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Die mehrsprachige Kanzlei-Website: neue Mandantengruppen erreichen

Millionen Menschen in Deutschland suchen nach rechtlicher Hilfe lieber in ihrer Erstsprache – oder auf Englisch. Kanzleien, die diese Sprachen sprechen, haben einen echten Vorteil, wenn ihre Website das auch zeigt. Dieser Leitfaden hilft bei der Entscheidung, welche Sprachen und Inhalte sich lohnen, und zeigt die technische Umsetzung.

Budget nötig Aktualisiert am 7 Min. Lesezeit von Miklós Bognár Veröffentlicht am

Die Suche auf Türkisch

Ein typisches Beispiel: Angenommen, eine Kanzlei für Familien- und Migrationsrecht hat zwei Anwältinnen, die fließend Türkisch sprechen. Auf der Website steht das nur in einem Satz auf der Teamseite. Neue Mandanten mit türkischsprachigem Hintergrund kommen fast nur über Empfehlungen.

Ergänzt die Kanzlei eine türkische Version ihrer wichtigsten Seiten – Startseite, Familienrecht, Aufenthaltsrecht, Kosten, Kontakt, übersetzt von einer Fachübersetzerin und von den beiden Anwältinnen geprüft –, kann sie auch Menschen erreichen, die auf Türkisch nach einer Anwältin für Scheidung oder Einbürgerung suchen.

Mehrsprachigkeit ist kein Prestigeprojekt. Sie lohnt sich dort, wo eine Kanzlei Mandanten in deren Sprache tatsächlich betreuen kann.

Wann sich weitere Sprachen lohnen

Zum Jahresende 2025 waren im Ausländerzentralregister rund 14,07 Millionen ausländische Staatsangehörige erfasst (Destatis (externer Link)). Dazu kommen Unternehmen mit internationaler Belegschaft oder ausländischen Gesellschaftern, Erbfälle mit Auslandsbezug und Expats, die lieber auf Englisch kommunizieren.

Eine weitere Sprache lohnt sich, wenn mindestens zwei dieser Punkte zutreffen:

  • Jemand in Ihrer Kanzlei spricht die Sprache so gut, dass er oder sie darin beraten kann.
  • Ein relevanter Teil Ihrer Mandanten oder Anfragen spricht diese Sprache.
  • Ihr Rechtsgebiet betrifft diese Gruppe besonders, etwa Migrationsrecht, Arbeitsrecht oder Familienrecht mit Auslandsbezug.
  • In Ihrer Region gibt es wenige Kanzleien, die diese Sprache anbieten.

Englisch ist für viele Kanzleien mit Unternehmensmandanten die naheliegende erste Fremdsprache. Für Kanzleien mit Privatmandanten lohnt sich der Blick auf die Sprachen, die in Ihrer Region verbreitet sind.

Was Sie übersetzen sollten – und was nicht

Sie müssen nicht die ganze Website übersetzen. Beginnen Sie mit den Seiten, die zur Kontaktaufnahme führen:

PrioritätSeiteWarum
1StartseiteErster Eindruck, Sprache sofort sichtbar
1Seiten der Rechtsgebiete, die Sie in dieser Sprache anbietenHier entscheiden Suchende
1Kontakt und KostenDie wichtigsten Fragen vor dem Anruf
2Teamseite mit Sprachangaben je PersonWer spricht welche Sprache?
2Die wichtigsten Ratgeber und FAQSichtbarkeit bei Wissensfragen
3Weitere InhalteNach Bedarf
–Impressum und DatenschutzerklärungDie deutsche Fassung muss vollständig bleiben; eine Übersetzung kann als Service ergänzt werden

Lieber fünf gut übersetzte Seiten als fünfzig mittelmäßige.

Gut übersetzen

Rechtstexte sind anspruchsvoll. Ein falsch übersetzter Begriff kann Mandanten in die Irre führen – und ein holpriger Text wirkt unprofessionell.

  • Fachübersetzung oder eigene Übersetzung mit Prüfung. Am besten übersetzt eine Fachübersetzerin, und eine Anwältin oder ein Anwalt mit der Sprache prüft das Ergebnis.
  • Maschinelle Übersetzung nur als Entwurf. Google wertet es als Spam, Inhalte massenhaft mit automatisierten Mitteln wie Übersetzung zu erzeugen, wenn das kaum Mehrwert bietet (Google: Spamrichtlinien (externer Link)). Geprüfte, gute Übersetzungen sind etwas anderes.
  • Begriffe erklären statt wörtlich übersetzen. Viele deutsche Rechtsbegriffe haben keine genaue Entsprechung. Erklären Sie „Kündigungsschutzklage“ oder „Pflichtteil“ in der Zielsprache und nennen Sie den deutschen Begriff dazu – Mandanten begegnen ihm in Briefen und bei Gericht.
  • Kulturelle Unterschiede beachten. Ablauf, Kosten und Rolle eines Anwalts sind in anderen Ländern oft anders. Erklären Sie, wie es in Deutschland funktioniert.

Die Technik: Sprachversionen richtig aufbauen

Eine Adresse pro Sprache

Jede Sprachversion braucht eine eigene Adresse, damit Suchmaschinen sie finden und richtig zuordnen. Bewährt hat sich ein Unterverzeichnis pro Sprache:

SpracheAdresse
Deutschihre-kanzlei.de/arbeitsrecht/
Englischihre-kanzlei.de/en/employment-law/
Türkischihre-kanzlei.de/tr/is-hukuku/

Vermeiden Sie Lösungen, bei denen die Sprache nur per Knopf umgeschaltet wird, die Adresse aber gleich bleibt. Solche Versionen können Suchmaschinen kaum auseinanderhalten.

hreflang: Google die Sprachversionen zeigen

Mit hreflang-Angaben teilen Sie Google mit, welche Seiten Sprachversionen voneinander sind. Google empfiehlt dafür eine von drei Methoden – Angaben im HTML-Kopf, im HTTP-Header oder in der Sitemap – und mehrere Grundregeln (Google: Lokalisierte Versionen (externer Link)):

  • Jede Version nennt sich selbst und alle anderen Versionen; Verweise müssen in beide Richtungen bestehen.
  • Adressen werden vollständig mit Protokoll angegeben.
  • Sprachcodes nach ISO 639-1, etwa de, en, tr, optional mit Region wie en-GB.
  • Eine Version mit x-default kann als Standard für alle anderen Sprachen dienen.

Ein Beispiel für den HTML-Kopf der deutschen Arbeitsrechtsseite:

<link rel="alternate" hreflang="de" href="https://www.ihre-kanzlei.de/arbeitsrecht/">
<link rel="alternate" hreflang="en" href="https://www.ihre-kanzlei.de/en/employment-law/">
<link rel="alternate" hreflang="x-default" href="https://www.ihre-kanzlei.de/arbeitsrecht/">

Wichtig zu wissen: Google erkennt die Sprache einer Seite nicht an hreflang oder am lang-Attribut, sondern am Inhalt selbst. Der Text muss also tatsächlich in der angegebenen Sprache sein.

Weitere technische Punkte

  • Sprachwahl sichtbar anbieten, etwa oben rechts, mit dem Namen der Sprache in der jeweiligen Sprache („English“, „Türkçe“).
  • Keine automatische Weiterleitung allein nach Browsersprache. Besucher sollten selbst wählen können.
  • Seitensprache im Code hinterlegen, damit Vorlesesoftware richtig ausspricht.
  • Strukturierte Daten mit der richtigen Sprache für jede Version.

Sprachangaben und Berufsrecht

  • Nur Sprachen nennen, in denen Sie tatsächlich beraten können. Angaben zu Sprachkenntnissen müssen stimmen und dürfen nicht irreführend sein (§ 6 BORA (externer Link), § 5 UWG (externer Link)).
  • Pro Person angeben, wer welche Sprache spricht. „Beratung auf Türkisch“ sollte nicht bedeuten, dass eine Übersetzungs-App mitläuft.
  • Dolmetscher offen nennen. Wenn Sie mit Dolmetschern arbeiten, sagen Sie das – und wer die Kosten trägt.
  • Gleiche Regeln in allen Sprachen. Was auf Deutsch nicht erlaubt ist, ist es auch in der Übersetzung nicht.

Lokale Sichtbarkeit in anderen Sprachen

Im Google-Unternehmensprofil können Sie in der Beschreibung und bei den Leistungen erwähnen, in welchen Sprachen Sie beraten. Wie Sie das Profil pflegen, zeigt Teil 12 dieser Serie. Für Migrationsrecht und Familienrecht mit Auslandsbezug finden Sie weitere Hinweise auf den Seiten zum Migrationsrecht und Familienrecht.

Die häufigsten Fehler

FehlerFolgeBesser so
Maschinelle Übersetzung ohne PrüfungFehler, unprofessioneller Eindruck, Spam-RisikoFachübersetzung mit anwaltlicher Prüfung
Sprache nur per Knopf, gleiche AdresseSuchmaschinen finden die Version nichtEigene Adresse pro Sprache
hreflang nur in eine RichtungAngaben werden ignoriertGegenseitige Verweise
Sprachen ohne Beratungskompetenz angegebenEnttäuschte Mandanten, IrreführungNur echte Sprachkenntnisse nennen
Übersetzungen veraltenWidersprüche zwischen SprachversionenBei jeder Änderung alle Versionen anpassen
Ganze Website übersetzt, aber Kontakt nur auf DeutschAnfragen scheitern am letzten SchrittKontakt und Kosten zuerst übersetzen

Ihre Checkliste

  1. Prüfen, welche Sprachen in Ihrer Kanzlei für Beratung verfügbar sind.
  2. Entscheiden, welche Sprache zuerst kommt.
  3. Fünf Seiten mit höchster Priorität festlegen.
  4. Fachübersetzung beauftragen, anwaltliche Prüfung einplanen.
  5. Eigene Adressen pro Sprache anlegen.
  6. hreflang-Angaben gegenseitig einbauen.
  7. Sprachwahl sichtbar anbieten, keine Zwangsweiterleitung.
  8. Sprachangaben pro Person auf der Teamseite ergänzen.
  9. Prozess für Aktualisierungen aller Sprachversionen festlegen.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine englische Version für jede Kanzlei?

Nicht für jede. Sie lohnt sich, wenn Sie auf Englisch beraten können und Mandanten haben oder suchen, die lieber Englisch sprechen – etwa Unternehmen mit internationaler Belegschaft oder Expats.

Kann ich maschinelle Übersetzung nutzen?

Als Entwurf ja. Veröffentlichen sollten Sie nur Übersetzungen, die von einer fachkundigen Person geprüft wurden. Massenhaft automatisch übersetzte Inhalte ohne Mehrwert wertet Google als Spam.

Muss ich Impressum und Datenschutzerklärung übersetzen?

Die vollständige deutsche Fassung muss erhalten bleiben. Eine Übersetzung kann als Service sinnvoll sein, besonders bei der Datenschutzerklärung.

Was ist hreflang?

Eine technische Angabe, mit der Sie Suchmaschinen mitteilen, welche Seiten Sprachversionen voneinander sind. So können Suchende die passende Version sehen.

Soll ich die Sprache automatisch nach dem Browser umschalten?

Besser nicht ausschließlich. Bieten Sie eine sichtbare Sprachwahl an und lassen Sie Besucher selbst entscheiden.

Quellen