# Links für Kanzleien – seriös statt Spam

> Wie Kanzleien hochwertige Links und Erwähnungen gewinnen: Kammern und Vereine, Fachbeiträge, Vorträge, Presse, Kooperationen und nützliche Inhalte. Was Google als Link-Spam wertet und wie Sie gekaufte Links erkennen.

Quelle: https://anwaltsmarketing-hub.de/wissen/linkaufbau-kanzlei/  
Aktualisiert: 2026-10-11  
Autor: Miklós Bognár, Autor und Herausgeber, Geschäftsführer der Digital Ex Machina s.r.o.  
Herausgeber: Digital Ex Machina s.r.o.

**Das Wichtigste in 30 Sekunden**

- **Was Sie lernen:** woher seriöse Links für Kanzleien kommen, wie Sie sie gewinnen und welche Angebote Sie meiden sollten.
- **Was es Ihrer Kanzlei bringt:** mehr Bekanntheit bei Suchmaschinen und Menschen – und Besucher, die über Empfehlungen anderer Websites kommen.
- **Was es kostet:** Die meisten Wege brauchen kein Werbebudget, kosten aber Zeit und etwas Know-how (ohne Werbebudget). Sponsoring oder Mitgliedschaften brauchen (Budget nötig).
- **Wie lange es dauert:** Linkaufbau ist ein Dauerthema. Planen Sie etwa zwei Stunden pro Monat ein.

## Das Angebot im Postfach

Fast jede Kanzlei kennt diese E-Mails: „Wir platzieren Ihren Link auf 50 hochwertigen Rechtsportalen – nur 299 Euro.“ Oder: „Gastartikel auf unserem Magazin mit hoher Domain-Autorität.“ Die Versprechen klingen verlockend, denn Links sind tatsächlich wichtig.

Ein typisches Beispiel: Angenommen, eine Kanzlei für Mietrecht kauft ein solches Paket. Ein Jahr später zeigt ein Blick in die eigenen Links: Die Artikel stehen auf Seiten, die niemand besucht, zwischen Texten über Online-Casinos und Kredite. Neue Mandate bringen solche Links in der Regel keine. Dafür muss die Kanzlei nun überlegen, wie sie diese Links wieder loswird.

Seriöse Links entstehen anders: durch Dinge, die Sie ohnehin tun – Vorträge halten, Fachbeiträge schreiben, mit Kollegen zusammenarbeiten, in Vereinen aktiv sein. Man muss sie nur bewusst nutzen.

**Was kostet das?**

- (ohne Werbebudget) Profile bei Kammer und Vereinen, Fachbeiträge, Vorträge, Presseanfragen beantworten, Kooperationen, nützliche Inhalte.
- (Budget nötig) Sponsoring lokaler Vereine oder Veranstaltungen, Mitgliedschaften, Teilnahme an Fachveranstaltungen.
- **Finger weg:** gekaufte Links, Linkpakete, Linktausch-Netzwerke.

## Warum Links zählen

Google nennt in seinen Erklärungen zur lokalen Suche die Anzahl der Websites, die auf ein Unternehmen verweisen, ausdrücklich als einen Hinweis auf dessen Bekanntheit ([Google: Ranking in lokalen Suchergebnissen](https://support.google.com/business/answer/7091?hl=de)). Für die normale Suche gilt Ähnliches: Links helfen Google, neue Seiten zu finden und ihre Bedeutung einzuschätzen ([Google: Crawlbare Links](https://developers.google.com/search/docs/crawling-indexing/links-crawlable?hl=de)).

Aber nicht jeder Link ist gleich viel wert. Ein Link von der Website Ihrer Rechtsanwaltskammer oder aus einem Artikel der Lokalzeitung sagt mehr über Ihre Kanzlei aus als hundert Links aus unbekannten Verzeichnissen. Und für Kanzleien zählt noch etwas anderes: Ein guter Link bringt auch Menschen auf Ihre Website, die sich für Ihr Thema interessieren.

## Was Google als Link-Spam wertet

Bevor es um gute Links geht, das Wichtigste vorweg. Google zählt unter anderem diese Praktiken zum Link-Spam ([Google: Spamrichtlinien](https://developers.google.com/search/docs/essentials/spam-policies?hl=de)):

- Kauf oder Verkauf von Links zur Verbesserung des Rankings, auch im Austausch gegen kostenlose Leistungen,
- übermäßiger Linktausch nach dem Muster „Verlinkst du mich, verlinke ich dich“,
- Links aus minderwertigen Verzeichnissen oder Lesezeichen-Diensten,
- automatisch erzeugte Links,
- Links in Forensignaturen, versteckte Links in Widgets und Fußzeilen-Links über viele Websites.

Bezahlte Links sind erlaubt, wenn sie gekennzeichnet sind, etwa mit `rel="sponsored"` ([Google: Ausgehende Links eingrenzen](https://developers.google.com/search/docs/crawling-indexing/qualify-outbound-links?hl=de)). Dann zählen sie aber nicht für das Ranking. Wer Ihnen „starke, unmarkierte Links“ verkauft, verkauft Ihnen also einen Regelverstoß.

## Zwölf seriöse Wege zu Links und Erwähnungen

### Berufliche Netzwerke

**1. Kammer und Verzeichnisse.** Prüfen Sie Ihren Eintrag im amtlichen Anwaltsverzeichnis und bei Ihrer Kammer. Manche Kammern und Anwaltvereine bieten Profilseiten mit Link zur Website. Mehr dazu in [Teil 14 dieser Serie](https://anwaltsmarketing-hub.de/wissen/bing-apple-verzeichnisse/).

**2. Anwaltvereine und Arbeitsgemeinschaften.** Mitgliedschaften in örtlichen Anwaltvereinen und fachlichen Arbeitsgemeinschaften bringen oft einen Eintrag in deren Suche und Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen.

**3. Kooperationspartner.** Steuerberater, Notare, Mediatoren, Sachverständige oder Kanzleien anderer Fachrichtungen, mit denen Sie tatsächlich zusammenarbeiten, verlinken einander oft gern. Achten Sie darauf, dass die Darstellung keinen falschen Eindruck einer gemeinsamen Kanzlei erweckt ([§ 8 BORA](https://www.brak.de/fileadmin/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/033-BORA_Stand_01.12.2025.pdf)), und vermeiden Sie reine Linktausch-Seiten.

### Wissen teilen

**4. Fachbeiträge.** Artikel in Fachzeitschriften, Kammermitteilungen, Verbandsmagazinen oder auf Fachportalen enthalten häufig eine Autorenzeile mit Link. Sie stärken zugleich Ihre fachliche Reputation.

**5. Vorträge und Seminare.** Vorträge bei Volkshochschulen, Unternehmerverbänden, Mietervereinen, Selbsthilfegruppen oder Industrie- und Handelskammern werden meist online angekündigt – oft mit Link zur Referentin. Nach dem Vortrag können Sie die Folien oder eine Zusammenfassung auf Ihrer Website veröffentlichen.

**6. Lehraufträge und Ausbildung.** Wer an Hochschulen, in der Referendarausbildung oder für Fachanwaltslehrgänge lehrt, erscheint auf den Seiten der Einrichtungen.

**7. Podcasts und Interviews.** Fachpodcasts, lokale Radiosender und Online-Magazine suchen Expertinnen und Experten, die komplizierte Themen verständlich erklären.

### Präsenz vor Ort

**8. Lokale Presse.** Lokalzeitungen und Online-Portale berichten über Gesetzesänderungen, Urteile und Verbraucherthemen und brauchen dafür Einschätzungen. Bieten Sie sich der Redaktion als Ansprechpartnerin für Ihr Rechtsgebiet an. Bei Berichten über eigene Verfahren gilt: nur mit Einwilligung der Mandanten ([§ 6 Abs. 2 BORA](https://www.brak.de/fileadmin/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/033-BORA_Stand_01.12.2025.pdf)).

**9. Vereine und Engagement.** Ehrenamt, Mitgliedschaften und Sponsoring im Sportverein, bei Kulturinitiativen oder sozialen Projekten führen oft zu Erwähnungen auf deren Websites. Bezahlte Sponsoring-Links sollten als solche gekennzeichnet sein – der Wert liegt hier eher in der Bekanntheit vor Ort als im Ranking.

**10. Veranstaltungen.** Eigene Informationsabende, etwa „Testament und Vorsorge“ oder „Ihre Rechte als Mieter“, werden in Veranstaltungskalendern von Städten, Gemeinden und Zeitungen angekündigt.

### Inhalte, die andere verlinken wollen

**11. Nützliche Werkzeuge und Übersichten.** Ein gut gemachter Fristenrechner, eine verständliche Checkliste oder eine aktuelle Übersicht zu einer Gesetzesänderung werden von Ratgeberseiten, Foren und Journalisten verlinkt. Was Sie dabei beachten sollten, zeigt [Teil 20 dieser Serie](https://anwaltsmarketing-hub.de/wissen/mehr-anfragen-aus-besuchern/).

**12. Eigene Auswertungen.** Wenn Sie aus Ihrer Praxis allgemeine, anonymisierte Erkenntnisse gewinnen – etwa welche Themen in Ihrem Rechtsgebiet zugenommen haben –, kann daraus ein Beitrag werden, den die Presse aufgreift. Achten Sie streng darauf, dass keine Rückschlüsse auf Mandate möglich sind.

## Ihre Links prüfen

Um zu sehen, welche Websites bereits auf Sie verlinken, nutzen Sie:

- den Bericht **Links** in der Google Search Console ([Teil 6 dieser Serie](https://anwaltsmarketing-hub.de/wissen/search-console-fuer-kanzleien/)),
- die **Bing Webmaster Tools**,
- die kostenlosen [Ahrefs Webmaster Tools](https://ahrefs.com/webmaster-tools) für die eigene, bestätigte Website.

Schauen Sie dabei vor allem auf zwei Dinge: Gibt es wertvolle Erwähnungen ohne Link, bei denen Sie freundlich um eine Verlinkung bitten können? Und gibt es auffällige Links von Spam-Seiten? Einzelne Spam-Links sind normal und meist kein Grund zur Sorge. Wenn Sie aber in der Vergangenheit Links gekauft haben, sollten Sie das mit einer Fachperson besprechen.

## Erwähnungen ohne Link zählen auch

Nicht jede Erwähnung muss ein Link sein. Ein Artikel in der Lokalzeitung, ein Eintrag im Programmheft eines Vereins oder ein Zitat in einem Fachbeitrag stärken Ihre Bekanntheit trotzdem – bei Menschen und zunehmend auch bei KI-Systemen, die Informationen aus vielen Quellen zusammenführen. Achten Sie darauf, dass Ihr Kanzleiname überall gleich geschrieben wird. Mehr zur Sichtbarkeit in KI-Antworten zeigt [Teil 16 dieser Serie](https://anwaltsmarketing-hub.de/wissen/ki-sichtbarkeit-anleitung/).

## Die häufigsten Fehler

| Fehler | Folge | Besser so |
| --- | --- | --- |
| Linkpakete kaufen | Wertlose oder schädliche Links, Verstoß gegen Googles Richtlinien | Links über echte Aktivitäten gewinnen |
| Massenhafte Verzeichniseinträge | Links aus minderwertigen Verzeichnissen | Wenige, gepflegte Einträge |
| Linktausch-Seiten mit Partnern | Gilt als übermäßiger Linktausch | Nur echte Kooperationen, sinnvoll dargestellt |
| Gastartikel auf themenfremden Seiten | Kein Nutzen, Spam-Verdacht | Fachbeiträge in passenden Medien |
| Vorträge ohne Online-Spur | Verschenkte Erwähnungen | Veranstalter um Ankündigung mit Link bitten, Zusammenfassung veröffentlichen |
| Fallberichte ohne Einwilligung | Verstoß gegen die Verschwiegenheit und § 6 Abs. 2 BORA | Nur anonymisiert oder mit Einwilligung |

## Ihre Checkliste

1. Kammer-, Vereins- und Verzeichniseinträge prüfen.
2. Drei Kooperationspartner um eine Erwähnung mit Link bitten.
3. Einen Fachbeitrag im Jahr für ein passendes Medium planen.
4. Zwei Vorträge im Jahr halten und online ankündigen lassen.
5. Sich der Lokalredaktion als Ansprechpartnerin für Ihr Rechtsgebiet vorstellen.
6. Ein nützliches Werkzeug oder eine Übersicht für Ihre Website planen.
7. Vorhandene Links mit Search Console oder Ahrefs Webmaster Tools prüfen.
8. Linkangebote per E-Mail konsequent ablehnen.

## Häufige Fragen

### Wie viele Links braucht eine Kanzlei?
Es gibt keine feste Zahl. Ein paar Links von angesehenen, thematisch oder örtlich passenden Websites sind mehr wert als viele Links von beliebigen Seiten.

### Sind Links von Verzeichnissen wertlos?
Nicht grundsätzlich. Einträge in amtlichen und viel genutzten Verzeichnissen sind sinnvoll. Problematisch sind Massen-Einträge in minderwertigen Verzeichnissen.

### Darf ich für einen Link bezahlen?
Sie dürfen zum Beispiel für Sponsoring oder Anzeigen bezahlen. Der Link sollte dann als bezahlt gekennzeichnet sein. Links, die nur gekauft werden, um das Ranking zu beeinflussen, verstoßen gegen Googles Richtlinien.

### Was mache ich mit Spam-Links, die auf meine Website zeigen?
Einzelne Spam-Links sind normal und meist kein Problem. Wenn Sie früher Links gekauft haben oder auffällig viele Spam-Links sehen, holen Sie sich fachlichen Rat.

### Zählt ein Link aus meinem LinkedIn-Profil?
Links aus sozialen Netzwerken haben kaum Einfluss auf das Ranking, können aber Besucher bringen. Wie Sie LinkedIn sinnvoll nutzen, zeigt [Teil 25 dieser Serie](https://anwaltsmarketing-hub.de/wissen/linkedin-fuer-anwaelte/).

> **Unterstützung bei der Umsetzung gesucht?**
> erstrebenswerk GmbH ist ein unabhängiger Umsetzungspartner für Kanzleien (Websites mit TYPO3, SEO, lokale Sichtbarkeit, KI-Suche). Jedes Projekt wird individuell abgestimmt und angeboten. Für die Inhalte dieses Portals ist allein der Betreiber verantwortlich.
> E-Mail: info@erstrebenswerk.de – Telefon: 06353 9896 371 – https://anwaltsmarketing-hub.de/erstrebenswerk/

## Quellen

- [Spamrichtlinien für die Google Websuche](https://developers.google.com/search/docs/essentials/spam-policies?hl=de), Google Search Central
- [Ausgehende Links für SEO eingrenzen](https://developers.google.com/search/docs/crawling-indexing/qualify-outbound-links?hl=de), Google Search Central
- [Crawlbare Links](https://developers.google.com/search/docs/crawling-indexing/links-crawlable?hl=de), Google Search Central
- [Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern](https://support.google.com/business/answer/7091?hl=de), Google
- [Ahrefs Webmaster Tools](https://ahrefs.com/webmaster-tools), Ahrefs
- [Berufsordnung für Rechtsanwälte, Stand 1. Dezember 2025](https://www.brak.de/fileadmin/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/033-BORA_Stand_01.12.2025.pdf), Bundesrechtsanwaltskammer

## Passend zum Thema

- [Local SEO & Google-Profil](https://anwaltsmarketing-hub.de/leistungen/local-seo.md): Gefunden werden, wenn jemand „Anwalt in meiner Nähe“ sucht – in Google Maps, Bing und Apple Karten. Kostet vor allem Zeit.
- [Was Anwälte online werben dürfen](https://anwaltsmarketing-hub.de/wissen/anwaltswerbung-was-ist-erlaubt.md): Sachlich, nicht irreführend, nicht belästigend: die Regeln für Kanzleiwerbung im Netz – inklusive der BORA-Änderungen 2025.
- [Bing, Apple Karten und Verzeichnisse](https://anwaltsmarketing-hub.de/wissen/bing-apple-verzeichnisse.md): Wenig Aufwand, oft übersehen: Bing Places, Bing Webmaster Tools, Apple Karten und die wichtigsten Verzeichnisse.
- [Organische Sichtbarkeit (SEO)](https://anwaltsmarketing-hub.de/leistungen/seo.md): Dauerhaft in den normalen Suchergebnissen von Google und Bing stehen – ohne für jeden Klick zu zahlen. Braucht Geduld und gute Inhalte.
