gefällt mir“-Buttons laden Inhalte der Plattformen. Ersetzen Sie sie durch einfache Links auf Ihre Profile – als Text oder Symbol von Ihrem eigenen Server.

Captchas

Viele Captcha-Dienste analysieren das Verhalten der Besucher. Für Kontaktformulare reichen oft einfachere Schutzmechanismen, etwa ein verstecktes Feld, das nur Bots ausfüllen, oder eine Zeitprüfung.

Skripte und Bibliotheken

Laden Sie JavaScript-Bibliotheken und Stylesheets von Ihrem eigenen Server statt von externen Content-Delivery-Netzwerken.

Schritt 3: Das Kontaktformular

Über Kontaktformulare senden Menschen oft sehr persönliche Informationen. Achten Sie auf:

  • Verschlüsselung: Die gesamte Website läuft über HTTPS. Klären Sie mit Ihrem Dienstleister, wie die Nachricht vom Server zu Ihnen gelangt.
  • Datensparsamkeit: Nur Name, Kontaktweg und kurzes Anliegen als Pflichtfelder.
  • Hinweis: Bitten Sie darum, im ersten Schritt keine Unterlagen oder ausführlichen Sachverhalte zu senden.
  • Speicherung: Wo werden die Nachrichten gespeichert, und wann werden sie gelöscht? Viele Formular-Erweiterungen speichern Anfragen zusätzlich in der Datenbank der Website.
  • Sicherheit: Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten sind Pflicht (Art. 32 DSGVO (externer Link)).

Wenn Sie zusätzlich eine sichere Übermittlung von Unterlagen anbieten möchten, nutzen Sie dafür einen eigenen, geschützten Weg – etwa ein Mandantenportal – statt E-Mail-Anhängen über das Formular.

Schritt 4: Hosting und Dienstleister

  • Hosting in der EU: Ein Anbieter mit Sitz und Rechenzentrum in der EU erleichtert den Datenschutz.
  • Auftragsverarbeitung: Mit dem Hoster und allen weiteren Dienstleistern, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, schließen Sie einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
  • Verschwiegenheit: Wenn Dienstleister Zugang zu Informationen erhalten könnten, die der Verschwiegenheit unterliegen, gelten zusätzlich die Vorgaben von § 43e BRAO (externer Link): sorgfältige Auswahl, Vertrag in Textform, Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
  • Server-Protokolle: Klären Sie, welche Daten Ihr Hoster in Protokollen speichert und wie lange.

Wenn Ihre Website nach den Schritten 1 bis 4 keine Informationen auf dem Gerät der Besucher speichert oder ausliest, die nicht unbedingt erforderlich sind, brauchen Sie dafür keine Einwilligung nach § 25 TDDDG – und damit auch kein Banner, das danach fragt. Das ist für viele Kanzlei-Websites ohne Weiteres erreichbar.

Wenn Sie bestimmte Dienste bewusst einsetzen möchten, etwa eine Statistik mit Cookies oder Conversion-Tracking für Anzeigen, brauchen Sie ein Einwilligungsbanner, das diese Dienste erst nach Zustimmung lädt. Achten Sie darauf, dass Ablehnen genauso einfach ist wie Zustimmen.

Schritt 6: Die Datenschutzerklärung

Ihre Datenschutzerklärung muss beschreiben, was auf Ihrer Website tatsächlich passiert (Art. 13 DSGVO (externer Link)). Nach dem Aufräumen wird sie oft deutlich kürzer und verständlicher. Prüfen Sie sie nach jeder Änderung an der Website. Ein Beispiel für eine Website ohne Cookies und Fremddienste ist die Datenschutzerklärung dieses Portals.

Der Nebeneffekt: Tempo

Jeder externe Dienst kostet Ladezeit. Wer Schriften selbst hostet, Karten durch Links ersetzt und Videos erst nach Klick lädt, verbessert meist auch die Core Web Vitals (Teil 10 dieser Serie). Datenschutz und Geschwindigkeit ziehen hier am selben Strang.

Die häufigsten Fehler

FehlerFolgeBesser so
Google Fonts von Google-ServernDatenübertragung bei jedem AufrufSchriften selbst hosten
Eingebettete Google-KarteDatenübertragung, langsamere SeiteStatisches Bild und Routenlink
YouTube direkt eingebettetDatenübertragung vor dem AbspielenZwei-Klick oder eigenes Hosting
Banner, das Dienste vor der Einwilligung lädtEinwilligung wirkungslosDienste erst nach Zustimmung laden
Ablehnen schwerer als ZustimmenEinwilligung nicht freiwilligGleichwertige Schaltflächen
Formular speichert Anfragen unbemerkt in der DatenbankUnnötige DatenhaltungSpeicherung prüfen, Löschfristen festlegen
Datenschutzerklärung aus dem Generator, nie angepasstBeschreibt nicht, was passiertNach jeder Änderung prüfen

Ihre Checkliste

  1. Bestandsaufnahme aller Fremddienste mit dem Browser-Netzwerkreiter.
  2. Schriften auf den eigenen Server legen.
  3. Karten durch statisches Bild und Routenlink ersetzen.
  4. Videos per Zwei-Klick oder selbst hosten.
  5. Social-Media-Einbettungen durch Links ersetzen.
  6. Statistik ohne Cookies wählen oder Einwilligung einholen.
  7. Kontaktformular prüfen: Pflichtfelder, Speicherung, Hinweis.
  8. Verträge mit Hoster und Dienstleistern nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO abschließen.
  9. Prüfen, ob noch ein Cookie-Banner nötig ist.
  10. Datenschutzerklärung an den tatsächlichen Stand anpassen.

Häufige Fragen

Kann eine Kanzlei-Website ganz ohne Cookie-Banner auskommen?

Ja, wenn sie keine Informationen auf dem Gerät der Besucher speichert oder ausliest, die nicht unbedingt erforderlich sind. Für viele Kanzlei-Websites ist das mit eigenen Schriften, Karten-Links und cookieloser Statistik erreichbar.

Darf ich Google Maps einbinden?

Mit einer Zwei-Klick-Lösung, die die Karte erst nach Zustimmung lädt. Einfacher und schneller ist ein statisches Kartenbild mit Routenlink.

Ist ein Kontaktformular datenschutzrechtlich problematisch?

Nicht grundsätzlich. Achten Sie auf Verschlüsselung, wenige Pflichtfelder, klare Speicherregeln und einen Hinweis in der Datenschutzerklärung.

Brauche ich mit meinem Hoster einen Vertrag?

Ja, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Wenn der Hoster Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten könnte, beachten Sie zusätzlich § 43e BRAO.

Wie prüfe ich, welche Dienste meine Website lädt?

Öffnen Sie die Website in einem privaten Browserfenster, drücken Sie F12 und schauen Sie im Reiter „Netzwerk“, von welchen Adressen Inhalte geladen werden.

Quellen