# Bewertungen sammeln – fair, legal und mit Rücksicht auf die Schweigepflicht

> Wie Kanzleien mehr echte Google-Bewertungen bekommen, ohne gegen Googles Regeln, das UWG oder die Verschwiegenheitspflicht zu verstoßen – mit Textvorlagen für Anfragen und Antworten auf positive und negative Bewertungen.

Quelle: https://anwaltsmarketing-hub.de/wissen/bewertungen-sammeln-kanzlei/  
Aktualisiert: 2026-10-11  
Autor: Miklós Bognár, Autor und Herausgeber, Geschäftsführer der Digital Ex Machina s.r.o.  
Herausgeber: Digital Ex Machina s.r.o.

**Das Wichtigste in 30 Sekunden**

- **Was Sie lernen:** wie Sie im Rahmen der bekannten Regeln um Bewertungen bitten, wie Sie auf Lob und Kritik antworten, ohne die Verschwiegenheit zu verletzen, und wie Sie unzulässige Bewertungen melden.
- **Was es Ihrer Kanzlei bringt:** mehr aktuelle, echte Bewertungen und einen souveränen Eindruck auch bei Kritik.
- **Was es kostet:** vor allem Zeit (ohne Werbebudget).
- **Wie lange es dauert:** eine Stunde für die Einrichtung eines festen Ablaufs, danach wenige Minuten pro Woche.

## Eine Bewertung, die Ärger machte

Ein typisches Beispiel: Ein unzufriedener Mandant hinterlässt eine Ein-Stern-Bewertung: „Hat mich im Unterhaltsverfahren schlecht vertreten, war nie erreichbar.“ Die Anwältin ist verärgert, denn der Vorwurf stimmt nicht. Sie antwortet: „Herr K., Sie haben wiederholt Termine abgesagt und uns wichtige Unterlagen zu Ihrem Einkommen nicht vorgelegt. Der Ausgang des Verfahrens ist darauf zurückzuführen.“

Damit hat sie bestätigt, dass Herr K. ihr Mandant war, das Rechtsgebiet genannt und Details aus dem Mandat offengelegt. Genau das darf sie nicht. Anwältinnen und Anwälte sind zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihnen in Ausübung ihres Berufs bekannt geworden ist ([§ 43a Abs. 2 BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html)). Eine Verletzung kann zudem strafbar sein ([§ 203 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html)).

Besser wäre eine kurze, sachliche Antwort gewesen, die nichts bestätigt und das direkte Gespräch anbietet. Wie das aussieht, zeigen die Vorlagen weiter unten.

**Was kostet das?**

- (ohne Werbebudget) Bewertungen erbitten, beantworten und melden kostet vor allem Zeit und etwas Know-how.
- **Zeitaufwand:** eine Stunde für einen festen Ablauf und Textvorlagen, danach etwa 15 Minuten pro Woche.
- **Wichtig:** Geld, Rabatte oder andere Gegenleistungen für Bewertungen sind tabu.

## Warum Bewertungen so wichtig sind

Bewertungen wirken an zwei Stellen. Für Suchende sind sie ein schneller Hinweis darauf, wie andere die Kanzlei erlebt haben. Und für Google sind sie ein Baustein der Bekanntheit, einer der drei Faktoren für die lokalen Ergebnisse ([Google: Ranking in lokalen Suchergebnissen](https://support.google.com/business/answer/7091?hl=de)). Wie das Profil insgesamt aufgebaut wird, zeigt [Teil 12 dieser Serie](https://anwaltsmarketing-hub.de/wissen/google-unternehmensprofil-anleitung/).

Dabei zählen nicht nur die Sterne. Viele Menschen lesen die Texte und achten darauf, wie aktuell die Bewertungen sind und wie die Kanzlei auf Kritik reagiert.

## Die Regeln

Für Bewertungen gelten drei Regelwerke nebeneinander:

| Regelwerk | Was es verlangt |
| --- | --- |
| Google | Sie dürfen Kunden an Bewertungen erinnern, etwa mit Link oder QR-Code. Anreize wie kostenlose oder vergünstigte Leistungen sind verboten, ebenso das Verändern oder Entfernen negativer Bewertungen ([Google: Tipps für mehr Rezensionen](https://support.google.com/business/answer/3474122?hl=de), [Richtlinien für Nutzerbeiträge](https://support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114?hl=de)) |
| Wettbewerbsrecht | Das Übermitteln oder Beauftragen gefälschter Bewertungen ist gegenüber Verbrauchern stets unzulässig ([UWG, Anhang Nr. 23c](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/anhang.html)); irreführende Werbung ist ohnehin verboten ([§ 5 UWG](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html)) |
| Berufsrecht | Verschwiegenheit auch in Antworten ([§ 43a BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html)); Werbung mit Mandanten nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung ([§ 6 Abs. 2 BORA](https://www.brak.de/fileadmin/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/033-BORA_Stand_01.12.2025.pdf)) |

Wenn Sie Bewertungen auf Ihrer Website zeigen und behaupten, sie stammten von echten Mandanten, müssen Sie angemessene Maßnahmen getroffen haben, um das zu überprüfen ([UWG, Anhang Nr. 23b](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/anhang.html)). Am einfachsten ist es, Bewertungen mit Quelle zu zeigen oder auf Ihr Google-Profil zu verlinken.

Diese Übersicht ist eine allgemeine Information, keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

## Schritt 1: Einen festen Ablauf einführen

Die meisten zufriedenen Mandanten denken nicht von selbst an eine Bewertung. Wer regelmäßig fragt, bekommt eher regelmäßig Bewertungen. Der beste Zeitpunkt ist das Ende eines Mandats, wenn das Ergebnis feststeht und die Zusammenarbeit noch frisch ist.

1. **Link erzeugen.** In Ihrem Google-Unternehmensprofil finden Sie einen Link, der direkt zum Bewertungsformular führt. Erzeugen Sie dazu bei Bedarf einen QR-Code für den Empfang.
2. **Zeitpunkt festlegen.** Zum Beispiel: mit der Abschlussmail oder dem Schlussschreiben.
3. **Verantwortung klären.** Wer verschickt die Bitte? Am besten die Person, die das Mandat betreut hat, oder das Sekretariat im Auftrag.
4. **Alle fragen, nicht nur die Zufriedenen.** Wer gezielt nur zufriedene Mandanten fragt und andere bewusst ausspart, verzerrt das Bild. Fragen Sie nach einem festen Muster.
5. **Einmal erinnern genügt.** Keine Nachfragen-Kaskade, kein Druck.

### Vorlage: Bitte um eine Bewertung

> Sehr geehrte Frau Muster,
>
> vielen Dank für Ihr Vertrauen in den vergangenen Monaten. Wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden waren, würden wir uns über eine kurze Bewertung bei Google freuen. Sie hilft anderen Menschen, die passende Kanzlei zu finden.
>
> [Link zur Bewertung]
>
> Bitte nennen Sie in der Bewertung keine Einzelheiten zu Ihrer Angelegenheit. Selbstverständlich ist die Bewertung freiwillig.
>
> Mit freundlichen Grüßen

Der Hinweis, keine Einzelheiten zu nennen, schützt Ihre Mandanten – und Sie, weil Sie in Ihrer Antwort nicht in Versuchung geraten, darauf einzugehen.

## Schritt 2: Auf Bewertungen antworten

Antworten zeigen, dass Ihnen Rückmeldungen wichtig sind. Für Kanzleien gilt dabei eine Grundregel: **Bestätigen Sie nie, dass jemand Mandant war, und nennen Sie nie Einzelheiten.** Das gilt auch für positive Bewertungen.

### Antwort auf eine positive Bewertung

> Vielen Dank für Ihre freundlichen Worte. Wir freuen uns, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden waren.

Kurz, freundlich, ohne Bezug auf das Anliegen. Vermeiden Sie Sätze wie „Schön, dass wir Ihre Kündigungsschutzklage gewinnen konnten“ – damit bestätigen Sie das Mandat und seinen Gegenstand.

### Antwort auf eine negative Bewertung

> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir nehmen Kritik ernst. Aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit können wir uns hier nicht zu einzelnen Angelegenheiten äußern – auch nicht dazu, ob überhaupt ein Mandat bestand. Wenn Sie möchten, sprechen wir gern persönlich mit Ihnen. Sie erreichen uns unter [Telefon].

Diese Antwort hat drei Vorteile: Sie nennt nichts aus dem Mandat, sie erklärt Mitlesenden, warum Sie nicht ins Detail gehen, und sie wirkt souverän. Eine ruhige Antwort kann bei Mitlesenden mehr Gewicht haben als die Kritik selbst.

### Antwort auf eine Bewertung von jemandem, der nie Mandant war

> Wir können diese Bewertung keinem Kontakt mit unserer Kanzlei zuordnen. Wenn Sie uns kontaktiert haben, melden Sie sich bitte direkt bei uns, damit wir Ihr Anliegen klären können.

Achten Sie auch hier darauf, nichts zu bestätigen oder zu dementieren, was Rückschlüsse auf ein Mandat zulässt, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.

## Schritt 3: Unzulässige Bewertungen melden

Bewertungen, die gegen Googles Richtlinien verstoßen – etwa Spam, Beleidigungen, Bewertungen ohne echten Kontakt oder von Mitbewerbern –, können Sie melden. Öffnen Sie Ihr Profil, wählen Sie die Bewertung aus und melden Sie sie über das Fahnensymbol mit einem passenden Grund. Google prüft die Meldung in der Regel innerhalb einiger Tage; den Stand sehen Sie im Tool zur Verwaltung von Rezensionen. Lehnt Google die Entfernung ab, können Sie einmal Einspruch einlegen ([Google: Unangemessene Rezensionen melden](https://support.google.com/business/answer/4596773?hl=de)).

Wichtig: Google entfernt nur Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen. Eine zutreffende, aber unangenehme Kritik bleibt stehen. Ob Sie darüber hinaus rechtlich gegen eine Bewertung vorgehen, ist eine eigene Frage, die Sie als Juristin oder Jurist selbst einschätzen.

## Was Sie nicht tun sollten

| Maßnahme | Warum nicht |
| --- | --- |
| Gutscheine, Rabatte oder Gebührennachlass für Bewertungen | Verstößt gegen Googles Richtlinien |
| Bewertungen selbst schreiben oder kaufen | Unzulässig nach UWG, verstößt gegen Googles Richtlinien |
| Mitarbeitende oder Familie um Bewertungen bitten | Keine echten Kundenerfahrungen, irreführend |
| Nur zufriedene Mandanten fragen, unzufriedene gezielt aussparen | Verzerrt das Bild |
| Bewertungen vorformulieren | Nicht echt, irreführend |
| Details aus dem Mandat in Antworten | Verletzt die Verschwiegenheitspflicht |
| Bewertende unter Druck setzen, Kritik zu löschen | Verstößt gegen Googles Richtlinien |

## Andere Bewertungsplattformen

Neben Google sammeln auch Anwaltsverzeichnisse wie [anwalt.de](https://www.anwalt.de/) Bewertungen. Konzentrieren Sie sich zunächst auf Google, weil dort die meisten Suchenden die Bewertungen sehen. Wenn Sie auf einem Portal aktiv sind, gelten dort dieselben Grundsätze: echt, ohne Gegenleistung, verschwiegen in den Antworten. Prüfen Sie außerdem, ob es Ihre Kanzlei auf Plattformen gibt, die Sie nicht pflegen – und ob die Angaben dort stimmen. Mehr zu Verzeichnissen in [Teil 14 dieser Serie](https://anwaltsmarketing-hub.de/wissen/bing-apple-verzeichnisse/).

## Bewertungen auf der eigenen Website

Bewertungen auf Ihrer Website können Vertrauen schaffen. Achten Sie dabei auf drei Punkte:

1. **Echtheit belegen:** Zeigen Sie Bewertungen mit Quelle, etwa mit Verweis auf Google, oder verlinken Sie auf Ihr Profil.
2. **Keine Auswahl, die täuscht:** Eine Auswahl ist erlaubt, sie darf aber keinen falschen Gesamteindruck erzeugen.
3. **Namen nur mit Einwilligung:** Wenn Bewertende erkennbar sind, brauchen Sie deren ausdrückliche Einwilligung (§ 6 Abs. 2 BORA).

## Ihre Checkliste

1. Direkten Bewertungslink und QR-Code aus dem Google-Profil erzeugen.
2. Festen Zeitpunkt für die Bitte um Bewertung festlegen.
3. Textvorlage für die Bitte mit Hinweis „keine Einzelheiten“ hinterlegen.
4. Antwortvorlagen für positive und negative Bewertungen im Team abstimmen.
5. Jede neue Bewertung innerhalb einer Woche beantworten.
6. Unzulässige Bewertungen über Google melden.
7. Bewertungen auf der Website nur mit Quelle zeigen.

## Häufige Fragen

### Darf ich Mandanten um eine Bewertung bitten?
Ja. Google erlaubt ausdrücklich, Kunden an Bewertungen zu erinnern, solange Sie keine Gegenleistung anbieten und keinen Druck ausüben.

### Darf ich auf eine Bewertung mit dem Namen der Person antworten?
Besser nicht. Schon die Anrede mit Namen kann bestätigen, dass ein Mandat bestand. Antworten Sie neutral und ohne Bezug auf die Person.

### Was mache ich bei einer offensichtlich falschen Bewertung?
Melden Sie sie bei Google, wenn sie gegen die Richtlinien verstößt. Antworten Sie sachlich, ohne Details, und bieten Sie das persönliche Gespräch an.

### Wie viele Bewertungen brauche ich?
Es gibt keine feste Zahl. Wichtiger als die Menge ist, dass regelmäßig neue Bewertungen hinzukommen und Sie sie beantworten.

### Darf ich negative Bewertungen löschen lassen, wenn sie zutreffen?
Nein. Google entfernt nur Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen. Eine ruhige, professionelle Antwort ist die beste Reaktion auf berechtigte Kritik.

> **Unterstützung bei der Umsetzung gesucht?**
> erstrebenswerk GmbH ist ein unabhängiger Umsetzungspartner für Kanzleien (Websites mit TYPO3, SEO, lokale Sichtbarkeit, KI-Suche). Jedes Projekt wird individuell abgestimmt und angeboten. Für die Inhalte dieses Portals ist allein der Betreiber verantwortlich.
> E-Mail: info@erstrebenswerk.de – Telefon: 06353 9896 371 – https://anwaltsmarketing-hub.de/erstrebenswerk/

## Quellen

- [Tipps für mehr Rezensionen](https://support.google.com/business/answer/3474122?hl=de), Google
- [Unangemessene Rezensionen melden](https://support.google.com/business/answer/4596773?hl=de), Google
- [Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte](https://support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114?hl=de), Google
- [Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern](https://support.google.com/business/answer/7091?hl=de), Google
- [§ 43a BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html), [§ 203 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html), [§ 5 UWG](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html), [Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/anhang.html), Bundesministerium der Justiz
- [Berufsordnung für Rechtsanwälte, Stand 1. Dezember 2025](https://www.brak.de/fileadmin/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/033-BORA_Stand_01.12.2025.pdf), Bundesrechtsanwaltskammer

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