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Bewertungen sammeln – fair, legal und mit Rücksicht auf die Schweigepflicht

Bewertungen sind für viele Mandanten das wichtigste Vertrauenssignal bei der Wahl einer Kanzlei. Gleichzeitig sind sie für Anwältinnen und Anwälte ein heikles Feld: Die Verschwiegenheit gilt auch beim Antworten. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie fair um Bewertungen bitten, souverän antworten und mit unberechtigter Kritik umgehen.

Ohne Werbebudget Aktualisiert am 8 Min. Lesezeit von Miklós Bognár Veröffentlicht am

Eine Bewertung, die Ärger machte

Ein typisches Beispiel: Ein unzufriedener Mandant hinterlässt eine Ein-Stern-Bewertung: „Hat mich im Unterhaltsverfahren schlecht vertreten, war nie erreichbar.“ Die Anwältin ist verärgert, denn der Vorwurf stimmt nicht. Sie antwortet: „Herr K., Sie haben wiederholt Termine abgesagt und uns wichtige Unterlagen zu Ihrem Einkommen nicht vorgelegt. Der Ausgang des Verfahrens ist darauf zurückzuführen.“

Damit hat sie bestätigt, dass Herr K. ihr Mandant war, das Rechtsgebiet genannt und Details aus dem Mandat offengelegt. Genau das darf sie nicht. Anwältinnen und Anwälte sind zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihnen in Ausübung ihres Berufs bekannt geworden ist (§ 43a Abs. 2 BRAO (externer Link)). Eine Verletzung kann zudem strafbar sein (§ 203 StGB (externer Link)).

Besser wäre eine kurze, sachliche Antwort gewesen, die nichts bestätigt und das direkte Gespräch anbietet. Wie das aussieht, zeigen die Vorlagen weiter unten.

Warum Bewertungen so wichtig sind

Bewertungen wirken an zwei Stellen. Für Suchende sind sie ein schneller Hinweis darauf, wie andere die Kanzlei erlebt haben. Und für Google sind sie ein Baustein der Bekanntheit, einer der drei Faktoren für die lokalen Ergebnisse (Google: Ranking in lokalen Suchergebnissen (externer Link)). Wie das Profil insgesamt aufgebaut wird, zeigt Teil 12 dieser Serie.

Dabei zählen nicht nur die Sterne. Viele Menschen lesen die Texte und achten darauf, wie aktuell die Bewertungen sind und wie die Kanzlei auf Kritik reagiert.

Die Regeln

Für Bewertungen gelten drei Regelwerke nebeneinander:

RegelwerkWas es verlangt
GoogleSie dürfen Kunden an Bewertungen erinnern, etwa mit Link oder QR-Code. Anreize wie kostenlose oder vergünstigte Leistungen sind verboten, ebenso das Verändern oder Entfernen negativer Bewertungen (Google: Tipps für mehr Rezensionen (externer Link), Richtlinien für Nutzerbeiträge (externer Link))
WettbewerbsrechtDas Übermitteln oder Beauftragen gefälschter Bewertungen ist gegenüber Verbrauchern stets unzulässig (UWG, Anhang Nr. 23c (externer Link)); irreführende Werbung ist ohnehin verboten (§ 5 UWG (externer Link))
BerufsrechtVerschwiegenheit auch in Antworten (§ 43a BRAO (externer Link)); Werbung mit Mandanten nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung (§ 6 Abs. 2 BORA (externer Link))

Wenn Sie Bewertungen auf Ihrer Website zeigen und behaupten, sie stammten von echten Mandanten, müssen Sie angemessene Maßnahmen getroffen haben, um das zu überprüfen (UWG, Anhang Nr. 23b (externer Link)). Am einfachsten ist es, Bewertungen mit Quelle zu zeigen oder auf Ihr Google-Profil zu verlinken.

Diese Übersicht ist eine allgemeine Information, keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Schritt 1: Einen festen Ablauf einführen

Die meisten zufriedenen Mandanten denken nicht von selbst an eine Bewertung. Wer regelmäßig fragt, bekommt eher regelmäßig Bewertungen. Der beste Zeitpunkt ist das Ende eines Mandats, wenn das Ergebnis feststeht und die Zusammenarbeit noch frisch ist.

  1. Link erzeugen. In Ihrem Google-Unternehmensprofil finden Sie einen Link, der direkt zum Bewertungsformular führt. Erzeugen Sie dazu bei Bedarf einen QR-Code für den Empfang.
  2. Zeitpunkt festlegen. Zum Beispiel: mit der Abschlussmail oder dem Schlussschreiben.
  3. Verantwortung klären. Wer verschickt die Bitte? Am besten die Person, die das Mandat betreut hat, oder das Sekretariat im Auftrag.
  4. Alle fragen, nicht nur die Zufriedenen. Wer gezielt nur zufriedene Mandanten fragt und andere bewusst ausspart, verzerrt das Bild. Fragen Sie nach einem festen Muster.
  5. Einmal erinnern genügt. Keine Nachfragen-Kaskade, kein Druck.

Vorlage: Bitte um eine Bewertung

Sehr geehrte Frau Muster,

vielen Dank für Ihr Vertrauen in den vergangenen Monaten. Wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden waren, würden wir uns über eine kurze Bewertung bei Google freuen. Sie hilft anderen Menschen, die passende Kanzlei zu finden.

[Link zur Bewertung]

Bitte nennen Sie in der Bewertung keine Einzelheiten zu Ihrer Angelegenheit. Selbstverständlich ist die Bewertung freiwillig.

Mit freundlichen Grüßen

Der Hinweis, keine Einzelheiten zu nennen, schützt Ihre Mandanten – und Sie, weil Sie in Ihrer Antwort nicht in Versuchung geraten, darauf einzugehen.

Schritt 2: Auf Bewertungen antworten

Antworten zeigen, dass Ihnen Rückmeldungen wichtig sind. Für Kanzleien gilt dabei eine Grundregel: Bestätigen Sie nie, dass jemand Mandant war, und nennen Sie nie Einzelheiten. Das gilt auch für positive Bewertungen.

Antwort auf eine positive Bewertung

Vielen Dank für Ihre freundlichen Worte. Wir freuen uns, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden waren.

Kurz, freundlich, ohne Bezug auf das Anliegen. Vermeiden Sie Sätze wie „Schön, dass wir Ihre Kündigungsschutzklage gewinnen konnten“ – damit bestätigen Sie das Mandat und seinen Gegenstand.

Antwort auf eine negative Bewertung

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir nehmen Kritik ernst. Aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit können wir uns hier nicht zu einzelnen Angelegenheiten äußern – auch nicht dazu, ob überhaupt ein Mandat bestand. Wenn Sie möchten, sprechen wir gern persönlich mit Ihnen. Sie erreichen uns unter [Telefon].

Diese Antwort hat drei Vorteile: Sie nennt nichts aus dem Mandat, sie erklärt Mitlesenden, warum Sie nicht ins Detail gehen, und sie wirkt souverän. Eine ruhige Antwort kann bei Mitlesenden mehr Gewicht haben als die Kritik selbst.

Antwort auf eine Bewertung von jemandem, der nie Mandant war

Wir können diese Bewertung keinem Kontakt mit unserer Kanzlei zuordnen. Wenn Sie uns kontaktiert haben, melden Sie sich bitte direkt bei uns, damit wir Ihr Anliegen klären können.

Achten Sie auch hier darauf, nichts zu bestätigen oder zu dementieren, was Rückschlüsse auf ein Mandat zulässt, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.

Schritt 3: Unzulässige Bewertungen melden

Bewertungen, die gegen Googles Richtlinien verstoßen – etwa Spam, Beleidigungen, Bewertungen ohne echten Kontakt oder von Mitbewerbern –, können Sie melden. Öffnen Sie Ihr Profil, wählen Sie die Bewertung aus und melden Sie sie über das Fahnensymbol mit einem passenden Grund. Google prüft die Meldung in der Regel innerhalb einiger Tage; den Stand sehen Sie im Tool zur Verwaltung von Rezensionen. Lehnt Google die Entfernung ab, können Sie einmal Einspruch einlegen (Google: Unangemessene Rezensionen melden (externer Link)).

Wichtig: Google entfernt nur Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen. Eine zutreffende, aber unangenehme Kritik bleibt stehen. Ob Sie darüber hinaus rechtlich gegen eine Bewertung vorgehen, ist eine eigene Frage, die Sie als Juristin oder Jurist selbst einschätzen.

Was Sie nicht tun sollten

MaßnahmeWarum nicht
Gutscheine, Rabatte oder Gebührennachlass für BewertungenVerstößt gegen Googles Richtlinien
Bewertungen selbst schreiben oder kaufenUnzulässig nach UWG, verstößt gegen Googles Richtlinien
Mitarbeitende oder Familie um Bewertungen bittenKeine echten Kundenerfahrungen, irreführend
Nur zufriedene Mandanten fragen, unzufriedene gezielt aussparenVerzerrt das Bild
Bewertungen vorformulierenNicht echt, irreführend
Details aus dem Mandat in AntwortenVerletzt die Verschwiegenheitspflicht
Bewertende unter Druck setzen, Kritik zu löschenVerstößt gegen Googles Richtlinien

Andere Bewertungsplattformen

Neben Google sammeln auch Anwaltsverzeichnisse wie anwalt.de (externer Link) Bewertungen. Konzentrieren Sie sich zunächst auf Google, weil dort die meisten Suchenden die Bewertungen sehen. Wenn Sie auf einem Portal aktiv sind, gelten dort dieselben Grundsätze: echt, ohne Gegenleistung, verschwiegen in den Antworten. Prüfen Sie außerdem, ob es Ihre Kanzlei auf Plattformen gibt, die Sie nicht pflegen – und ob die Angaben dort stimmen. Mehr zu Verzeichnissen in Teil 14 dieser Serie.

Bewertungen auf der eigenen Website

Bewertungen auf Ihrer Website können Vertrauen schaffen. Achten Sie dabei auf drei Punkte:

  1. Echtheit belegen: Zeigen Sie Bewertungen mit Quelle, etwa mit Verweis auf Google, oder verlinken Sie auf Ihr Profil.
  2. Keine Auswahl, die täuscht: Eine Auswahl ist erlaubt, sie darf aber keinen falschen Gesamteindruck erzeugen.
  3. Namen nur mit Einwilligung: Wenn Bewertende erkennbar sind, brauchen Sie deren ausdrückliche Einwilligung (§ 6 Abs. 2 BORA).

Ihre Checkliste

  1. Direkten Bewertungslink und QR-Code aus dem Google-Profil erzeugen.
  2. Festen Zeitpunkt für die Bitte um Bewertung festlegen.
  3. Textvorlage für die Bitte mit Hinweis „keine Einzelheiten“ hinterlegen.
  4. Antwortvorlagen für positive und negative Bewertungen im Team abstimmen.
  5. Jede neue Bewertung innerhalb einer Woche beantworten.
  6. Unzulässige Bewertungen über Google melden.
  7. Bewertungen auf der Website nur mit Quelle zeigen.

Häufige Fragen

Darf ich Mandanten um eine Bewertung bitten?

Ja. Google erlaubt ausdrücklich, Kunden an Bewertungen zu erinnern, solange Sie keine Gegenleistung anbieten und keinen Druck ausüben.

Darf ich auf eine Bewertung mit dem Namen der Person antworten?

Besser nicht. Schon die Anrede mit Namen kann bestätigen, dass ein Mandat bestand. Antworten Sie neutral und ohne Bezug auf die Person.

Was mache ich bei einer offensichtlich falschen Bewertung?

Melden Sie sie bei Google, wenn sie gegen die Richtlinien verstößt. Antworten Sie sachlich, ohne Details, und bieten Sie das persönliche Gespräch an.

Wie viele Bewertungen brauche ich?

Es gibt keine feste Zahl. Wichtiger als die Menge ist, dass regelmäßig neue Bewertungen hinzukommen und Sie sie beantworten.

Darf ich negative Bewertungen löschen lassen, wenn sie zutreffen?

Nein. Google entfernt nur Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen. Eine ruhige, professionelle Antwort ist die beste Reaktion auf berechtigte Kritik.

Quellen