# Erklärung zur Barrierefreiheit

> Wie barrierefrei dieses Portal ist, welche Einschränkungen wir kennen und wie Sie uns Barrieren melden können.

Quelle: https://anwaltsmarketing-hub.de/barrierefreiheit/  
Aktualisiert: 2026-10-11  
Herausgeber: Digital Ex Machina s.r.o.

**Das Wichtigste in Kürze**

- **Ziel:** Das Portal soll für alle nutzbar sein, auch mit Screenreader, Tastatur, Vergrößerung oder auf dem Handy.
- **Maßstab:** Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.
- **Stand:** weitgehend umgesetzt, mit wenigen bekannten Einschränkungen, die unten aufgeführt sind.
- **Barriere gefunden?** Schreiben Sie uns. Wir kümmern uns darum.

## Für wen diese Erklärung gilt

Diese Erklärung gilt für das Wissensportal unter dieser Adresse, betrieben von der Digital Ex Machina s.r.o. Sie wurde am 7. Oktober 2026 erstellt.

Das [Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__1.html) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher zur Barrierefreiheit, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Dieses Portal richtet sich an Kanzleien, ist kostenlos und dient nicht dem Abschluss von Verträgen. Nach unserer eigenen, nicht rechtlich begutachteten Einschätzung fällt es deshalb nicht unter die Pflichten des BFSG. Wir halten Barrierefreiheit trotzdem für selbstverständlich und setzen sie freiwillig um. Diese Erklärung ist deshalb ebenfalls freiwillig.

## Was wir umgesetzt haben

1. **Klare Struktur.** Jede Seite hat eine eindeutige Hauptüberschrift und eine logische Gliederung mit Zwischenüberschriften. Screenreader können so von Abschnitt zu Abschnitt springen.
2. **Sprungmarke zum Inhalt.** Ein Link „Zum Inhalt springen“ führt mit der Tastatur direkt am Menü vorbei zum Text.
3. **Bedienung mit der Tastatur.** Alle Links, Menüs und aufklappbaren Fragen lassen sich ohne Maus bedienen. Der aktuelle Fokus ist deutlich markiert.
4. **Kontraste.** Texte und Bedienelemente heben sich deutlich vom Hintergrund ab, im hellen wie im dunklen Modus.
5. **Dunkler Modus.** Das Portal folgt automatisch der Einstellung Ihres Geräts für helle oder dunkle Darstellung.
6. **Vergrößerung.** Inhalte lassen sich auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass Text abgeschnitten wird. Auf dem Handy passt sich das Layout an die Bildschirmbreite an.
7. **Weniger Bewegung.** Wenn Sie in Ihrem System reduzierte Bewegung eingestellt haben, verzichtet das Portal auf Animationen.
8. **Textalternativen.** Grafiken mit Inhalt haben einen Alternativtext, rein dekorative Grafiken werden von Screenreadern übergangen.
9. **Externe Links gekennzeichnet.** Links auf andere Websites sind mit einem Symbol versehen. Screenreader lesen zusätzlich „externer Link“ vor.
10. **Tabellen mit Überschriften.** Tabellen haben Spaltenüberschriften und lassen sich auf kleinen Bildschirmen seitlich verschieben, ohne die Seite zu verbreitern.
11. **Sprache ausgezeichnet.** Die Seitensprache ist im Code hinterlegt, damit Vorlesesoftware die richtige Aussprache wählt.
12. **Keine Zeitlimits, keine Captchas, keine Pop-ups.** Sie können in Ihrem eigenen Tempo lesen. Es gibt kein Cookie-Banner, das den Inhalt verdeckt.
13. **Kosten-Kennzeichnung nicht nur über Farbe.** Die Hinweise „Ohne Werbebudget“ und „Budget nötig“ sind als Text geschrieben, nicht nur farblich markiert.
14. **Lesbare Sprache.** Wir schreiben in kurzen Sätzen, erklären Fachbegriffe und fassen jede längere Seite am Anfang zusammen.

## Bekannte Einschränkungen

Folgende Punkte sind uns bekannt. Wir arbeiten daran, soweit sie in unserer Hand liegen.

| Einschränkung | Grund | Was Sie tun können |
| --- | --- | --- |
| Verlinkte PDF-Dokumente, etwa Statistiken der Bundesrechtsanwaltskammer oder von Behörden, sind teilweise nicht barrierefrei. | Die Dokumente stammen von Dritten. Wir können sie nicht ändern. | Wir nennen die wichtigsten Zahlen immer auch im Text unserer Seite. Bei Bedarf fragen Sie uns nach einer Zusammenfassung. |
| Verlinkte externe Websites sind nicht immer barrierefrei. | Für fremde Websites sind deren Betreiber verantwortlich. | Melden Sie uns besonders problematische Links, dann suchen wir nach einer besseren Quelle. |
| Es gibt keine Inhalte in Leichter Sprache und keine Videos in Gebärdensprache. | Das Portal richtet sich an ein Fachpublikum. Wir schreiben dennoch so verständlich wie möglich. | Wenn Sie eine Erklärung in einfacherer Form brauchen, schreiben Sie uns. |
| Breite Tabellen müssen auf dem Handy seitlich verschoben werden. | Manche Vergleiche brauchen mehrere Spalten. | Die Tabellen lassen sich mit Wischgeste oder Tastatur verschieben. Wichtige Aussagen stehen zusätzlich im Text. |
| Einzelne Fachbegriffe aus dem Online-Marketing sind englisch. | Begriffe wie „Search Console“ oder „Core Web Vitals“ sind feste Produktnamen. | Wir erklären diese Begriffe in den Leitfäden auf Deutsch. |

## Wie wir prüfen

Die Bewertung beruht auf einer Selbstprüfung. Wir testen neue Seiten vor der Veröffentlichung mit der Tastatur, im hellen und dunklen Modus, bei starker Vergrößerung und auf Smartphone-Bildschirmen. Grundlage sind die [WCAG 2.1](https://www.w3.org/TR/WCAG21/) des World Wide Web Consortium. Ein externes Prüfgutachten liegt bisher nicht vor.

## Barriere melden

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Informationen in einer anderen Form brauchen, schreiben Sie uns bitte. Beschreiben Sie kurz, auf welcher Seite das Problem auftritt und welche Hilfsmittel Sie verwenden. Wir melden uns so schnell wie möglich.

E-Mail: servus@anwaltsmarketing-hub.de\
Telefon: +420 778 647 200 (nur auf Englisch)

Für Meldungen zu Barrieren, Korrekturen und technische Probleme dieses Portals ist allein die Digital Ex Machina s.r.o. als Betreiberin zuständig. Sie können uns gern auf Deutsch schreiben.

**Barrierefreiheit der eigenen Kanzlei-Website**

Kanzleien, die professionelle Unterstützung bei der Barrierefreiheit ihrer eigenen Website suchen, können sich an den unabhängigen Umsetzungspartner [erstrebenswerk](https://anwaltsmarketing-hub.de/erstrebenswerk/) wenden. Die erstrebenswerk GmbH bietet dazu technische Beratung und Umsetzung an. Sie ist für dieses Portal nicht verantwortlich.

## Durchsetzung

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind und der Ansicht sind, dass ein Angebot gegen die Vorgaben des BFSG verstößt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:

**Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)**\
Carl-Miller-Straße 6\
39112 Magdeburg\
[mlbf-barrierefrei.de](https://www.mlbf-barrierefrei.de/)
